Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
90 kB
Datum
20.11.2013
Erstellt
03.10.13, 06:05
Aktualisiert
03.10.13, 06:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 413/2013
Az.: 6713-07/12
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 05.09.2013
gez. Böcking
17.09.2013
Amtsleiter
Datum Freigabe -100-
BM / Dezernent
- 20 -
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Sportausschuss
Termin
15.10.2013
vorberatend
Betriebsausschuss Straßen
20.11.2013
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Antrag zur Anschaffung einer Berieselungsanlage für den Sportplatz Friesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel in Höhe von ca. 40.000 Euro müssten in den Wirtschaftsplan eingestellt werden
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Ein Tennenplatz („Aschenplatz“) hat als Oberflächenbelag eine sogenannte „wassergebundene
Decke“. Die Bespielbarkeit ist dann optimal, wenn die Decke sich in einem erdfeuchten Zustand
befindet. Damit hat der Sportplatz die erforderliche Scherfestigkeit und die Staubentwicklung ist
unterbunden.
Da die durchschnittliche Witterung in unseren Breiten für ausreichende und gleichmäßig verteilte
Niederschläge sorgt, ist eine Bewässerung nur gelegentlich erforderlich. Bei einer länger
andauernden Trockenheit (wie in diesem Sommer) ist eine Bewässerungsanlage für die Sportler
wie auch die Anlieger der Sportanlage wünschenswert.
Für eine gelegentliche Bewässerung steht der Stadt Erftstadt eine selbstfahrende
Beregnungsmaschine („Regenwagen „) zur Verfügung. Der Zeitaufwand für einen Einsatz ist
jedoch u.a. wegen der auszulegenden Wasserschläuche wesentlich größer als bei einer fest
installierten Beregnungsanlage.
Vor dem Einbau einer Beregnungsanlage sind folgende Grundlagen abzuklären:
-Ist eine Nutzung von Brunnenwasser, Oberflächenwasser oder Trinkwasser möglich und
wirtschaftlich ?
-Ist eine Anlage nur mit Randregnern oder auch zusätzlichen MIttelregnern wünschenswert ?
-Welcher Wasserdruck (in Abhängigkeit von der Wurfweite der Regner) ist erforderlich ?
-Stehen Kosten und Nutzen in einem wirtschaftlichen Verhältnis ?
Die Maßnahme ist vorbehaltlich der noch zu erfolgenden Grundlagenüberprüfung in die aktuelle
Prioritätenliste (siehe V425 / 2013) übernommen worden.
(Erner)
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