Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
7,5 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
17.09.13, 11:50
Aktualisiert
17.09.13, 11:50
Stichworte
Inhalt der Datei
Stellungnahme der Stadt Erftstadt
9. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Vettweiß
Vorhabenbezogener Bebauungsplans VE 15 (Windpark bei Müddersheim)
Die Stadt begrüßt grundsätzlich die Planungen der Gemeinde Vettweiß zur Förderung der
Windenergienutzung.
Es werden jedoch Bedenken erhoben bezüglich der unmittelbar an der Gemeindegrenze zur
Stadt Erftstadt gelegenen zwei Windenergieanlagen (s. Anlageplan), welche mit ihrem
windtechnischen Wirkungsbereich auf das Gebiet der Stadt Erftstadt ausstrahlen. Damit
werden die aktuellen Planungsabsichten der Stadt Erftstadt in diesem Bereich, welche sich
als Potenzialfläche grundsätzlich für die Darstellung einer Konzentrationszone auf dem
Stadtgebiet der Stadt Erftstadt eignen, eingeschränkt.
Die Gemeinde Vettweiß wird gebeten zu prüfen, die Standorte der betreffenden zwei
Anlagen in westliche Richtung zu verschieben.
Darüberhinaus sind im Rahmen der noch durchzuführenden artenschutzrechtlichen Prüfung,
des Umweltberichts und der Umweltverträglichkeitsprüfung gem. Anlage 1 zum
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) die Umweltbelange (Belange von Natur und
Landschaft etc.) und insbesondere die anlagebedingten Auswirkungen (Immissionen) auf die
umliegende Wohnbevölkerung detailliert zu ermitteln, zu bewerten und abzuwägen. In
diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass in der betreffenden Feldflur
artenschutzrechtlich relevante Vorkommen der Grauammer nachgewiesen sind.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass der vorhandene Modellflugplatz (südlich der L 33
und der ehemaligen Kiesgrube) bei den weiteren Planungen unter der Prämisse des
Bestandsschutzes zu berücksichtigen ist.