Daten
Kommune
Jülich
Größe
47 kB
Datum
04.10.2012
Erstellt
28.09.12, 18:27
Aktualisiert
28.09.12, 18:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Mu.
Jülich, 25.09.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 424/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
04.10.2012
TOP
Ergebnisse
Wahl von sachkundigen Einwohnern für den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss und den
Ausschuss für Kultur, Integration und Soziales
Anlg.: - / I
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
I.
Der Rat der Stadt Jülich wählt Herrn Helmut Riebe als Vertreter des Umweltbeirates zum
sachkundigen Einwohner in den Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
II.
Der Rat der Stadt Jülich wählt _____________________________ als Vertreterin/Vertreter
des Integrationsrates zur sachkundigen Einwohnerin/zum sachkundigen Einwohner in den
Ausschuss für Kultur, Integration und Soziales.
Begründung:
Zu I.
Frau Dr. Marion Verfondern hat mit Mitteilung vom 19.08.2012 erklärt, dass sie die ihr übertragene
Vertretung des Umweltbeirates im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss nicht weiter wahrnehmen
wird.
Der Umweltbeirat hat sich daraufhin in der Sitzung am 12.09.2012 mit der Vertretung befasst und
Herrn Helmut Riebe als Vertreter des Umweltbeirates im Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
vorgeschlagen.
Zu II.
Herr Mohamed Idrissi ist am 30.07.2012 aus Jülich verzogen. Durch den Wegzug hat Herr Idrissi
sein Mandat im Integrationsrat verloren und kann somit diesen auch nicht mehr in den Ausschusssitzungen des Ausschusses für Kultur, Integration und Soziales vertreten.
Der Integrationsrat wird sich in der Sitzung am 26.09.2012 mit der Nachfolge der Vertretung im
Ausschuss für Kultur, Integration und Soziales befassen.
Das Ergebnis aus der Sitzung des Integrationsrates wird zur Ratssitzung nachgereicht.
Zu I. und II.
In analoger Anwendung des § 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW wählen die Ratsmitglieder beim vorzeitigen Ausscheiden eines Ausschussmitglieds einen Nachfolger.
Hierzu ist ein Mehrheitsbeschluss der Ratsmitglieder nach § 50 Abs. 2 erforderlich
Die Wahl wird, wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von
Stimmzetteln, vollzogen.
Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen zählen zur Feststellung der Beschlussfähigkeit, nicht
aber zur Berechnung der Mehrheit mit.
Der Bürgermeister besitzt nach dem Wortlaut des § 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW kein Stimmrecht.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 424/2012
X
nein
nein
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