Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
211 kB
Datum
24.09.2013
Erstellt
12.09.13, 15:05
Aktualisiert
02.10.13, 06:05
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Uwe Wegner
Bertholt-Brecht-Str. 7
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Kämmerei
Holzdamm 10
Frau Köhler
0 22 35 / 409-118
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01.10.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
Ihre Anfrage vom 29.08.2013
Rat
Betrifft:
Datum
04.09.2013
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
F 407/2013
24.09.2013
Anfrage bzgl. Auswirkungen des Gemeindefinanzierugsgesetztes NRW
Sehr geehrter Herr Wegner,
Ihre Anfrage vom 29.08.2013 beantworte ich wie folgt:
Zu 1.
Die über das GFG 2014 bis heute vorliegenden Informationen beruhen auf der 1. Modellrechnung
auf der Basis der Eckpunkte zum GFG 2014, bekannt gegeben durch den Städte- und
Gemeindebund NW am 20. August 2013. Die Höhe der sich hiernach ergebenden Zuweisungen
haben zwar keinen rechtsverbindlichen Charakter, weichen jedoch erfahrungsgemäß nicht mehr
deutlich von den später im GFG 2014 festgesetzten Daten ab.
Daraus würde sich für die Stadt Erftstadt im Haushaltsjahr 2014 folgende finanzielle Situation
ergeben:
Haushaltsansatz Schlüsselzuweisungen:
1. Modellrechnung GFG 2014:
= Mindereinnahme:
12.378.722 Euro
10.877.252 Euro
1.501.470 Euro
Haushaltsansatz Investitionspauschale:
1. Modellrechnung GFG 2014:
1.518.198 Euro
1.780.481 Euro
= Mehreinnahme:
262.283 Euro
Haushaltsansatz Schulpauschale:
1. Modellrechnung GFG 2014:
1.281.177 Euro
1.280.533 Euro
= Mindereinnahme:
644 Euro
Haushaltsansatz Sportpauschale:
1. Modellrechnung GFG 2014:
137.348 Euro
135.919 Euro
= Mindereinnahme:
1.429 Euro
Haushaltsansatz Kompensationsleistung:
1. Modellrechnung GFG 2014:
2.558.866 Euro
2.538.747 Euro
= Mindereinnahme:
20.119 Euro
Zu 2.
Die Zuweisungen nach dem GFG stellen sich für die letzten fünf Jahre wie folgt dar:
Schlüsselzuweisungen
2009:
2010:
2011:
2012:
2013:
15.390.433 Euro
14.781.477 Euro
12.665.884 Euro
7.989.869 Euro
11.504.389 Euro
Investitionspauschale:
2009:
2010:
2011:
2012:
2013:
1.355.350 Euro
1.212.016 Euro
1.338.105 Euro
1.421.600 Euro
1.518.198 Euro
Schulpauschale:
2009:
2010:
2011:
2012:
2013:
1.325.990 Euro
1.317.245 Euro
1.298.336 Euro
1.292.242 Euro
1.281.117 Euro
Sportpauschale:
2009:
2010:
2011:
2012:
2013:
137.560 Euro
137.328 Euro
137.800 Euro
137.515 Euro
137.348 Euro
Kompensationsleistung:
2009:
2010:
2011:
2012:
2013:
2.138.538 Euro
2.277.330 Euro
2.251.778 Euro
2.554.671 Euro
2.489.170 Euro
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Zu 3.
Das Stärkungspaktgesetz ist zwischenzeitlich vom Landtag NW beschlossen worden.
Demnach stellt das Land Konsolidierungshilfen in zwei Stufen zur Verfügung.
In einer ersten Stufe erhalten die Kommunen, die bereits überschuldet sind oder bis Ende 2013
überschuldet sein werden, entsprechende Hilfen.
Gemeinden, denen eine Überschuldung bis zum Jahr 2016 droht, konnten ihre Teilnahme an einer
zweiten Stufe des Stärkungspakts bis März 2012 beantragen.
Da dies in Erftstadt nicht der Fall ist, hat das Stärkungspaktgesetz auch keinerlei Auswirkungen
auf den städt. Haushalt.
Zu 4.
Die „Solidaritätsumlage“ ist als Ausfluss des Stärkungspaktgesetzes zu sehen.
Die zweite Stufe des Stärkungspaktes soll durch alleinige kommunale Finanzierung realisiert
werden, wobei finanzstarke Städte den finanzschwachen Städten helfen sollen.
Als Bemessungsgrundlage für die Finanzstärke werden die letzten fünf Jahre herangezogen.
Belastet werden nur Städte, die im jeweils aktuellen Jahr und in mindestens zwei der vier Vorjahre
Überschüsse erzielten.
Da auch dies in Erftstadt nicht der Fall ist, hat auch die „Solidaritätsumlage“ keinerlei
Auswirkungen auf den städt. Haushalt.
Mit freundlichen Grüßen
(Erner)
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