Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
28 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
17.09.13, 11:50
Aktualisiert
17.09.13, 11:50
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 423/2013
Az.: 61
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 11.09.2013
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
- 20 -
Termin
24.09.2013
BM / Dezernent
13.09.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Vettweiß und
Neuaufstellung eines Bebauungsplans südlich der L 33 bei Müddersheim zur
Neuausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen;
Stellungnahme der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die in der Anlage beigefügte Stellungnahme der Stadt Erftstadt zur 9. Änderung des
Flächennutzungsplans der Gemeinde Vettweiß und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans
VE
15
(Windpark
bei
Müddersheim)
wird
beschlossen.
Begründung:
Der Rat der Gemeinde Vettweiß hat in seiner Sitzung am 11.07.2013 beschlossen, für eine Fläche
südlich und nördlich der L 33 - entlang der Gemeindegrenze zur Stadt Erftstadt westlich von E.Erp - ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans mit dem Ziel der Neuausweisung von
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen durchzuführen. Gleichzeitig wurde für den Bereich
südlich der L 33 (s. Anlageplan 1), in der sich bisher noch keine Windenergieanlagen befinden, die
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen.
Die Stadt Erftstadt ist als Nachbargemeinde gem. § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch im Rahmen der
frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bis zum
04.10.2013 gebeten worden, zu den beabsichtigten Planungen der Gemeinde Vettweiß eine
Stellungnahme abzugeben.
In dem betreffenden Bebauungsplan VE 15 (Windpark bei Müddersheim) sind insgesamt 6
Windenergieanlagen mit einer Nabenhöhe von 80 m und einem Rotordurchmesser von 100 m
geplant; die Gesamthöhe entspricht demnach 130 m. Die Standorte sind im Anlageplan 1
dargestellt. Zwei Windenergiestandorte liegen unmittelbar an der Gemeindegrenze (s. Anlageplan
2), sodass der windtechnische Wirkungsbereich auf das Gebiet der Stadt Erftstadt ausstrahlt.
Damit werden die aktuellen Planungsabsichten der Stadt Erftstadt (s. Fachbeitrag zur Ermittlung
von Konzentrationszonen, Arbeitskreis Energie) in diesem Bereich, welche sich als Potenzialfläche
grundsätzlich für die Darstellung einer Konzentrationszone eignet, eingeschränkt.
Die Stadt Erftstadt sollte daher diesbezüglich Bedenken vortragen und die Gemeinde Vettweiß
bitten, zu prüfen, die Standorte der betreffenden zwei Anlagen in westliche Richtung zu
verschieben.
Darüber hinaus sind im Rahmen der noch durchzuführenden artenschutzrechtlichen Prüfung, des
Umweltberichts
und
der
Umweltverträglichkeitsprüfung
gem.
Anlage
1
zum
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) die Umweltbelange (Belange von Natur und
Landschaft etc.) und insbesondere die anlagebedingten Auswirkungen (Immissionen) auf die
umliegende Wohnbevölkerung detailliert zu ermitteln, zu bewerten und abzuwägen. In diesem
Zusammenhang wird die Gemeinde Vettweiß darauf hingewiesen, das in der betreffenden Feldflur
artenschutzrechtlich relevante Vorkommen der Grauammer nachgewiesen sind.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass der vorhandene Modellflugplatz (südlich der L 33 und
der ehemaligen Kiesgrube) bei den weiteren Planungen unter der Prämisse des
Bestandsschutzes zu berücksichtigen ist.
(Erner)
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