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Beschlussvorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Vettweiß und Neuaufstellung eines Bebauungsplans südlich der L 33 bei Müddersheim zur Neuausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen; Stellungnahme der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
17.09.13, 11:50
Aktualisiert
17.09.13, 11:50
Beschlussvorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Vettweiß und
Neuaufstellung eines Bebauungsplans südlich der L 33 bei Müddersheim zur Neuausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen;
Stellungnahme der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Vettweiß und
Neuaufstellung eines Bebauungsplans südlich der L 33 bei Müddersheim zur Neuausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen;
Stellungnahme der Stadt Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 423/2013 Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 11.09.2013 gez. Wirtz Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: - 20 - Termin 24.09.2013 BM / Dezernent 13.09.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen beschließend 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Vettweiß und Neuaufstellung eines Bebauungsplans südlich der L 33 bei Müddersheim zur Neuausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen; Stellungnahme der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die in der Anlage beigefügte Stellungnahme der Stadt Erftstadt zur 9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Vettweiß und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VE 15 (Windpark bei Müddersheim) wird beschlossen. Begründung: Der Rat der Gemeinde Vettweiß hat in seiner Sitzung am 11.07.2013 beschlossen, für eine Fläche südlich und nördlich der L 33 - entlang der Gemeindegrenze zur Stadt Erftstadt westlich von E.Erp - ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Ziel der Neuausweisung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen durchzuführen. Gleichzeitig wurde für den Bereich südlich der L 33 (s. Anlageplan 1), in der sich bisher noch keine Windenergieanlagen befinden, die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen. Die Stadt Erftstadt ist als Nachbargemeinde gem. § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bis zum 04.10.2013 gebeten worden, zu den beabsichtigten Planungen der Gemeinde Vettweiß eine Stellungnahme abzugeben. In dem betreffenden Bebauungsplan VE 15 (Windpark bei Müddersheim) sind insgesamt 6 Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 80 m und einem Rotordurchmesser von 100 m geplant; die Gesamthöhe entspricht demnach 130 m. Die Standorte sind im Anlageplan 1 dargestellt. Zwei Windenergiestandorte liegen unmittelbar an der Gemeindegrenze (s. Anlageplan 2), sodass der windtechnische Wirkungsbereich auf das Gebiet der Stadt Erftstadt ausstrahlt. Damit werden die aktuellen Planungsabsichten der Stadt Erftstadt (s. Fachbeitrag zur Ermittlung von Konzentrationszonen, Arbeitskreis Energie) in diesem Bereich, welche sich als Potenzialfläche grundsätzlich für die Darstellung einer Konzentrationszone eignet, eingeschränkt. Die Stadt Erftstadt sollte daher diesbezüglich Bedenken vortragen und die Gemeinde Vettweiß bitten, zu prüfen, die Standorte der betreffenden zwei Anlagen in westliche Richtung zu verschieben. Darüber hinaus sind im Rahmen der noch durchzuführenden artenschutzrechtlichen Prüfung, des Umweltberichts und der Umweltverträglichkeitsprüfung gem. Anlage 1 zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) die Umweltbelange (Belange von Natur und Landschaft etc.) und insbesondere die anlagebedingten Auswirkungen (Immissionen) auf die umliegende Wohnbevölkerung detailliert zu ermitteln, zu bewerten und abzuwägen. In diesem Zusammenhang wird die Gemeinde Vettweiß darauf hingewiesen, das in der betreffenden Feldflur artenschutzrechtlich relevante Vorkommen der Grauammer nachgewiesen sind. Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass der vorhandene Modellflugplatz (südlich der L 33 und der ehemaligen Kiesgrube) bei den weiteren Planungen unter der Prämisse des Bestandsschutzes zu berücksichtigen ist. (Erner) -2-