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Anfrage (Anfrage bzgl. Auswirkungen des Gemeindefinanzierugsgesetztes NRW)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
211 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
12.09.13, 15:05
Aktualisiert
02.10.13, 06:05
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Uwe Wegner Bertholt-Brecht-Str. 7 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Kämmerei Holzdamm 10 Frau Köhler 0 22 35 / 409-118 Mein Zeichen Ihr Zeichen 01.10.2013 Amtsleiter Datum Freigabe -100- Ihre Anfrage vom 29.08.2013 Rat Betrifft: Datum 04.09.2013 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent F 407/2013 24.09.2013 Anfrage bzgl. Auswirkungen des Gemeindefinanzierugsgesetztes NRW Sehr geehrter Herr Wegner, Ihre Anfrage vom 29.08.2013 beantworte ich wie folgt: Zu 1. Die über das GFG 2014 bis heute vorliegenden Informationen beruhen auf der 1. Modellrechnung auf der Basis der Eckpunkte zum GFG 2014, bekannt gegeben durch den Städte- und Gemeindebund NW am 20. August 2013. Die Höhe der sich hiernach ergebenden Zuweisungen haben zwar keinen rechtsverbindlichen Charakter, weichen jedoch erfahrungsgemäß nicht mehr deutlich von den später im GFG 2014 festgesetzten Daten ab. Daraus würde sich für die Stadt Erftstadt im Haushaltsjahr 2014 folgende finanzielle Situation ergeben: Haushaltsansatz Schlüsselzuweisungen: 1. Modellrechnung GFG 2014: = Mindereinnahme: 12.378.722 Euro 10.877.252 Euro 1.501.470 Euro Haushaltsansatz Investitionspauschale: 1. Modellrechnung GFG 2014: 1.518.198 Euro 1.780.481 Euro = Mehreinnahme: 262.283 Euro Haushaltsansatz Schulpauschale: 1. Modellrechnung GFG 2014: 1.281.177 Euro 1.280.533 Euro = Mindereinnahme: 644 Euro Haushaltsansatz Sportpauschale: 1. Modellrechnung GFG 2014: 137.348 Euro 135.919 Euro = Mindereinnahme: 1.429 Euro Haushaltsansatz Kompensationsleistung: 1. Modellrechnung GFG 2014: 2.558.866 Euro 2.538.747 Euro = Mindereinnahme: 20.119 Euro Zu 2. Die Zuweisungen nach dem GFG stellen sich für die letzten fünf Jahre wie folgt dar: Schlüsselzuweisungen 2009: 2010: 2011: 2012: 2013: 15.390.433 Euro 14.781.477 Euro 12.665.884 Euro 7.989.869 Euro 11.504.389 Euro Investitionspauschale: 2009: 2010: 2011: 2012: 2013: 1.355.350 Euro 1.212.016 Euro 1.338.105 Euro 1.421.600 Euro 1.518.198 Euro Schulpauschale: 2009: 2010: 2011: 2012: 2013: 1.325.990 Euro 1.317.245 Euro 1.298.336 Euro 1.292.242 Euro 1.281.117 Euro Sportpauschale: 2009: 2010: 2011: 2012: 2013: 137.560 Euro 137.328 Euro 137.800 Euro 137.515 Euro 137.348 Euro Kompensationsleistung: 2009: 2010: 2011: 2012: 2013: 2.138.538 Euro 2.277.330 Euro 2.251.778 Euro 2.554.671 Euro 2.489.170 Euro -2- Zu 3. Das Stärkungspaktgesetz ist zwischenzeitlich vom Landtag NW beschlossen worden. Demnach stellt das Land Konsolidierungshilfen in zwei Stufen zur Verfügung. In einer ersten Stufe erhalten die Kommunen, die bereits überschuldet sind oder bis Ende 2013 überschuldet sein werden, entsprechende Hilfen. Gemeinden, denen eine Überschuldung bis zum Jahr 2016 droht, konnten ihre Teilnahme an einer zweiten Stufe des Stärkungspakts bis März 2012 beantragen. Da dies in Erftstadt nicht der Fall ist, hat das Stärkungspaktgesetz auch keinerlei Auswirkungen auf den städt. Haushalt. Zu 4. Die „Solidaritätsumlage“ ist als Ausfluss des Stärkungspaktgesetzes zu sehen. Die zweite Stufe des Stärkungspaktes soll durch alleinige kommunale Finanzierung realisiert werden, wobei finanzstarke Städte den finanzschwachen Städten helfen sollen. Als Bemessungsgrundlage für die Finanzstärke werden die letzten fünf Jahre herangezogen. Belastet werden nur Städte, die im jeweils aktuellen Jahr und in mindestens zwei der vier Vorjahre Überschüsse erzielten. Da auch dies in Erftstadt nicht der Fall ist, hat auch die „Solidaritätsumlage“ keinerlei Auswirkungen auf den städt. Haushalt. Mit freundlichen Grüßen (Erner) -3-