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Sitzungsvorlage (Situationsbericht "Leistungen für Bildung und Teilhabe" in Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
146 kB
Datum
08.11.2012
Erstellt
30.10.12, 18:27
Aktualisiert
30.10.12, 18:27
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 50 Az.: Jülich, 15.10.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 441/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Kultur, Integration und Soziales Termin 08.11.2012 TOP Ergebnisse Situationsbericht "Leistungen für Bildung und Teilhabe" in Jülich Anlg.: IV 50 SD.Net Beschlussentwurf: Entfällt Begründung: Rückwirkend zum 01.01.2011 trat das Bildungs- und Teilhabepaket gem. § 28 SGB II bzw. 34 SGB XII in Kraft. Anspruchsberechtigte sind Kinder im SGB II- und SGB XII-Bezug sowie Kinder aus Haushalten, die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz beziehen und/oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz erhalten. Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) können derzeit nur dann Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten, wenn es sich um so genannte Analogberechtigte handelt, deren Leistungen sich nach dem SGB XII bemessen (§ 2 Abs. 1 AsylbLG), d.h. Kinder, die mindestens 4 Jahre in Deutschland sind, bzw. das 4. Lebensjahr vollendet haben. Damit diese Kinder aber nicht schlechter gestellt sind, wurde seitens Amt 50 Kontakt zum Verein die „Kleinen Hände“ aufgenommen. Der Verein übernimmt seitdem sowohl die Bedarfe nach dem BuT bzw. auch andere Leistungen für diese Kinder in Jülich. Antragsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die - noch keine 25 Jahre alt sind beziehungsweise im Fall sportlicher, kultureller und sozialer Angebote noch keine 18 Jahre alt sind - in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut werden, - eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule (nicht: Berufsschule mit Bezug von Ausbildungsvergütung) besuchen und - keine Ausbildungsvergütung erhalten. Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst sechs Anspruchskomponenten: 1. (Schul-)Ausflüge / (Klassen-)Fahrten Für alle anspruchsberechtigten Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, sowie für alle anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren werden die tatsächlichen Kosten für eintägige Ausflüge und für mehrtägige (Klassen-)Fahrten übernommen. 2. Schulbedarfspaket Erstmals ab dem Schuljahr 2011/2012, d.h. ab 01.08.2011, werden für Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren zu Beginn eines Schulhalbjahres, d.h. zum 01. August bzw. 01. Februar eines Jahres 70 Euro bzw. 30 Euro gezahlt. Die Leistung bedarf als einzige keines Antrages. Sie wird automatisch an bedürftige Familien überwiesen. Anders bei Kinderzuschlags- und Wohngeldberechtigten hier muss jeweils ein Antrag gestellt werden. 3. Schülerbeförderung Die Kosten für den Weg zur nächstgelegenen Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder anderen kostenpflichtigen Verkehrsdienstleistungen werden bei Schüler/innen unter 25 Jahren übernommen, sofern sie nicht von anderer Seite (Schülerfahrkosten gem. § 97 Schulgesetz) gewährt werden und die Übernahme aus der Regelleistung nicht zugemutet werden kann. Dies bedeutet, dass in NRW die Übernahme von Schülerbeförderungskosten nur im Ausnahmefall möglich ist. 4. Lernförderung Bisher konnten Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren die nach den schulrechtlichen Bestimmungen wesentlichen Lernziele (das sind Versetzung und Schulabschluss) voraussichtlich nicht erreichen und schulisch organisierte Förderangebote für eine Verbesserung nicht ausreichen, eine geeignete außerschulische Lernförderung zur Erreichung des Klassenzieles bzw. eines Schulabschlusses erhalten. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales hat nunmehr verfügt, dass ab sofort auch Schülerinnen und Schüler, die formal nicht versetzungsgefährdet sind, Zugang zur Lernförderung erhalten, d.h. dass auch die Erreichung eines höheren Lernniveaus, dass der Verbesserung der Chancen auf dem Ausbildungsmarkt, der weiteren Entwicklung im Beruf und damit der Fähigkeit dient, später den Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreiten zu können, gefördert werden können. Seitens des Kreises werden pro Schuljahr max. 35 Stunden je Fach und zur Vorbereitung auf eine Nachprüfung max. 15. Stunden à 10,-- Euro bewilligt. 5. Mittagsverpflegung Dem Kind bzw. Jugendlichen unter 25 Jahren wird ein Mittagessen in der Kindertageseinrichtung/-Pflege bzw. Schule oder Hort ermöglicht, sofern eine Mittagsverpflegung in dem Leistungsangebot der Kindertageseinrichtung (einschließlich Hort), der Kindertagesstätte oder der Schule enthalten ist. Gewährt wird ein monatlicher Zuschuss zu den Kosten für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung, wobei jede Familie einen Eigenanteil von einem Euro je Kind und Mahlzeit selbst tragen muss. 6. Soziale und kulturelle Teilhabe Um Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in Vereins- und Gemeinschaftsstrukturen integrieren zu können und diesen Kontakt zu Gleichaltrigen zu ermöglichen, werden zusätzliche Leistungen im Wert von 10 Euro monatlich erbracht. Der Betrag kann jederzeit in monatlichen Teilbeträgen bis zu 10 Euro oder als Gesamtbetrag (bis maximal 120 Euro) für den Bewilligungszeitraum Sitzungsvorlage 441/2012 Seite 2 (12 Monate) in Anspruch genommen werden. Hiervon umfasst sind z.B. Mitgliedsbeiträge für den Sportverein, Musikunterricht oder die Teilnahme bei einer Jugendgruppe bzw. fahrten, Unterricht in künstlerischen Fächern und vergleichbare Aktivitäten, etc. In Jülich wurden seit dieser Zeit nachfolgend aufgeführte Leistungen in Anspruch genommen: SGB XII/Asyl Wohngeld/Kinderzuschlag Schulausflüge/Klassenfahrten Schulbedarfspaket SGB II 9 77 258 109 199 1.126 - 1 - - 13 8 5 102 227 3 59 142 126 451 1.761 Schülerbeförderung Lernförderung Mittagsverpflegung Soziale und kulturelle Teilhabe Insgesamt: Anmerkung: Für jedes Kind können alle Angebote in Anspruch genommen werden, so dass die Zahlen nichts über die Anzahl der Bedarfsgemeinschaften aussagt. Da in den Schulen jetzt Sozialarbeiter eingesetzt sind, die auf diese Möglichkeiten hinweisen, ist die Zahl steigend. Die Leistungen werden entweder in Form von Gutscheinen bzw. Direktzahlung an die Anbieter (Schulen, Sportvereine, etc.) erbracht. In seltenen Ausnahmen an die Leistungsberechtigten selbst. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 441/2012 x nein nein Seite 3