Daten
Kommune
Jülich
Größe
245 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
07.11.12, 18:26
Aktualisiert
07.11.12, 18:26
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Entwurf
Jugendhilfeplanung
- Teilfachplan Kindertagesbetreuung -
17. Fortschreibung
(Stand: 01. August 2012)
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
I.
Vorbemerkungen
II.
Betreuung von Kindern unter drei Jahren
III.
Kindertagespflege
IV.
Gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung
V.
Familienzentren
VI.
Zur Fortschreibung
1
4
6
7
9
11
VII. Prognostizierter Ausbau im Jahr 2013
12
VIII. Bestand an Kindertageseinrichtungen in den Kommunen und
Bedarfsberechnung
Gemeinde Aldenhoven
Stadt Heimbach
Gemeinde Hürtgenwald
Gemeinde Inden
Stadt Jülich
Gemeinde Kreuzau
Gemeinde Langerwehe
Stadt Linnich
Gemeinde Merzenich
Stadt Nideggen
Gemeinde Niederzier
Gemeinde Nörvenich
Gemeinde Titz
Gemeinde Vettweiß
38
38
40
42
45
47
53
58
61
65
67
70
74
77
80
Anlagen
Anlage 1: Gesetzestext KiBiz
Anlage 2: Gesetzestext Erstes KiBiz-Änderungsgesetz
Anlage 3: Personalvereinbarung zur Ausführung des KiBiz
Anlage 4: Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen
17. Fortschreibung des Teilfachplanes Kindertagesbetreuung
für den Kreis Düren
I. Vorbemerkungen
Familienfreundlichkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind ein wichtiges Anliegen aller Verantwortlichen in der Jugendhilfe im Kreis Düren. Dabei spielt der Auf- und
Ausbau familienfreundlicher Lebensstrukturen eine große Rolle. Ein wichtiger Aspekt ist in
diesem Zusammenhang die Schaffung von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten für
Kinder und dabei insbesondere für Kinder unter drei Jahren.
Die Gewichtung des Zieles Familienfreundlichkeit im Kreis Düren verdeutlicht sich auch in
den politischen Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses und des Kreistages in den
letzten Jahren. Als herausragendes Beispiel wurde die Freistellung der Familien vom
Elternbeitrag im ersten und zweiten Kindergartenbesuchsjahr in den Gremien beschlossen
und von der Verwaltung zum 01.08.2010 umgesetzt. Seitens der Landesregierung wurde
zum 01.08.2011 die Beitragsfreiheit für die Kinderbetreuung im Jahr vor der Einschulung
eingeführt, die in die Elternbeitragssatzung des Kreises Düren übernommen wurde, und
zwar mit der Maßgabe, dass auch die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder, die zeitgleich in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut werden, gewährt wird.
Im Haushaltsplan der Jahre 2012/13 des Kreises Düren wurde für den investiven Ausbau
der Kindertageseinrichtungen bis einschließlich des Jahres 2014 ein Volumen von insgesamt ca. 5,3 Millionen € eingestellt.
Grundlage für die Entscheidungen im Bereich der Tagesbetreuung sind im Wesentlichen
drei Gesetze:
Zum Einen das Gesetz zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren
(TAG), welches seit dem 01. Januar 2005 in Kraft ist. Das Gesetz war eine Reaktion auf
den Wandel von Lebenslagen und Lebensplänen, die demografische Entwicklung und
veränderte Bedingungen in der Arbeitswelt. Zentrales Anliegen ist dabei der qualitätsorientierte, bedarfsgerechte und flexible Ausbau der Kinderbetreuung insbesondere für Kinder
unter drei Jahren.
Zum Zweiten ist es das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz), welches seit dem 01.08.2008 gilt, sowie zum Dritten das Erste Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung des Ersten Gesetzes
zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – Erstes KiBiz-Änderungsgesetz –,
welches zum 01.08.2011 in Kraft getreten ist.
Allgemeiner Grundsatz des KiBiz ist der Anspruch eines jeden Kindes auf Bildung und
Förderung seiner Persönlichkeit. Seine Erziehung liegt in der vorrangigen Verantwortung
seiner Eltern. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ergänzen die Förderung
des Kindes in der Familie und unterstützen die Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages.
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben hierbei einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Die Förderung des Kindes in der Entwicklung
seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern, insbesondere in Fragen
der Bildung und Erziehung, sind Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen und der Kin1
dertagespflege. Das pädagogische Personal in den Einrichtungen und die Tagespflegepersonen (Tagesmutter oder -vater) haben den Bildungs- und Erziehungsauftrag im
regelmäßigen Dialog mit den Eltern umzusetzen und deren erzieherische Entscheidungen
zu achten.
Frühkindliche Sprachförderung ist ein fester Bestandteil im Betreuungsalltag der Einrichtungen. Nahezu alle Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Düren
haben Sprachförderung spielerisch durch Lieder, Musik und Bewegung in den Betreuungsalltag aller Kinder integriert. Für die Einrichtungen ist es selbstverständlich, dass eine
Dokumentation des Sprachstandes erfolgt. Die Einbeziehung der Eltern in die Förderung
der sprachlichen Entwicklung ist ein verbreiterter Standard.
Wesentlicher Inhalt des Ersten KiBiz-Änderungsgesetzes ist die Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenbesuchsjahres, finanzielle Aufstockungen in verschiedenen Bereichen
sowie die Stärkung des Elternwillens und der Elternmitwirkung. So wurde im November
2011 der erste Jugendamtselternbeirat des Kreises Düren gegründet. Durch diesen Zusammenschluss der Kita-Elternbeiräte auf örtlicher Ebene können Eltern ihre Interessen
gegenüber den Trägern der Jugendhilfe besser vertreten.
Im Hinblick auf den derzeit in einem Großteil der Einrichtungen stattfindenden Ausbau der
Betreuungsmöglichkeiten für unter Dreijährige muss der Blick auch auf die zukünftige
Betreuung der über dreijährigen Kinder gerichtet werden. Die auf den Seiten 12 bis 37
aufgestellte Prognose zur Entwicklung der Kindergartenlandschaft im Jahr 2013 zeigt,
dass insbesondere in den Gemeinden Hürtgenwald, Kreuzau, Langerwehe und Titz weiterer Handlungsbedarf auch in dem Versorgungsbereich der Drei- bis Sechsjährigen besteht. Durch den u3-Ausbau fallen Plätze für Kinder über drei Jahren in den Einrichtungen
weg. Die Entscheidung des Landes NRW, den Stichtag für die Einschulung von Kindern
auf Geburten bis zum 30.09. festzuschreiben (ursprünglich 31.12.), trägt entscheidend
dazu bei, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder über drei entgegen der ursprünglichen Prognose nicht wie erwartet zurückgeht. Außerdem zeigt sich, dass in einzelnen Planungsbereichen der demographische Wandel nicht durchgreift. Im Dialog mit
den freien Trägern und Kommunen und anderen Akteuren vor Ort müssen zeitnah Lösungen erarbeitet werden. Durch die Reaktivierung bereits geschlossener Gruppen, durch
mögliche Anbauten an bestehende Einrichtungen, bis hin zu zentral gelegenen Neubauten
von Kindertageseinrichtungen soll der Bertreuungsbedarf entsprechend dem Rechtsanspruch soweit wie möglich sichergestellt werden. Natürlich sollen auch durch die Akquirierung neuer Tagespflegepersonen weitere Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur
Einschulung geschaffen werden, die aber erfahrungsgemäß in dieser Altersgruppe aufgrund des Nachfrageverhaltens der Eltern eher zur Deckung des Bedarfs in Randzeiten
genutzt werden können.
Zusätzlich zu internen Berechnungen des Kreisjugendamtes wurde im Frühjahr 2012 die
Projektgruppe „Bildung und Region“ – biregio – damit beauftragt, mittels zukünftiger Elterngenerationen den voraussichtlichen Platzbedarf für Kinder in Tageseinrichtungen und
in Tagespflege zu errechnen. Demnach werden für die 0- bis Dreijährigen inklusive der
Tagespflege (30 % aller Plätze) mittelfristig bis zum Jahr 2021 im Schnitt 1.707 Plätze
(170,7 Gruppen à 10 Kinder) benötigt (dies führt im Mittel des Jahres 2021 zu einer Bilanz
von – 1.098 Plätzen und – 110 Gruppen à 10 Kindern). In der Altersgruppe der Drei- bis
Sechsjährigen werden mittelfristig bis zum Jahr 2021 im Schnitt 198,4 Gruppen benötigt
(Bilanz: 13,2 Gruppen bei bis 2021 im Mittel 3,15 zu versorgenden Jahrgängen).
2
Damit reicht das nur zwischenzeitliche und nur geringe Plus bei den Plätzen in den Kindertageseinrichtungen für die Drei- bis Sechsjährigen in den nächsten zehn Jahren im Ansatz
nicht aus, um die zusätzlich nötigen Plätze für die 0- bis Dreijährigen abzudecken. Der
relative „Leerstand“ bei den Kindergartengruppen ist also deutlich zu klein, um den u3Bedarf zu decken. Der vollständige Plan ist im Internet auf der Seite des Kreises Düren
einsehbar.
In diesem Zusammenhang muss auf die finanziellen Auswirkungen des oben genannten
Sachverhaltes hingewiesen werden. Die Landesregierung stellt derzeit – und wie die weitere Entwicklung sein wird kann nicht prognostiziert werden – keine Mittel für die Neuschaffung von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung
zur Verfügung. Diese Aufgabe wird somit in die alleinige finanzielle Verantwortung der
Kommunen als öffentlicher Jugendhilfeträger gestellt. Natürlich weist das Land diesbezüglich darauf hin, dass im Zusammenhang der „Verpflichtungen des Krippengipfels von
2007“ auch die Kommunen zum Ausbau entsprechende finanzielle Leistungen erbringen
müssen.
Neben diesem „finanziellen Kraftakt“ sind in der nahen Zukunft im Bereich der Kindertagesbetreuung weitere wichtige Aufgaben zu benennen. Dies ist der notwendige Ausbau
integrativer Gruppen im Sinne der fachlichen Diskussion der Inklusion, die Stärkung der
Familienzentren als niederschwelliges und präventives Angebot im Sozialraum sowie die
Bildungsförderung als zentraler Auftrag im Elementarbereich.
3
II. Betreuung von Kindern unter drei Jahren
Am 01. Januar 2005 ist das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung (TAG) in Kraft getreten. In seinem Zentrum steht der Ausbau der
Bildung, Erziehung und Betreuung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege für Kinder im Alter von unter drei Jahren.
§ 24 Abs. 2 bis 4 SGB VIII schreibt ein Mindestversorgungsniveau für die Betreuung von
Kindern im Alter von unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege vor.
Das Angebot ist dabei für die Kinder vorzuhalten, deren Eltern einer Erwerbstätigkeit
nachgehen oder eine solche aufnehmen, Schule, Hochschule oder Berufsbildungsmaßnahmen besuchen oder an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen, sowie für solche Kinder, für die ohne die Betreuung eine ihrem Wohl entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist.
Ein derartiges Versorgungsniveau ist in vielen Regionen Westdeutschlands nicht kurzfristig zu realisieren. Deshalb wurde in § 24 a Abs. 1 SGB VIII den kommunalen Gebietskörperschaften die Möglichkeit eröffnet, das geforderte Versorgungsniveau schrittweise bis
spätestens zum 01. Oktober 2010 umzusetzen. Auch der Kreis Düren hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.
Bezüglich des Ausbaus an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren
hatte es sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt, im Jahr 2008 das Platzangebot gegenüber 2007 zu verdoppeln. Ab dem Jahr 2009 werden auf Grund des zwischen dem
Bund, den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten weiteren Ausbaus der Plätze bis zum Jahr 2013 entsprechende Anpassungen in den weiteren Planungsdaten vorgenommen werden müssen. Bis zum Sommer 2013 sollen für insgesamt
35 % aller Kinder im Alter von unter drei Jahren bundesweit Plätze in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege geschaffen worden sein. Ab dem 01.08.2013 hat jedes
Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer
Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Auf der Grundlage der Geburtenjahrgänge 01.08.2006 bis 31.12.2008 zum Stichtag
01.01.2009 wurde die entsprechende Anzahl an Plätzen für Kinder unter drei Jahren errechnet. Die hieraus resultierenden Ausbaustufen für Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes hat der Jugendhilfeausschuss des Kreises Düren in seiner Sitzung am 09.06.2009 beschlossen.
Die beigefügte Auflistung auf den Seiten 12 bis 37 gibt einen Überblick über die perspektivisch bis zum 01.08.2013 insgesamt einzurichtenden Plätze für unter Dreijährige sowie die
sich daraus ergebenden Betreuungsquoten für Kinder unter und über drei Jahren.
Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Düren stehen zum Kindergartenjahr
2012/13 insgesamt 730 Plätze für die Betreuung unter Dreijähriger in kreisweit 105 Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Im Bereich der Kindertagespflege beläuft sich die Zahl
auf 273 Plätze. Insgesamt konnte zum Kindergartenjahr 2012/13 die Versorgungsquote im
Bereich der unter Dreijährigen auf 27 % gesteigert werden.
Aufgrund der derzeit noch vielerorts stattfindenden Umbaumaßnahmen der Kindertageseinrichtungen ist es jedoch nicht möglich, an allen Standorten eine Betreuung für unter
Dreijährige anzubieten. Auch muss aufgrund des derzeit noch geltenden Rechtsanspru4
ches auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren in manchen
Fällen auf die Betreuung unter Dreijähriger verzichtet werden.
Dennoch werden verschiedene Strategien verfolgt, um das Ausbauziel zu erreichen. Bei
den Kindertageseinrichtungen steht sowohl die bauliche Erweiterung bestehender Einrichtungen als auch die Schaffung neuer Betreuungsplätze im Vordergrund. Bei der Kindertagespflege wird auf die Erhöhung der Anzahl der Tagespflegepersonen sowie auf die Qualifizierung von Personen gesetzt, die an einer Tätigkeit in der Kindertagespflege interessiert
sind.
Mit dem Ersten KiBiz-Änderungsgesetzes wurde die Zahlung einer zusätzlichen finanziellen Pauschale für die Betreuung unter dreijähriger Kinder eingeführt. Bei dieser Pauschale
handelt es sich um einen Zuschuss pro Kindergartenjahr (u3-Pauschale). Voraussetzung
für die Zahlung ist unter anderem der Einsatz zusätzlicher Personalkraftstunden mit entsprechender Qualifikation. Die Pauschale ist vollständig für das zusätzliche Personal einzusetzen.
Beim Ausbau und bei der qualitativen Verbesserung der frühkindlichen Bildung, Betreuung
und Erziehung haben politische Verantwortungsträger auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie Fachkräfte, Leitung, Träger und Eltern spezifische Aufgaben und Ziele.
Sie können alle gemeinsam maßgeblich zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Qualitätssteigerung in Einrichtungen und Kindertagespflege sowie zur Realisierung kindlichen
Wohlbefindens beitragen. Trotz ihrer unterschiedlichen Handlungsspielräume müssen die
Verantwortlichkeiten zwischen Fachpolitik und pädagogischer Fachebene gemeinsam betrachtet und deren Maßnahmen kombiniert werden.
Schlussendlich ist die Verwirklichung eines bedarfsgerechten Ausbaus der Kinderbetreuung im Fokus aller beteiligten Akteure. Die Ziele des Kinderförderungsgesetzes werden
erreicht, wenn die Beteiligten gemeinsam an einem Strang ziehen.
5
III. Kindertagespflege
Durch in Kraft treten des KiBiz hat auch die Kindertagespflege eine Aufwertung erhalten,
indem sie als gleichrangiges Angebot neben die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder gestellt wurde.
Die Kindertagespflege ist nach §§ 22 und 23 SGB VIII neben der Tageseinrichtung ein
Angebot der Jugendhilfe zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, wobei sich
beide Angebote durch ein jeweils eigenständiges Profil auszeichnen. Bei der Kindertagespflege ist die Förderung in einer familienähnlichen Situation herausragendes Merkmal. Sie
stellt eine familienähnliche Betreuung von Kindern durch Personen dar, die regelmäßig für
einen bestimmten Zeitraum den Erziehungsauftrag der Eltern übernehmen. Sie bietet Kindern einen überschaubaren Rahmen entsprechend ihrem Entwicklungsstand und geeignete Fördermöglichkeiten für ihre besonderen Bedürfnisse. Die Angebote im Rahmen der
Kindertagespflege sind besonders flexibel. Dies ist ein Hauptgrund für Eltern, sich für diese Betreuungsform zu entscheiden.
In der Kindertagespflege ist Qualifizierung und eine daran gekoppelte bessere Vergütung
der Schlüssel dafür, das Berufsbild attraktiver zu gestalten. Mit dem „Aktionsprogramm
Kindertagespflege“ ist das Curriculum des Deutschen Jugendinstituts (DJI) bundesweit als
Mindeststandard für die Ausbildung von Tagespflegepersonen verankert worden. Mittlerweile gibt es auch die Möglichkeit berufsbegleitender Weiterbildung für Tagespflegepersonen.
Vor allem bei dem Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren und somit für die Umsetzung des TAG wird die Kindertagespflege eine tragende Rolle spielen. In diesem Bereich konnte die Betreuung zum 01.08.2012 auf insgesamt 273 Kinder gesteigert werden.
Dies entspricht einer Versorgungsquote in Höhe von 7 %.
Nicht zuletzt durch die zum 01.08.2010 geänderte Satzung des Kreises Düren über die
Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in
Tagespflege ist ein wichtiger Schritt zur finanziellen Entlastung von Familien im Kreis Düren erfolgt. Eine Verbesserung der Chancengleichheit und der frühzeitigen Entwicklungsförderung wird so konkret für die Kinder umgesetzt. Seit dem 01.08.2010 sind nun die ersten beiden Betreuungsjahre in Tageseinrichtungen beitragsfrei. Seit dem 01.08.2011 ist
die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege
durch Kinder, die am 01. August des Folgejahres schulpflichtig werden, in dem Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht, beitragsfrei.
Tagespflegepersonen sollen darüber hinaus zukünftig besser qualifiziert und finanziell abgesichert werden. Mit verschiedenen Kooperationspartnern wurden Verträge zu Akquise
und Ausbildung weiterer Tagespflegepersonen geschlossen.
Die Akzeptanz der Kindertagespflege wird sich durch die neuen gesetzlichen Vorgaben
und den damit verbundenen konzeptionellen und qualitativen Anforderungen in den nächsten Jahren weiter entwickeln. Dazu müssen die bereits bestehenden Qualifizierungsmöglichkeiten für Tagespflegepersonen weiter ausgebaut werden. Die individuellen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Betreuungsangebote zeichnen dabei den besonderen Charakter
der Kindertagespflege aus. Schwer einzuschätzen ist dabei in der Kindertagespflege das
Nachfrageverhalten der Eltern. Diese ziehen tendenziell die Betreuung ihrer Kinder in Tageseinrichtungen vor.
6
IV. Gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung
Die Aufgabe der gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung genießt
auch unter KiBiz einen hohen Stellenwert. Vom Grundsatz her fortgeführt wird die Finanzierung des therapeutischen Mehraufwandes der integrativen Einrichtungen. Seit 1983
wird die gemeinsame Erziehung von Kindern mit Behinderung und Kindern ohne Behinderung im Rheinland praktiziert. Die integrative Gruppe setzt sich aus 5 Plätzen für Kinder
mit Behinderung und 10 Plätzen für Kinder ohne Behinderung zusammen. Diese Form der
gemeinsamen Erziehung erreicht bis heute eine hohe Akzeptanz, so dass nahezu 800
integrative Gruppen in Tageseinrichtungen für Kinder im Rheinland geführt werden.
Neben der Betreuung von Kindern mit Behinderung in integrativen Gruppen ermöglicht
das KiBiz verstärkt die Betreuung von Kindern mit Behinderung im Rahmen von Einzelintegration. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Rahmenbedingungen wurde für das
Kindergartenjahr 2012/13 für insgesamt 12 Kinder Einzelintegration beantragt. Demgegenüber stehen 112 Kinder mit Behinderung, die in 22 integrativen Gruppen betreut werden. In den kommenden Jahren werden sukzessive weitere integrative Gruppen hinzu
kommen.
Die nachfolgende Auflistung gibt eine Übersicht über bereits bestehende bzw. geplante
integrative Gruppen in Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Düren zum Stichtag 01.08.2012:
Aldenhoven
„Regenbogen“, A.-Mitte
2 bestehende Gr.
„Kleine Villa“, H.-Hasenfeld
1 bestehende Gr.
„Fatima“, H.-Vossenack
1 bestehende Gr.
“Villa Sonnenschein”, I.-Lucherberg
2 bestehende Gr.
davon 1 Modell u3
„Purzelbaum“, J.-Broich
„Villa Kunterbunt“, J.-Mitte
„St. Rochus“, J.-Mitte
2 bestehende Gr.
2 bestehende Gr.
2 bestehende Gr.
davon 1 Modell u3
davon 1 int. Hortgr.
„St. Heribert“, K.-Mitte
1 bestehende Gr.
„St. Martin“, L.-Mitte
1 bestehende Gr.
„Bachpiraten“, L.-Mitte
2 bestehende Gr.
Heimbach
Hürtgenwald
Inden
Jülich
Kreuzau
Langerwehe
Linnich
Merzenich
1 Gr. geplant
„Regenbogen“, M.-Mitte
Nideggen
„Zauberland“, N.-Mitte
davon 1 Modell u3
2 bestehende Gr.
„Wiesentaler Rappelkiste“, N.-Schmidt
1 Gr. geplant
Niederzier
„Oberzier“, N.-Oberzier
1 bestehende Gr.
7
Nörvenich
„Pinocchio“, N.-Mitte
1 bestehende Gr.
“Steppe”, T.-Hasselsweiler
1 bestehende Gr.
„Knirpsenland“, V.-Kelz
1 bestehende Gr.
Titz
Vettweiß
evtl. 2. Gr. gepl.
Das Modellprojekt zur Bildung, Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung vor
dem dritten Lebensjahr wurde zum 31.07.2011 abgeschlossen. Die wissenschaftliche Begleitung ist ausgewertet. Derzeit wird der Modellversuch dergestalt weitergeführt, als die
bis Ende Juli 2011 bewilligten Plätze im Rahmen des Modells weiterhin zur Verfügung
stehen.
Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Düren sind dies Plätze in den Einrichtungen „Villa Sonnenschein“ in Inden-Lucherberg, „Purzelbaum“ in Jülich-Broich sowie „Zauberland“ in Nideggen.
In den kommenden Jahren wird der Fokus verstärkt auf Inklusion gelegt werden. Um Inklusion in Einrichtungen und Kindertagespflege zu fördern, bedarf es einer klaren Definition und Verankerung dieses Begriffes in den Bildungsplänen sowie adäquater Rahmenbedingungen sowohl für die personelle als auch für die räumliche Ausstattung.
Der Anspruch, Bildung, Betreuung und Erziehung inklusiv für alle Kinder so zu gestalten,
dass diese sich zu beziehungs-, lern- und arbeitsfähigen Menschen entwickeln können,
stellt eine neue Aufgabe dar. Kinder brauchen Unterschiedliches, um die gleichen Chancen für die Entwicklung ihrer Persönlichkeit und ihrer Bildungsbiografie zu haben. Das bedeutet, dass die Berücksichtigung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen (Kinder mit
Migrationshintergrund, sozio-emotionalen Störungen, gesundheitlichen Problemen, etc.)
einen großen Raum einnimmt. Fachkräfte müssen daher „Inklusionskompetenz“ entwickeln, Weiterbildungen und Supervision wahrnehmen und inklusive Alltagspraxis gestalten. Zusätzliche Ressourcen über die eigene Einrichtung hinaus bieten die Vernetzung in
einem multiprofessionellen Team und Kooperationen mit externen Partnern wie Kinderärzten, Frühförderstellen, Beratungsstellen, Fachberatung, Therapeuten etc.
Für Tagespflegepersonen ist der Fachdiskurs und Austausch besonders wichtig, weil die
Reflexion im Team, wie sie in Einrichtungen möglich ist, im Bereich der Tagespflege fehlt.
Neben der zuständigen Fachberatung sind hier Netzwerke aus Tagesmüttern und Tagesvätern ein guter Ansatzpunkt.
8
V. Familienzentren
Als erstes Land in Deutschland hat Nordrhein-Westfalen Familienzentren eingerichtet, um
Eltern und Kindern niederschwellige und ganzheitliche Hilfen anzubieten. In diesen Zentren finden Familien neben Betreuung auch Bildung und Beratung, die Familienzentren bieten Eltern passgenaue Unterstützung im Ortsteil, die den Nachwuchs so früh wie möglich
fördert und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärkt. Das Ziel eines Familienzentrums ist es, Angebote zur Förderung und Unterstützung von Kindern und Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und mit unterschiedlichen Bedürfnissen bereit zu stellen. Dabei ist es wichtig, dass die Angebote niederschwellig sind, das heißt, alltagsnah gestaltet
werden und ohne Hemmschwelle oder räumliche Hindernisse in Anspruch zu nehmen
sind.
Familienzentren verfolgen einen familienorientierten Ansatz. Sie wollen die Familie als
Ganzes ansprechen und einen Lebensraum sowohl für Kinder als auch für die gesamte
Familie bieten. Sie wenden sich an alle Familien in ihrem Umfeld und sind nicht auf bestimmte Zielgruppen zugeschnitten. Die Familienzentren haben den Bedarf in ihrem Sozialraum zu erkunden und auf dieser Grundlage ein sozialraumorientiertes Profil zu entwickeln. Die sozialraumorientierte und bedarfsgerechte Bündelung eines Spektrums an Leistungen und Strukturen sind kennzeichnend für die Familienzentren.
Familienzentren kooperieren hierbei mit anderen Partner-Organisationen, die nicht Kindertageseinrichtungen sind, beispielsweise mit der Familienberatung, Familienbildung und
Kindertagespflege. So können Räumlichkeiten im Umfeld, etwa in Gemeindehäusern,
Pfarrheimen oder Jugendeinrichtungen genutzt werden. Auch ist es eine Aufgabe von
Familienzentren, Familien mit Zuwanderungsgeschichte zu integrieren. Die Bereitstellung
und Förderung von interkulturellen Angeboten wird deshalb als Querschnittsaufgabe begriffen, die in allen Leistungs- und Strukturbereichen des Familienzentrums Berücksichtigung finden muss.
In nahezu jedem Kindergartenjahr entwickeln sich Kindertageseinrichtungen kontinuierlich
zu Familienzentren weiter. Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Düren wurde
der Ausbau von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren am 01.08.2006 mit drei Piloteinrichtungen gestartet. Mit dem in diesem Jahr neu hinzugekommenen Familienzentrum in Jülich gibt es mittlerweile insgesamt 23 Familienzentren im Zuständigkeitsbereich
des Kreisjugendamtes Düren, einige davon in Kooperation verschiedener Kindertageseinrichtungen.
Die meisten Familienzentren im Kreisgebiet tragen bereits das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ und machen damit deutlich, dass sie ein hohes Maß an Qualität gewährleisten.
Das Qualitätsentwicklungsjahr, in dem die Kindertageseinrichtungen sich auf den Weg
zum Familienzentrum machen, wird mit einer freiwilligen Landesförderung unterstützt. Mit
dem Gütesiegel haben die Familienzentren einen rechtlichen Anspruch auf jährliche Förderung in Höhe von 13.000,- € nach dem Ersten KiBiz-Änderungsgesetz – und zwar zusätzlich zu der Einzelförderung, die ihnen bereits als Einrichtung zusteht. Für Familienzentren in sozialen Brennpunkten erhöht sich dieser Zuschuss um weitere 1.000,- €.
Das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ gibt Aufschluss darüber, welche Anforderungen
Kindertageseinrichtungen erfüllen müssen, die Familienzentrum werden wollen. Es werden Leistungen und Strukturen benannt, die eine Tageseinrichtung für Kinder – über
Kernaufgaben der Bildung, Erziehung und Betreuung hinaus – als Familienzentrum quali9
Jülich
Planungsbereich A: Broich, Jülich (Nord), Lich-Steinstraß
Einrichtung
Anz. u3 Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl
lt. KiföG
Gr. I
Gr. II
Gr. III
AG I
"Sternschnuppe", Mitte
17
2
1
"Purzelbaum", Broich
4
"Rappelkiste", Lich-Steinstr.
19
2
1
1
"St. Marien", Mitte
0
3
"St. Franz Sales", Mitte
14
3
"Die kleinen Strolche", Mitte
17
2
1
"Pusteblume", Mitte
6
1
2
"Villa Kunterbunt", Mitte
5
"Kinderkiste", Mitte
10
1
Gesamt Pl.-Ber. A:
92
10
1
6
3
Anzahl u3 lt. KiföG: Stichtag 01.01.2009, 35 % = 70 Plätze / TP: 30 Plätze
Versorgungsquote PB A:
u3
43,4%
Anz. K.
281
Anz. Pl.
92
32,7%
TP-Pl.
30
10,7%
Planungsbereich B: Jülich (Süd)
Einrichtung
Anz. u3 Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl
lt. KiföG
Gr. I
Gr. II
Gr. III
AG I
"Sonnenschein", Mitte
19
2
1
"St. Rochus", Mitte
6
"Auf der Bastion", Mitte
12
2
"Kinderinsel", Mitte
10
1
Gesamt Pl.-Ber. B:
47
4
1
1
Anzahl u3 lt. KiföG: Stichtag 01.01.2009, 35 % = 39 Plätze / TP: 17 Plätze
Versorgungsquote PB B:
u3
42,4%
Anz. K.
151
Anz. Pl.
47
31,1%
TP-Pl.
17
11,3%
Anzahl
int. Gr.
Anzahl
Hortgr.
1
1
3
2
Plätze
u3
17
4
19
0
14
17
6
5
10
92
3 bis 6
Anz. K.
Anz. Pl.
TP-Pl.
284
340
3
120,8%
119,7%
1,1%
Anzahl
int. Gr.
Anzahl
Hortgr.
Plätze
u3
19
6
12
10
47
Plätze
3 bis 6
36
24
28
0
88
Anz. K.
Anz. Pl.
TP-Pl.
157
88
2
57,3%
56,1%
1,3%
2
1
2
2
3 bis 6
17
Plätze
3 bis 6
38
26
58
66
46
38
58
10
0
340
Plätze Besonderheiten
Schulk.
Schwerpunkteinr. u 2
1 x Modellprojekt integrativ
Schwerpunkteinr. u 2
25
Schwerpunkteinr. u 2
20
1 x Modellprojekt integrativ
45
Plätze Besonderheiten
Schulk.
Schwerpunkteinr. u 2
2 x Modellprojekt integrativ
Planungsbereich C: Altenburg, Daubenrath, Selgersdorf
Einrichtung
Anz. u3 Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl
lt. KiföG
Gr. I
Gr. II
Gr. III
AG I
"Die wilde 13", Selgersdorf
12
1
1
"Kl. Füchse", Forschungsz.
17
2
1
Gesamt Pl.-Ber. C:
29
3
2
Anzahl u3 lt. KiföG: Stichtag 01.01.2009, 35 % = 7 Plätze / TP: 3 Plätze
Versorgungsquote PB C:
u3
60,4%
Anz. K.
53
Anz. Pl.
29
54,7%
TP-Pl.
3
5,7%
Anzahl
int. Gr.
1
1
Plätze
u3
12
17
29
Plätze
3 bis 6
23
38
61
Anz. K.
Anz. Pl.
TP-Pl.
30
61
1
206,7%
203,3%
3,3%
Anzahl
Hortgr.
Plätze
u3
8
6
6
12
32
Plätze
3 bis 6
32
14
36
28
110
Anz. K.
Anz. Pl.
TP-Pl.
141
110
2
79,4%
78,0%
1,4%
Anzahl
int. Gr.
Anzahl
Hortgr.
Plätze
u3
12
12
24
Plätze
3 bis 6
67
28
95
3 bis 6
Anz. K.
Anz. Pl.
TP-Pl.
110
95
1
87,3%
86,4%
0,9%
3 bis 6
Planungsbereich D: Güsten, Stetternich, Mersch, Pattern, Serrest, Welldorf
Einrichtung
Anz. u3 Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl
lt. KiföG
Gr. I
Gr. II
Gr. III
AG I
int. Gr.
"St. Walburga", Güsten
8
2
"St. Martin", Stetternich
6
1
"St. Marien", Welldorf
6
1
1
"Spatzennest", Mersch
12
2
Gesamt Pl.-Ber. D:
32
6
1
Anzahl u3 lt. KiföG: Stichtag 01.01.2009, 35 % = 35 Plätze / TP: 15 Plätze
Versorgungsquote PB D:
u3
41,2%
3 bis 6
Anz. K.
114
Anz. Pl.
32
28,1%
TP-Pl.
15
13,2%
Planungsbereich E: Barmen, Koslar, Merzenhausen
Einrichtung
Anz. u3 Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl
lt. KiföG
Gr. I
Gr. II
Gr. III
AG I
"Unterm Regenbogen", Koslar
12
1
2
1
"St. Martinus", Barmen
12
2
Gesamt Pl.-Ber. E:
24
3
2
1
Anzahl u3 lt. KiföG: Stichtag 01.01.2009, 35 % = 23 Plätze / TP: 10 Plätze
Versorgungsquote PB E:
u3
47,9%
Anz. K.
71
Anz. Pl.
24
33,8%
TP-Pl.
10
14,1%
18
Anzahl
Hortgr.
Plätze Besonderheiten
Schulk.
Schwerpunkteinr. u 2
25
Schwerpunkteinr. u 2
25
Plätze Besonderheiten
Schulk.
Plätze Besonderheiten
Schulk.
Schwerpunkteinr. u 2
Planungsbereich F: Bourheim, Kirchberg
Einrichtung
Anz. u3 Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl
lt. KiföG
Gr. I
Gr. II
Gr. III
AG I
"Grünschnäbel", Bourheim
6
1
"St. Michael", Kirchberg
6
1
1
Gesamt Pl.-Ber. F:
12
2
1
Anzahl u3 lt. KiföG: Stichtag 01.01.2009, 35 % = 12 Plätze / TP: 5 Plätze
Versorgungsquote PB F:
u3
28,3%
Anz. K.
60
Anz. Pl.
12
20,0%
TP-Pl.
5
8,3%
Gesamt Jülich:
236
28
2
10
7
Anzahl u3 lt. KiföG: Stichtag 01.01.2009, 35 % = 187 Plätze / TP: 80 Plätze
Versorgungsquote Gesamt:
u3
43,3%
Anz. K.
730
Anz. Pl.
236
32,3%
TP-Pl.
80
11,0%
Anzahl
int. Gr.
Anzahl
Hortgr.
Plätze
u3
6
6
12
Plätze
3 bis 6
14
36
50
3 bis 6
Anz. K.
Anz. Pl.
TP-Pl.
58
50
1
87,9%
86,2%
1,7%
5
3
236
744
3 bis 6
Anz. K.
Anz. Pl.
TP-Pl.
780
744
10
96,7%
95,4%
1,3%
19
Plätze Besonderheiten
Schulk.
70
Kreis Düren gesamt
Kommune
Aldenhoven
Heimbach
Hürtgenwald
Inden
Jülich
Kreuzau
Langerwehe
Linnich
Merzenich
Nideggen
Niederzier
Nörvenich
Titz
Vettweiß
Gesamt Kreis Düren
Versorgungsquote Gesamt:
Anz. u3
lt. KiföG
96
34
52
47
236
108
74
54
65
70
91
50
44
55
1076
Anzahl
Gr. I
15
4
7
7
28
15
9
7
10
8
10
6
7
8
141
Anzahl
Gr. II
0
0
0
0
2
0
46
0
0
0
0
0
0
0
48
Anzahl
Gr. III
3
0
1
1
10
1
5
5
4
3
4
6
1
3
47
u3
Anz. K.
Anz. Pl.
TP-Pl.
3742
1076
410
39,7%
28,8%
11,0%
Anzahl
AG I
2
1
2
1
7
3
0
2
1
3
5
2
1
1
31
Anzahl
int. Gr.
2
1
1
2
5
1
1
2
1
2
1
1
1
2
23
Anzahl
Hortgr.
0
0
0
0
3
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3
Plätze
u3
96
34
52
47
236
108
74
54
65
70
91
50
44
55
1076
Plätze
3 bis 6
330
76
155
160
744
272
241
256
253
231
287
247
148
216
3616
3 bis 6
Anz. K.
Anz. Pl.
TP-Pl.
4137
3616
55
88,7%
87,4%
1,3%
37
Plätze Besonderheiten
Schulk.
25
0
0
0
70
0
0
0
0
0
0
0
0
0
95
Kreisjugendamt Düren
Jugendhilfeplanung
Planungsergebnis Stadt Jülich
Planungsbereich A: Broich, Jülich (Nord), Lich-Steinstraß
EWO Daten - Pl.-Bereich A / Versorgungsquote
nach KiBiz
u 3-jährige
3 bis 6-jährige
Anzahl der
Kinder zum
Stichtag
01.01.2012
281
284
Plätze zum
Stichtag
01.08.2012
69
364
Einrichtungen:
"Sternschnuppe"
Bertastr. 2, J.-Mitte
"Purzelbaum" (FZ)
Kapellenstr. 4, J.-Broich
"Rappelkiste" (FZ)
Matthiasplatz 2, J.-Lich-Steinstraß
"St. Marien"
Kurfürstenstr. 3, J.-Mitte
"St. Franz Sales"
Franziskusstr. 9, J.-Mitte
"Die kleinen Strolche" (FZ)
Röntgenstr. 17, J.-Mitte
"Pusteblume"
Gelderner Str. 10, J.-Mitte
integrative Einr. "Villa Kunterbunt"
Am Wallgraben 2, J.-Mitte
"Wolkennest"
Ginsterweg 1, J.-Mitte
Träger:
anspruchsberechtigte Kinder
3 Kernjahrgänge / hineinw. Jg.
Kiga-Jahr
gemeldete
Plätze
insgesamt
u3jährige
3 bis 6jährige
Schulkinder
integrative
Plätze
komm.
52
15
37
0
komm.
32
4*
28
komm.
73
17
kath.
71
kath.
2012/13
2013/14
2014/15
Gruppenform I
2 Jahre-Einschulung
B
C
0
3
17
0
10
4
11
56
0
0
9
11
0
71
0
1
66
6
60
0
0
4
ev.
68
11
30
27
0
AWO
58
6
52
0
0
Elterninitiat.
30
0
9
21**
10
Studentenw.
10
10
0
0
0
460
69
343
48
21
Gesamt Pl.-Bereich A:
* hiervon 2 Kinder mit Behinderung
V-Quote
zum
Stichtag
01.08.2012
25%
128%
Plätze nach KiBiz
zum 01.08.2012
** hiervon 7 Schulkinder mit Behinderung
47
A
284
292
273
Gruppenform II
0 - < 3 Jahre
A
B
C
1
9
105
82
94
Gruppenform III
3 Jahre-Einschulung
A
B
C
2
20
6
11
11
31
52
19
16
22
24
8
33
27
3
15
20
20
26
4
11
10
0
31
103
0
1
30
0
166 129
Stichtag: 14.03.2012
Kreisjugendamt Düren
Jugendhilfeplanung
Planungsergebnis Stadt Jülich
Planungsbereich B: Jülich (Süd)
EWO Daten - Pl.-Bereich B / Versorgungsquote
nach KiBiz
u 3-jährige
3 bis 6-jährige
Anzahl der
Kinder zum
Stichtag
01.01.2012
151
157
Plätze zum
Stichtag
01.08.2012
32
137
Einrichtungen:
"Sonnenschein" (FZ)
Buchenweg 19, J.-Mitte
"St. Rochus"
von-Reuschenberg-Str. 13, J.-Mitte
"Auf der Bastion"
Am Aachener Tor 18, J.-Mitte
"Kinderinsel"
Am Mühlenteich 10, J.-Mitte
V-Quote
zum
Stichtag
01.08.2012
21%
87%
Träger:
gemeldete
Plätze
insgesamt
157
158
150
2012/13
2013/14
2014/15
Plätze nach KiBiz
zum 01.08.2012
u3jährige
3 bis 6jährige
Schulkinder
integrative
Plätze
komm.
62
12
50
0
0
kath.
30
0
30
0
10
kath.
55
8
47
0
0
Elterninitiat.
12
12
0
0
0
159
32
127
0
10
Gesamt Pl.-Bereich B:
anspruchsberechtigte Kinder
3 Kernjahrgänge / hineinw. Jg.
Kiga-Jahr
48
Gruppenform I
2 Jahre-Einschulung
A
B
C
7
13
54
47
50
Gruppenform II
0 - < 3 Jahre
A
B
C
Gruppenform III
3 Jahre-Einschulung
A
6
B
C
17
19
30
2
0
7
13
2
5
1
5
7
10
14
3
11
33
3
28
82
Stichtag: 14.03.2012
Kreisjugendamt Düren
Jugendhilfeplanung
Planungsergebnis Stadt Jülich
Planungsbereich C: Altenburg, Daubenrath, Selgersdorf
EWO Daten - Pl.-Bereich C / Versorgungsquote
nach KiBiz
u 3-jährige
3 bis 6-jährige
Anzahl der
Kinder zum
Stichtag
01.01.2012
53
30
Plätze zum
Stichtag
01.08.2012
29
58
Einrichtungen:
"Die wilde 13"
Altenburger Str. 11 a, J.-Selgersdorf
"Kleine Füchse"
Leo-Brandt-Str., J.-Forschungszentr.
V-Quote
zum
Stichtag
01.08.2012
55%
193%
Träger:
gemeldete
Plätze
insgesamt
30
38
43
2012/13
2013/14
2014/15
Plätze nach KiBiz
zum 01.08.2012
u3jährige
3 bis 6jährige
Schulkinder
integrative
Plätze
komm.
38
12
26
0
0
Elterninitiat.
49
17
32
0
0
87
29
58
0
0
Gesamt Pl.-Bereich C:
anspruchsberechtigte Kinder
3 Kernjahrgänge / hineinw. Jg.
Kiga-Jahr
49
Gruppenform I
2 Jahre-Einschulung
A
B
C
5
17
21
14
18
Gruppenform II
0 - < 3 Jahre
A
B
C
1
10
0
5
17
10
1
Gruppenform III
3 Jahre-Einschulung
B
C
6
2
7
7
12
20
14
27
13
A
0
Stichtag: 14.03.2012
Kreisjugendamt Düren
Jugendhilfeplanung
Planungsergebnis Stadt Jülich
Planungsbereich D: Güsten, Stetternich, Mersch, Pattern, Serrest, Welldorf
EWO Daten - Pl.-Bereich D / Versorgungsquote
nach KiBiz
u 3-jährige
3 bis 6-jährige
Anzahl der
Kinder zum
Stichtag
01.01.2012
114
141
Plätze zum
Stichtag
01.08.2012
Einrichtungen:
"St. Walburga"
Sandweg 17, J.-Güsten
"St. Martin"
Kölner Landstr. 54, J.-Stetternich
"St. Marien"
Auf dem Büchel 2, J.-Welldorf
"Spatzennest"
Kreuzstr. 1, J.-Mersch
Gesamt Pl.-Bereich D:
22
123
V-Quote
zum
Stichtag
01.08.2012
19%
87%
Träger:
gemeldete
Plätze
insgesamt
anspruchsberechtigte Kinder
3 Kernjahrgänge / hineinw. Jg.
Kiga-Jahr
141
138
122
2012/13
2013/14
2014/15
Plätze nach KiBiz
zum 01.08.2012
u3jährige
3 bis 6jährige
Schulkinder
integrative
Plätze
kath.
37
6
31
0
3
kath.
21
4
17
0
0
kath.
43
0
43
0
0
Verein
41
12
29
0
0
142
22
120
0
3
50
Gruppenform I
2 Jahre-Einschulung
A
B
C
36
40
38
Gruppenform II
0 - < 3 Jahre
A
B
C
Gruppenform III
3 Jahre-Einschulung
A
20
5
0
B
C
4
13
17
26
21
39
16
5
36
10
72
0
0
0
0
Stichtag: 14.03.2012
Kreisjugendamt Düren
Jugendhilfeplanung
Planungsergebnis Stadt Jülich
Planungsbereich E: Barmen, Koslar, Merzenhausen
EWO Daten - Pl.-Bereich E / Versorgungsquote
nach KiBiz
u 3-jährige
3 bis 6-jährige
Anzahl der
Kinder zum
Stichtag
01.01.2012
71
110
Einrichtungen:
"Unterm Regenbogen" (FZ)
Crombachstr. 1, J.-Koslar
"St. Martinus" (FZ)
Steinstr. 23, J.-Barmen
Gesamt Pl.-Bereich E:
Plätze zum
Stichtag
01.08.2012
21
105
V-Quote
zum
Stichtag
01.08.2012
30%
95%
Träger:
gemeldete
Plätze
insgesamt
anspruchsberechtigte Kinder
3 Kernjahrgänge / hineinw. Jg.
Kiga-Jahr
110
103
80
2012/13
2013/14
2014/15
Plätze nach KiBiz
zum 01.08.2012
u3jährige
3 bis 6jährige
Schulkinder
integrative
Plätze
Gruppenform I
2 Jahre-Einschulung
A
B
C
komm.
81
15
66
0
0
17
23
kath.
45
6
39
0
0
6
14
126
21
105
0
0
23
37
51
0
28
19
24
Gruppenform II
0 - < 3 Jahre
A
B
C
Gruppenform III
3 Jahre-Einschulung
A
5
0
0
5
0
B
C
19
17
8
17
27
34
Stichtag: 14.03.2012
Kreisjugendamt Düren
Jugendhilfeplanung
Planungsergebnis Stadt Jülich
Planungsbereich F: Bourheim, Kirchberg
EWO Daten - Pl.-Bereich F / Versorgungsquote
nach KiBiz
u 3-jährige
3 bis 6-jährige
Anzahl der
Kinder zum
Stichtag
01.01.2012
60
58
Einrichtungen:
"Grünschnäbel"
St. Mauri-Str. 1 k, J.-Bourheim
"St. Michael"
Pastoratsberg 7, J.-Kirchberg
Gesamt Pl.-Bereich F:
Plätze zum
Stichtag
01.08.2012
11
47
V-Quote
zum
Stichtag
01.08.2012
18%
81%
Träger:
gemeldete
Plätze
insgesamt
anspruchsberechtigte Kinder
3 Kernjahrgänge / hineinw. Jg.
Kiga-Jahr
58
57
60
2012/13
2013/14
2014/15
Plätze nach KiBiz
zum 01.08.2012
u3jährige
3 bis 6jährige
Schulkinder
integrative
Plätze
Gruppenform I
2 Jahre-Einschulung
A
B
C
19
21
20
Gruppenform II
0 - < 3 Jahre
A
B
C
Gruppenform III
3 Jahre-Einschulung
A
komm.
20
5
15
0
0
7
13
kath.
36
6
30
0
2
2
18
56
11
45
0
2
0
9
31
0
0
0
0
184 798
48
36
0
85
273
12
12
62
3
Gesamt Jülich:
1030
B
C
16
0
16
256 327
EWO Daten - Gesamt Jülich / Versorgungsquote
nach KiBiz
u 3-jährige
3 bis 6-jährige
Anzahl der
Kinder zum
Stichtag
01.01.2012
730
780
Plätze zum
Stichtag
01.08.2012
184
834
V-Quote
zum
Stichtag
01.08.2012
25%
107%
Kiga-Jahr
2012/13
2013/14
2014/15
52
anspruchsberechtigte Kinder
3 Kernjahrgänge / hineinw. Jg.
780
786
728
263
223
244
Stichtag: 14.03.2012