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Sitzungsvorlage (Anlage zur Sitzungsvorlage 476/2012)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
245 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
07.11.12, 18:26
Aktualisiert
07.11.12, 18:26

Inhalt der Datei

Entwurf Jugendhilfeplanung - Teilfachplan Kindertagesbetreuung - 17. Fortschreibung (Stand: 01. August 2012) INHALTSVERZEICHNIS Seite I. Vorbemerkungen II. Betreuung von Kindern unter drei Jahren III. Kindertagespflege IV. Gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung V. Familienzentren VI. Zur Fortschreibung 1 4 6 7 9 11 VII. Prognostizierter Ausbau im Jahr 2013 12 VIII. Bestand an Kindertageseinrichtungen in den Kommunen und Bedarfsberechnung Gemeinde Aldenhoven Stadt Heimbach Gemeinde Hürtgenwald Gemeinde Inden Stadt Jülich Gemeinde Kreuzau Gemeinde Langerwehe Stadt Linnich Gemeinde Merzenich Stadt Nideggen Gemeinde Niederzier Gemeinde Nörvenich Gemeinde Titz Gemeinde Vettweiß 38 38 40 42 45 47 53 58 61 65 67 70 74 77 80 Anlagen Anlage 1: Gesetzestext KiBiz Anlage 2: Gesetzestext Erstes KiBiz-Änderungsgesetz Anlage 3: Personalvereinbarung zur Ausführung des KiBiz Anlage 4: Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen 17. Fortschreibung des Teilfachplanes Kindertagesbetreuung für den Kreis Düren I. Vorbemerkungen Familienfreundlichkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind ein wichtiges Anliegen aller Verantwortlichen in der Jugendhilfe im Kreis Düren. Dabei spielt der Auf- und Ausbau familienfreundlicher Lebensstrukturen eine große Rolle. Ein wichtiger Aspekt ist in diesem Zusammenhang die Schaffung von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten für Kinder und dabei insbesondere für Kinder unter drei Jahren. Die Gewichtung des Zieles Familienfreundlichkeit im Kreis Düren verdeutlicht sich auch in den politischen Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses und des Kreistages in den letzten Jahren. Als herausragendes Beispiel wurde die Freistellung der Familien vom Elternbeitrag im ersten und zweiten Kindergartenbesuchsjahr in den Gremien beschlossen und von der Verwaltung zum 01.08.2010 umgesetzt. Seitens der Landesregierung wurde zum 01.08.2011 die Beitragsfreiheit für die Kinderbetreuung im Jahr vor der Einschulung eingeführt, die in die Elternbeitragssatzung des Kreises Düren übernommen wurde, und zwar mit der Maßgabe, dass auch die Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder, die zeitgleich in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut werden, gewährt wird. Im Haushaltsplan der Jahre 2012/13 des Kreises Düren wurde für den investiven Ausbau der Kindertageseinrichtungen bis einschließlich des Jahres 2014 ein Volumen von insgesamt ca. 5,3 Millionen € eingestellt. Grundlage für die Entscheidungen im Bereich der Tagesbetreuung sind im Wesentlichen drei Gesetze: Zum Einen das Gesetz zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (TAG), welches seit dem 01. Januar 2005 in Kraft ist. Das Gesetz war eine Reaktion auf den Wandel von Lebenslagen und Lebensplänen, die demografische Entwicklung und veränderte Bedingungen in der Arbeitswelt. Zentrales Anliegen ist dabei der qualitätsorientierte, bedarfsgerechte und flexible Ausbau der Kinderbetreuung insbesondere für Kinder unter drei Jahren. Zum Zweiten ist es das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz), welches seit dem 01.08.2008 gilt, sowie zum Dritten das Erste Gesetz zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – Erstes KiBiz-Änderungsgesetz –, welches zum 01.08.2011 in Kraft getreten ist. Allgemeiner Grundsatz des KiBiz ist der Anspruch eines jeden Kindes auf Bildung und Förderung seiner Persönlichkeit. Seine Erziehung liegt in der vorrangigen Verantwortung seiner Eltern. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ergänzen die Förderung des Kindes in der Familie und unterstützen die Eltern in der Wahrnehmung ihres Erziehungsauftrages. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege haben hierbei einen eigenständigen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag. Die Förderung des Kindes in der Entwicklung seiner Persönlichkeit und die Beratung und Information der Eltern, insbesondere in Fragen der Bildung und Erziehung, sind Kernaufgaben der Kindertageseinrichtungen und der Kin1 dertagespflege. Das pädagogische Personal in den Einrichtungen und die Tagespflegepersonen (Tagesmutter oder -vater) haben den Bildungs- und Erziehungsauftrag im regelmäßigen Dialog mit den Eltern umzusetzen und deren erzieherische Entscheidungen zu achten. Frühkindliche Sprachförderung ist ein fester Bestandteil im Betreuungsalltag der Einrichtungen. Nahezu alle Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Düren haben Sprachförderung spielerisch durch Lieder, Musik und Bewegung in den Betreuungsalltag aller Kinder integriert. Für die Einrichtungen ist es selbstverständlich, dass eine Dokumentation des Sprachstandes erfolgt. Die Einbeziehung der Eltern in die Förderung der sprachlichen Entwicklung ist ein verbreiterter Standard. Wesentlicher Inhalt des Ersten KiBiz-Änderungsgesetzes ist die Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenbesuchsjahres, finanzielle Aufstockungen in verschiedenen Bereichen sowie die Stärkung des Elternwillens und der Elternmitwirkung. So wurde im November 2011 der erste Jugendamtselternbeirat des Kreises Düren gegründet. Durch diesen Zusammenschluss der Kita-Elternbeiräte auf örtlicher Ebene können Eltern ihre Interessen gegenüber den Trägern der Jugendhilfe besser vertreten. Im Hinblick auf den derzeit in einem Großteil der Einrichtungen stattfindenden Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für unter Dreijährige muss der Blick auch auf die zukünftige Betreuung der über dreijährigen Kinder gerichtet werden. Die auf den Seiten 12 bis 37 aufgestellte Prognose zur Entwicklung der Kindergartenlandschaft im Jahr 2013 zeigt, dass insbesondere in den Gemeinden Hürtgenwald, Kreuzau, Langerwehe und Titz weiterer Handlungsbedarf auch in dem Versorgungsbereich der Drei- bis Sechsjährigen besteht. Durch den u3-Ausbau fallen Plätze für Kinder über drei Jahren in den Einrichtungen weg. Die Entscheidung des Landes NRW, den Stichtag für die Einschulung von Kindern auf Geburten bis zum 30.09. festzuschreiben (ursprünglich 31.12.), trägt entscheidend dazu bei, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder über drei entgegen der ursprünglichen Prognose nicht wie erwartet zurückgeht. Außerdem zeigt sich, dass in einzelnen Planungsbereichen der demographische Wandel nicht durchgreift. Im Dialog mit den freien Trägern und Kommunen und anderen Akteuren vor Ort müssen zeitnah Lösungen erarbeitet werden. Durch die Reaktivierung bereits geschlossener Gruppen, durch mögliche Anbauten an bestehende Einrichtungen, bis hin zu zentral gelegenen Neubauten von Kindertageseinrichtungen soll der Bertreuungsbedarf entsprechend dem Rechtsanspruch soweit wie möglich sichergestellt werden. Natürlich sollen auch durch die Akquirierung neuer Tagespflegepersonen weitere Plätze für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung geschaffen werden, die aber erfahrungsgemäß in dieser Altersgruppe aufgrund des Nachfrageverhaltens der Eltern eher zur Deckung des Bedarfs in Randzeiten genutzt werden können. Zusätzlich zu internen Berechnungen des Kreisjugendamtes wurde im Frühjahr 2012 die Projektgruppe „Bildung und Region“ – biregio – damit beauftragt, mittels zukünftiger Elterngenerationen den voraussichtlichen Platzbedarf für Kinder in Tageseinrichtungen und in Tagespflege zu errechnen. Demnach werden für die 0- bis Dreijährigen inklusive der Tagespflege (30 % aller Plätze) mittelfristig bis zum Jahr 2021 im Schnitt 1.707 Plätze (170,7 Gruppen à 10 Kinder) benötigt (dies führt im Mittel des Jahres 2021 zu einer Bilanz von – 1.098 Plätzen und – 110 Gruppen à 10 Kindern). In der Altersgruppe der Drei- bis Sechsjährigen werden mittelfristig bis zum Jahr 2021 im Schnitt 198,4 Gruppen benötigt (Bilanz: 13,2 Gruppen bei bis 2021 im Mittel 3,15 zu versorgenden Jahrgängen). 2 Damit reicht das nur zwischenzeitliche und nur geringe Plus bei den Plätzen in den Kindertageseinrichtungen für die Drei- bis Sechsjährigen in den nächsten zehn Jahren im Ansatz nicht aus, um die zusätzlich nötigen Plätze für die 0- bis Dreijährigen abzudecken. Der relative „Leerstand“ bei den Kindergartengruppen ist also deutlich zu klein, um den u3Bedarf zu decken. Der vollständige Plan ist im Internet auf der Seite des Kreises Düren einsehbar. In diesem Zusammenhang muss auf die finanziellen Auswirkungen des oben genannten Sachverhaltes hingewiesen werden. Die Landesregierung stellt derzeit – und wie die weitere Entwicklung sein wird kann nicht prognostiziert werden – keine Mittel für die Neuschaffung von Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung zur Verfügung. Diese Aufgabe wird somit in die alleinige finanzielle Verantwortung der Kommunen als öffentlicher Jugendhilfeträger gestellt. Natürlich weist das Land diesbezüglich darauf hin, dass im Zusammenhang der „Verpflichtungen des Krippengipfels von 2007“ auch die Kommunen zum Ausbau entsprechende finanzielle Leistungen erbringen müssen. Neben diesem „finanziellen Kraftakt“ sind in der nahen Zukunft im Bereich der Kindertagesbetreuung weitere wichtige Aufgaben zu benennen. Dies ist der notwendige Ausbau integrativer Gruppen im Sinne der fachlichen Diskussion der Inklusion, die Stärkung der Familienzentren als niederschwelliges und präventives Angebot im Sozialraum sowie die Bildungsförderung als zentraler Auftrag im Elementarbereich. 3 II. Betreuung von Kindern unter drei Jahren Am 01. Januar 2005 ist das Gesetz zum qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung (TAG) in Kraft getreten. In seinem Zentrum steht der Ausbau der Bildung, Erziehung und Betreuung in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege für Kinder im Alter von unter drei Jahren. § 24 Abs. 2 bis 4 SGB VIII schreibt ein Mindestversorgungsniveau für die Betreuung von Kindern im Alter von unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege vor. Das Angebot ist dabei für die Kinder vorzuhalten, deren Eltern einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder eine solche aufnehmen, Schule, Hochschule oder Berufsbildungsmaßnahmen besuchen oder an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen, sowie für solche Kinder, für die ohne die Betreuung eine ihrem Wohl entsprechende Förderung nicht gewährleistet ist. Ein derartiges Versorgungsniveau ist in vielen Regionen Westdeutschlands nicht kurzfristig zu realisieren. Deshalb wurde in § 24 a Abs. 1 SGB VIII den kommunalen Gebietskörperschaften die Möglichkeit eröffnet, das geforderte Versorgungsniveau schrittweise bis spätestens zum 01. Oktober 2010 umzusetzen. Auch der Kreis Düren hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Bezüglich des Ausbaus an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren hatte es sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt, im Jahr 2008 das Platzangebot gegenüber 2007 zu verdoppeln. Ab dem Jahr 2009 werden auf Grund des zwischen dem Bund, den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarten weiteren Ausbaus der Plätze bis zum Jahr 2013 entsprechende Anpassungen in den weiteren Planungsdaten vorgenommen werden müssen. Bis zum Sommer 2013 sollen für insgesamt 35 % aller Kinder im Alter von unter drei Jahren bundesweit Plätze in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege geschaffen worden sein. Ab dem 01.08.2013 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Auf der Grundlage der Geburtenjahrgänge 01.08.2006 bis 31.12.2008 zum Stichtag 01.01.2009 wurde die entsprechende Anzahl an Plätzen für Kinder unter drei Jahren errechnet. Die hieraus resultierenden Ausbaustufen für Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes hat der Jugendhilfeausschuss des Kreises Düren in seiner Sitzung am 09.06.2009 beschlossen. Die beigefügte Auflistung auf den Seiten 12 bis 37 gibt einen Überblick über die perspektivisch bis zum 01.08.2013 insgesamt einzurichtenden Plätze für unter Dreijährige sowie die sich daraus ergebenden Betreuungsquoten für Kinder unter und über drei Jahren. Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Düren stehen zum Kindergartenjahr 2012/13 insgesamt 730 Plätze für die Betreuung unter Dreijähriger in kreisweit 105 Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Im Bereich der Kindertagespflege beläuft sich die Zahl auf 273 Plätze. Insgesamt konnte zum Kindergartenjahr 2012/13 die Versorgungsquote im Bereich der unter Dreijährigen auf 27 % gesteigert werden. Aufgrund der derzeit noch vielerorts stattfindenden Umbaumaßnahmen der Kindertageseinrichtungen ist es jedoch nicht möglich, an allen Standorten eine Betreuung für unter Dreijährige anzubieten. Auch muss aufgrund des derzeit noch geltenden Rechtsanspru4 ches auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren in manchen Fällen auf die Betreuung unter Dreijähriger verzichtet werden. Dennoch werden verschiedene Strategien verfolgt, um das Ausbauziel zu erreichen. Bei den Kindertageseinrichtungen steht sowohl die bauliche Erweiterung bestehender Einrichtungen als auch die Schaffung neuer Betreuungsplätze im Vordergrund. Bei der Kindertagespflege wird auf die Erhöhung der Anzahl der Tagespflegepersonen sowie auf die Qualifizierung von Personen gesetzt, die an einer Tätigkeit in der Kindertagespflege interessiert sind. Mit dem Ersten KiBiz-Änderungsgesetzes wurde die Zahlung einer zusätzlichen finanziellen Pauschale für die Betreuung unter dreijähriger Kinder eingeführt. Bei dieser Pauschale handelt es sich um einen Zuschuss pro Kindergartenjahr (u3-Pauschale). Voraussetzung für die Zahlung ist unter anderem der Einsatz zusätzlicher Personalkraftstunden mit entsprechender Qualifikation. Die Pauschale ist vollständig für das zusätzliche Personal einzusetzen. Beim Ausbau und bei der qualitativen Verbesserung der frühkindlichen Bildung, Betreuung und Erziehung haben politische Verantwortungsträger auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie Fachkräfte, Leitung, Träger und Eltern spezifische Aufgaben und Ziele. Sie können alle gemeinsam maßgeblich zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Qualitätssteigerung in Einrichtungen und Kindertagespflege sowie zur Realisierung kindlichen Wohlbefindens beitragen. Trotz ihrer unterschiedlichen Handlungsspielräume müssen die Verantwortlichkeiten zwischen Fachpolitik und pädagogischer Fachebene gemeinsam betrachtet und deren Maßnahmen kombiniert werden. Schlussendlich ist die Verwirklichung eines bedarfsgerechten Ausbaus der Kinderbetreuung im Fokus aller beteiligten Akteure. Die Ziele des Kinderförderungsgesetzes werden erreicht, wenn die Beteiligten gemeinsam an einem Strang ziehen. 5 III. Kindertagespflege Durch in Kraft treten des KiBiz hat auch die Kindertagespflege eine Aufwertung erhalten, indem sie als gleichrangiges Angebot neben die Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder gestellt wurde. Die Kindertagespflege ist nach §§ 22 und 23 SGB VIII neben der Tageseinrichtung ein Angebot der Jugendhilfe zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern, wobei sich beide Angebote durch ein jeweils eigenständiges Profil auszeichnen. Bei der Kindertagespflege ist die Förderung in einer familienähnlichen Situation herausragendes Merkmal. Sie stellt eine familienähnliche Betreuung von Kindern durch Personen dar, die regelmäßig für einen bestimmten Zeitraum den Erziehungsauftrag der Eltern übernehmen. Sie bietet Kindern einen überschaubaren Rahmen entsprechend ihrem Entwicklungsstand und geeignete Fördermöglichkeiten für ihre besonderen Bedürfnisse. Die Angebote im Rahmen der Kindertagespflege sind besonders flexibel. Dies ist ein Hauptgrund für Eltern, sich für diese Betreuungsform zu entscheiden. In der Kindertagespflege ist Qualifizierung und eine daran gekoppelte bessere Vergütung der Schlüssel dafür, das Berufsbild attraktiver zu gestalten. Mit dem „Aktionsprogramm Kindertagespflege“ ist das Curriculum des Deutschen Jugendinstituts (DJI) bundesweit als Mindeststandard für die Ausbildung von Tagespflegepersonen verankert worden. Mittlerweile gibt es auch die Möglichkeit berufsbegleitender Weiterbildung für Tagespflegepersonen. Vor allem bei dem Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren und somit für die Umsetzung des TAG wird die Kindertagespflege eine tragende Rolle spielen. In diesem Bereich konnte die Betreuung zum 01.08.2012 auf insgesamt 273 Kinder gesteigert werden. Dies entspricht einer Versorgungsquote in Höhe von 7 %. Nicht zuletzt durch die zum 01.08.2010 geänderte Satzung des Kreises Düren über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege ist ein wichtiger Schritt zur finanziellen Entlastung von Familien im Kreis Düren erfolgt. Eine Verbesserung der Chancengleichheit und der frühzeitigen Entwicklungsförderung wird so konkret für die Kinder umgesetzt. Seit dem 01.08.2010 sind nun die ersten beiden Betreuungsjahre in Tageseinrichtungen beitragsfrei. Seit dem 01.08.2011 ist die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die am 01. August des Folgejahres schulpflichtig werden, in dem Kindergartenjahr, das der Einschulung vorausgeht, beitragsfrei. Tagespflegepersonen sollen darüber hinaus zukünftig besser qualifiziert und finanziell abgesichert werden. Mit verschiedenen Kooperationspartnern wurden Verträge zu Akquise und Ausbildung weiterer Tagespflegepersonen geschlossen. Die Akzeptanz der Kindertagespflege wird sich durch die neuen gesetzlichen Vorgaben und den damit verbundenen konzeptionellen und qualitativen Anforderungen in den nächsten Jahren weiter entwickeln. Dazu müssen die bereits bestehenden Qualifizierungsmöglichkeiten für Tagespflegepersonen weiter ausgebaut werden. Die individuellen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Betreuungsangebote zeichnen dabei den besonderen Charakter der Kindertagespflege aus. Schwer einzuschätzen ist dabei in der Kindertagespflege das Nachfrageverhalten der Eltern. Diese ziehen tendenziell die Betreuung ihrer Kinder in Tageseinrichtungen vor. 6 IV. Gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung Die Aufgabe der gemeinsamen Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung genießt auch unter KiBiz einen hohen Stellenwert. Vom Grundsatz her fortgeführt wird die Finanzierung des therapeutischen Mehraufwandes der integrativen Einrichtungen. Seit 1983 wird die gemeinsame Erziehung von Kindern mit Behinderung und Kindern ohne Behinderung im Rheinland praktiziert. Die integrative Gruppe setzt sich aus 5 Plätzen für Kinder mit Behinderung und 10 Plätzen für Kinder ohne Behinderung zusammen. Diese Form der gemeinsamen Erziehung erreicht bis heute eine hohe Akzeptanz, so dass nahezu 800 integrative Gruppen in Tageseinrichtungen für Kinder im Rheinland geführt werden. Neben der Betreuung von Kindern mit Behinderung in integrativen Gruppen ermöglicht das KiBiz verstärkt die Betreuung von Kindern mit Behinderung im Rahmen von Einzelintegration. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Rahmenbedingungen wurde für das Kindergartenjahr 2012/13 für insgesamt 12 Kinder Einzelintegration beantragt. Demgegenüber stehen 112 Kinder mit Behinderung, die in 22 integrativen Gruppen betreut werden. In den kommenden Jahren werden sukzessive weitere integrative Gruppen hinzu kommen. Die nachfolgende Auflistung gibt eine Übersicht über bereits bestehende bzw. geplante integrative Gruppen in Kindertageseinrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Düren zum Stichtag 01.08.2012: Aldenhoven „Regenbogen“, A.-Mitte 2 bestehende Gr. „Kleine Villa“, H.-Hasenfeld 1 bestehende Gr. „Fatima“, H.-Vossenack 1 bestehende Gr. “Villa Sonnenschein”, I.-Lucherberg 2 bestehende Gr. davon 1 Modell u3 „Purzelbaum“, J.-Broich „Villa Kunterbunt“, J.-Mitte „St. Rochus“, J.-Mitte 2 bestehende Gr. 2 bestehende Gr. 2 bestehende Gr. davon 1 Modell u3 davon 1 int. Hortgr. „St. Heribert“, K.-Mitte 1 bestehende Gr. „St. Martin“, L.-Mitte 1 bestehende Gr. „Bachpiraten“, L.-Mitte 2 bestehende Gr. Heimbach Hürtgenwald Inden Jülich Kreuzau Langerwehe Linnich Merzenich 1 Gr. geplant „Regenbogen“, M.-Mitte Nideggen „Zauberland“, N.-Mitte davon 1 Modell u3 2 bestehende Gr. „Wiesentaler Rappelkiste“, N.-Schmidt 1 Gr. geplant Niederzier „Oberzier“, N.-Oberzier 1 bestehende Gr. 7 Nörvenich „Pinocchio“, N.-Mitte 1 bestehende Gr. “Steppe”, T.-Hasselsweiler 1 bestehende Gr. „Knirpsenland“, V.-Kelz 1 bestehende Gr. Titz Vettweiß evtl. 2. Gr. gepl. Das Modellprojekt zur Bildung, Betreuung und Förderung von Kindern mit Behinderung vor dem dritten Lebensjahr wurde zum 31.07.2011 abgeschlossen. Die wissenschaftliche Begleitung ist ausgewertet. Derzeit wird der Modellversuch dergestalt weitergeführt, als die bis Ende Juli 2011 bewilligten Plätze im Rahmen des Modells weiterhin zur Verfügung stehen. Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Düren sind dies Plätze in den Einrichtungen „Villa Sonnenschein“ in Inden-Lucherberg, „Purzelbaum“ in Jülich-Broich sowie „Zauberland“ in Nideggen. In den kommenden Jahren wird der Fokus verstärkt auf Inklusion gelegt werden. Um Inklusion in Einrichtungen und Kindertagespflege zu fördern, bedarf es einer klaren Definition und Verankerung dieses Begriffes in den Bildungsplänen sowie adäquater Rahmenbedingungen sowohl für die personelle als auch für die räumliche Ausstattung. Der Anspruch, Bildung, Betreuung und Erziehung inklusiv für alle Kinder so zu gestalten, dass diese sich zu beziehungs-, lern- und arbeitsfähigen Menschen entwickeln können, stellt eine neue Aufgabe dar. Kinder brauchen Unterschiedliches, um die gleichen Chancen für die Entwicklung ihrer Persönlichkeit und ihrer Bildungsbiografie zu haben. Das bedeutet, dass die Berücksichtigung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen (Kinder mit Migrationshintergrund, sozio-emotionalen Störungen, gesundheitlichen Problemen, etc.) einen großen Raum einnimmt. Fachkräfte müssen daher „Inklusionskompetenz“ entwickeln, Weiterbildungen und Supervision wahrnehmen und inklusive Alltagspraxis gestalten. Zusätzliche Ressourcen über die eigene Einrichtung hinaus bieten die Vernetzung in einem multiprofessionellen Team und Kooperationen mit externen Partnern wie Kinderärzten, Frühförderstellen, Beratungsstellen, Fachberatung, Therapeuten etc. Für Tagespflegepersonen ist der Fachdiskurs und Austausch besonders wichtig, weil die Reflexion im Team, wie sie in Einrichtungen möglich ist, im Bereich der Tagespflege fehlt. Neben der zuständigen Fachberatung sind hier Netzwerke aus Tagesmüttern und Tagesvätern ein guter Ansatzpunkt. 8 V. Familienzentren Als erstes Land in Deutschland hat Nordrhein-Westfalen Familienzentren eingerichtet, um Eltern und Kindern niederschwellige und ganzheitliche Hilfen anzubieten. In diesen Zentren finden Familien neben Betreuung auch Bildung und Beratung, die Familienzentren bieten Eltern passgenaue Unterstützung im Ortsteil, die den Nachwuchs so früh wie möglich fördert und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie stärkt. Das Ziel eines Familienzentrums ist es, Angebote zur Förderung und Unterstützung von Kindern und Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und mit unterschiedlichen Bedürfnissen bereit zu stellen. Dabei ist es wichtig, dass die Angebote niederschwellig sind, das heißt, alltagsnah gestaltet werden und ohne Hemmschwelle oder räumliche Hindernisse in Anspruch zu nehmen sind. Familienzentren verfolgen einen familienorientierten Ansatz. Sie wollen die Familie als Ganzes ansprechen und einen Lebensraum sowohl für Kinder als auch für die gesamte Familie bieten. Sie wenden sich an alle Familien in ihrem Umfeld und sind nicht auf bestimmte Zielgruppen zugeschnitten. Die Familienzentren haben den Bedarf in ihrem Sozialraum zu erkunden und auf dieser Grundlage ein sozialraumorientiertes Profil zu entwickeln. Die sozialraumorientierte und bedarfsgerechte Bündelung eines Spektrums an Leistungen und Strukturen sind kennzeichnend für die Familienzentren. Familienzentren kooperieren hierbei mit anderen Partner-Organisationen, die nicht Kindertageseinrichtungen sind, beispielsweise mit der Familienberatung, Familienbildung und Kindertagespflege. So können Räumlichkeiten im Umfeld, etwa in Gemeindehäusern, Pfarrheimen oder Jugendeinrichtungen genutzt werden. Auch ist es eine Aufgabe von Familienzentren, Familien mit Zuwanderungsgeschichte zu integrieren. Die Bereitstellung und Förderung von interkulturellen Angeboten wird deshalb als Querschnittsaufgabe begriffen, die in allen Leistungs- und Strukturbereichen des Familienzentrums Berücksichtigung finden muss. In nahezu jedem Kindergartenjahr entwickeln sich Kindertageseinrichtungen kontinuierlich zu Familienzentren weiter. Im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Düren wurde der Ausbau von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren am 01.08.2006 mit drei Piloteinrichtungen gestartet. Mit dem in diesem Jahr neu hinzugekommenen Familienzentrum in Jülich gibt es mittlerweile insgesamt 23 Familienzentren im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Düren, einige davon in Kooperation verschiedener Kindertageseinrichtungen. Die meisten Familienzentren im Kreisgebiet tragen bereits das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ und machen damit deutlich, dass sie ein hohes Maß an Qualität gewährleisten. Das Qualitätsentwicklungsjahr, in dem die Kindertageseinrichtungen sich auf den Weg zum Familienzentrum machen, wird mit einer freiwilligen Landesförderung unterstützt. Mit dem Gütesiegel haben die Familienzentren einen rechtlichen Anspruch auf jährliche Förderung in Höhe von 13.000,- € nach dem Ersten KiBiz-Änderungsgesetz – und zwar zusätzlich zu der Einzelförderung, die ihnen bereits als Einrichtung zusteht. Für Familienzentren in sozialen Brennpunkten erhöht sich dieser Zuschuss um weitere 1.000,- €. Das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ gibt Aufschluss darüber, welche Anforderungen Kindertageseinrichtungen erfüllen müssen, die Familienzentrum werden wollen. Es werden Leistungen und Strukturen benannt, die eine Tageseinrichtung für Kinder – über Kernaufgaben der Bildung, Erziehung und Betreuung hinaus – als Familienzentrum quali9 Jülich Planungsbereich A: Broich, Jülich (Nord), Lich-Steinstraß Einrichtung Anz. u3 Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl lt. KiföG Gr. I Gr. II Gr. III AG I "Sternschnuppe", Mitte 17 2 1 "Purzelbaum", Broich 4 "Rappelkiste", Lich-Steinstr. 19 2 1 1 "St. Marien", Mitte 0 3 "St. Franz Sales", Mitte 14 3 "Die kleinen Strolche", Mitte 17 2 1 "Pusteblume", Mitte 6 1 2 "Villa Kunterbunt", Mitte 5 "Kinderkiste", Mitte 10 1 Gesamt Pl.-Ber. A: 92 10 1 6 3 Anzahl u3 lt. KiföG: Stichtag 01.01.2009, 35 % = 70 Plätze / TP: 30 Plätze Versorgungsquote PB A: u3 43,4% Anz. K. 281 Anz. Pl. 92 32,7% TP-Pl. 30 10,7% Planungsbereich B: Jülich (Süd) Einrichtung Anz. u3 Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl lt. KiföG Gr. I Gr. II Gr. III AG I "Sonnenschein", Mitte 19 2 1 "St. Rochus", Mitte 6 "Auf der Bastion", Mitte 12 2 "Kinderinsel", Mitte 10 1 Gesamt Pl.-Ber. B: 47 4 1 1 Anzahl u3 lt. KiföG: Stichtag 01.01.2009, 35 % = 39 Plätze / TP: 17 Plätze Versorgungsquote PB B: u3 42,4% Anz. K. 151 Anz. Pl. 47 31,1% TP-Pl. 17 11,3% Anzahl int. Gr. Anzahl Hortgr. 1 1 3 2 Plätze u3 17 4 19 0 14 17 6 5 10 92 3 bis 6 Anz. K. Anz. Pl. TP-Pl. 284 340 3 120,8% 119,7% 1,1% Anzahl int. Gr. Anzahl Hortgr. Plätze u3 19 6 12 10 47 Plätze 3 bis 6 36 24 28 0 88 Anz. K. Anz. Pl. TP-Pl. 157 88 2 57,3% 56,1% 1,3% 2 1 2 2 3 bis 6 17 Plätze 3 bis 6 38 26 58 66 46 38 58 10 0 340 Plätze Besonderheiten Schulk. Schwerpunkteinr. u 2 1 x Modellprojekt integrativ Schwerpunkteinr. u 2 25 Schwerpunkteinr. u 2 20 1 x Modellprojekt integrativ 45 Plätze Besonderheiten Schulk. Schwerpunkteinr. u 2 2 x Modellprojekt integrativ Planungsbereich C: Altenburg, Daubenrath, Selgersdorf Einrichtung Anz. u3 Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl lt. KiföG Gr. I Gr. II Gr. III AG I "Die wilde 13", Selgersdorf 12 1 1 "Kl. Füchse", Forschungsz. 17 2 1 Gesamt Pl.-Ber. C: 29 3 2 Anzahl u3 lt. KiföG: Stichtag 01.01.2009, 35 % = 7 Plätze / TP: 3 Plätze Versorgungsquote PB C: u3 60,4% Anz. K. 53 Anz. Pl. 29 54,7% TP-Pl. 3 5,7% Anzahl int. Gr. 1 1 Plätze u3 12 17 29 Plätze 3 bis 6 23 38 61 Anz. K. Anz. Pl. TP-Pl. 30 61 1 206,7% 203,3% 3,3% Anzahl Hortgr. Plätze u3 8 6 6 12 32 Plätze 3 bis 6 32 14 36 28 110 Anz. K. Anz. Pl. TP-Pl. 141 110 2 79,4% 78,0% 1,4% Anzahl int. Gr. Anzahl Hortgr. Plätze u3 12 12 24 Plätze 3 bis 6 67 28 95 3 bis 6 Anz. K. Anz. Pl. TP-Pl. 110 95 1 87,3% 86,4% 0,9% 3 bis 6 Planungsbereich D: Güsten, Stetternich, Mersch, Pattern, Serrest, Welldorf Einrichtung Anz. u3 Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl lt. KiföG Gr. I Gr. II Gr. III AG I int. Gr. "St. Walburga", Güsten 8 2 "St. Martin", Stetternich 6 1 "St. Marien", Welldorf 6 1 1 "Spatzennest", Mersch 12 2 Gesamt Pl.-Ber. D: 32 6 1 Anzahl u3 lt. KiföG: Stichtag 01.01.2009, 35 % = 35 Plätze / TP: 15 Plätze Versorgungsquote PB D: u3 41,2% 3 bis 6 Anz. K. 114 Anz. Pl. 32 28,1% TP-Pl. 15 13,2% Planungsbereich E: Barmen, Koslar, Merzenhausen Einrichtung Anz. u3 Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl lt. KiföG Gr. I Gr. II Gr. III AG I "Unterm Regenbogen", Koslar 12 1 2 1 "St. Martinus", Barmen 12 2 Gesamt Pl.-Ber. E: 24 3 2 1 Anzahl u3 lt. KiföG: Stichtag 01.01.2009, 35 % = 23 Plätze / TP: 10 Plätze Versorgungsquote PB E: u3 47,9% Anz. K. 71 Anz. Pl. 24 33,8% TP-Pl. 10 14,1% 18 Anzahl Hortgr. Plätze Besonderheiten Schulk. Schwerpunkteinr. u 2 25 Schwerpunkteinr. u 2 25 Plätze Besonderheiten Schulk. Plätze Besonderheiten Schulk. Schwerpunkteinr. u 2 Planungsbereich F: Bourheim, Kirchberg Einrichtung Anz. u3 Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl lt. KiföG Gr. I Gr. II Gr. III AG I "Grünschnäbel", Bourheim 6 1 "St. Michael", Kirchberg 6 1 1 Gesamt Pl.-Ber. F: 12 2 1 Anzahl u3 lt. KiföG: Stichtag 01.01.2009, 35 % = 12 Plätze / TP: 5 Plätze Versorgungsquote PB F: u3 28,3% Anz. K. 60 Anz. Pl. 12 20,0% TP-Pl. 5 8,3% Gesamt Jülich: 236 28 2 10 7 Anzahl u3 lt. KiföG: Stichtag 01.01.2009, 35 % = 187 Plätze / TP: 80 Plätze Versorgungsquote Gesamt: u3 43,3% Anz. K. 730 Anz. Pl. 236 32,3% TP-Pl. 80 11,0% Anzahl int. Gr. Anzahl Hortgr. Plätze u3 6 6 12 Plätze 3 bis 6 14 36 50 3 bis 6 Anz. K. Anz. Pl. TP-Pl. 58 50 1 87,9% 86,2% 1,7% 5 3 236 744 3 bis 6 Anz. K. Anz. Pl. TP-Pl. 780 744 10 96,7% 95,4% 1,3% 19 Plätze Besonderheiten Schulk. 70 Kreis Düren gesamt Kommune Aldenhoven Heimbach Hürtgenwald Inden Jülich Kreuzau Langerwehe Linnich Merzenich Nideggen Niederzier Nörvenich Titz Vettweiß Gesamt Kreis Düren Versorgungsquote Gesamt: Anz. u3 lt. KiföG 96 34 52 47 236 108 74 54 65 70 91 50 44 55 1076 Anzahl Gr. I 15 4 7 7 28 15 9 7 10 8 10 6 7 8 141 Anzahl Gr. II 0 0 0 0 2 0 46 0 0 0 0 0 0 0 48 Anzahl Gr. III 3 0 1 1 10 1 5 5 4 3 4 6 1 3 47 u3 Anz. K. Anz. Pl. TP-Pl. 3742 1076 410 39,7% 28,8% 11,0% Anzahl AG I 2 1 2 1 7 3 0 2 1 3 5 2 1 1 31 Anzahl int. Gr. 2 1 1 2 5 1 1 2 1 2 1 1 1 2 23 Anzahl Hortgr. 0 0 0 0 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 3 Plätze u3 96 34 52 47 236 108 74 54 65 70 91 50 44 55 1076 Plätze 3 bis 6 330 76 155 160 744 272 241 256 253 231 287 247 148 216 3616 3 bis 6 Anz. K. Anz. Pl. TP-Pl. 4137 3616 55 88,7% 87,4% 1,3% 37 Plätze Besonderheiten Schulk. 25 0 0 0 70 0 0 0 0 0 0 0 0 0 95 Kreisjugendamt Düren Jugendhilfeplanung Planungsergebnis Stadt Jülich Planungsbereich A: Broich, Jülich (Nord), Lich-Steinstraß EWO Daten - Pl.-Bereich A / Versorgungsquote nach KiBiz u 3-jährige 3 bis 6-jährige Anzahl der Kinder zum Stichtag 01.01.2012 281 284 Plätze zum Stichtag 01.08.2012 69 364 Einrichtungen: "Sternschnuppe" Bertastr. 2, J.-Mitte "Purzelbaum" (FZ) Kapellenstr. 4, J.-Broich "Rappelkiste" (FZ) Matthiasplatz 2, J.-Lich-Steinstraß "St. Marien" Kurfürstenstr. 3, J.-Mitte "St. Franz Sales" Franziskusstr. 9, J.-Mitte "Die kleinen Strolche" (FZ) Röntgenstr. 17, J.-Mitte "Pusteblume" Gelderner Str. 10, J.-Mitte integrative Einr. "Villa Kunterbunt" Am Wallgraben 2, J.-Mitte "Wolkennest" Ginsterweg 1, J.-Mitte Träger: anspruchsberechtigte Kinder 3 Kernjahrgänge / hineinw. Jg. Kiga-Jahr gemeldete Plätze insgesamt u3jährige 3 bis 6jährige Schulkinder integrative Plätze komm. 52 15 37 0 komm. 32 4* 28 komm. 73 17 kath. 71 kath. 2012/13 2013/14 2014/15 Gruppenform I 2 Jahre-Einschulung B C 0 3 17 0 10 4 11 56 0 0 9 11 0 71 0 1 66 6 60 0 0 4 ev. 68 11 30 27 0 AWO 58 6 52 0 0 Elterninitiat. 30 0 9 21** 10 Studentenw. 10 10 0 0 0 460 69 343 48 21 Gesamt Pl.-Bereich A: * hiervon 2 Kinder mit Behinderung V-Quote zum Stichtag 01.08.2012 25% 128% Plätze nach KiBiz zum 01.08.2012 ** hiervon 7 Schulkinder mit Behinderung 47 A 284 292 273 Gruppenform II 0 - < 3 Jahre A B C 1 9 105 82 94 Gruppenform III 3 Jahre-Einschulung A B C 2 20 6 11 11 31 52 19 16 22 24 8 33 27 3 15 20 20 26 4 11 10 0 31 103 0 1 30 0 166 129 Stichtag: 14.03.2012 Kreisjugendamt Düren Jugendhilfeplanung Planungsergebnis Stadt Jülich Planungsbereich B: Jülich (Süd) EWO Daten - Pl.-Bereich B / Versorgungsquote nach KiBiz u 3-jährige 3 bis 6-jährige Anzahl der Kinder zum Stichtag 01.01.2012 151 157 Plätze zum Stichtag 01.08.2012 32 137 Einrichtungen: "Sonnenschein" (FZ) Buchenweg 19, J.-Mitte "St. Rochus" von-Reuschenberg-Str. 13, J.-Mitte "Auf der Bastion" Am Aachener Tor 18, J.-Mitte "Kinderinsel" Am Mühlenteich 10, J.-Mitte V-Quote zum Stichtag 01.08.2012 21% 87% Träger: gemeldete Plätze insgesamt 157 158 150 2012/13 2013/14 2014/15 Plätze nach KiBiz zum 01.08.2012 u3jährige 3 bis 6jährige Schulkinder integrative Plätze komm. 62 12 50 0 0 kath. 30 0 30 0 10 kath. 55 8 47 0 0 Elterninitiat. 12 12 0 0 0 159 32 127 0 10 Gesamt Pl.-Bereich B: anspruchsberechtigte Kinder 3 Kernjahrgänge / hineinw. Jg. Kiga-Jahr 48 Gruppenform I 2 Jahre-Einschulung A B C 7 13 54 47 50 Gruppenform II 0 - < 3 Jahre A B C Gruppenform III 3 Jahre-Einschulung A 6 B C 17 19 30 2 0 7 13 2 5 1 5 7 10 14 3 11 33 3 28 82 Stichtag: 14.03.2012 Kreisjugendamt Düren Jugendhilfeplanung Planungsergebnis Stadt Jülich Planungsbereich C: Altenburg, Daubenrath, Selgersdorf EWO Daten - Pl.-Bereich C / Versorgungsquote nach KiBiz u 3-jährige 3 bis 6-jährige Anzahl der Kinder zum Stichtag 01.01.2012 53 30 Plätze zum Stichtag 01.08.2012 29 58 Einrichtungen: "Die wilde 13" Altenburger Str. 11 a, J.-Selgersdorf "Kleine Füchse" Leo-Brandt-Str., J.-Forschungszentr. V-Quote zum Stichtag 01.08.2012 55% 193% Träger: gemeldete Plätze insgesamt 30 38 43 2012/13 2013/14 2014/15 Plätze nach KiBiz zum 01.08.2012 u3jährige 3 bis 6jährige Schulkinder integrative Plätze komm. 38 12 26 0 0 Elterninitiat. 49 17 32 0 0 87 29 58 0 0 Gesamt Pl.-Bereich C: anspruchsberechtigte Kinder 3 Kernjahrgänge / hineinw. Jg. Kiga-Jahr 49 Gruppenform I 2 Jahre-Einschulung A B C 5 17 21 14 18 Gruppenform II 0 - < 3 Jahre A B C 1 10 0 5 17 10 1 Gruppenform III 3 Jahre-Einschulung B C 6 2 7 7 12 20 14 27 13 A 0 Stichtag: 14.03.2012 Kreisjugendamt Düren Jugendhilfeplanung Planungsergebnis Stadt Jülich Planungsbereich D: Güsten, Stetternich, Mersch, Pattern, Serrest, Welldorf EWO Daten - Pl.-Bereich D / Versorgungsquote nach KiBiz u 3-jährige 3 bis 6-jährige Anzahl der Kinder zum Stichtag 01.01.2012 114 141 Plätze zum Stichtag 01.08.2012 Einrichtungen: "St. Walburga" Sandweg 17, J.-Güsten "St. Martin" Kölner Landstr. 54, J.-Stetternich "St. Marien" Auf dem Büchel 2, J.-Welldorf "Spatzennest" Kreuzstr. 1, J.-Mersch Gesamt Pl.-Bereich D: 22 123 V-Quote zum Stichtag 01.08.2012 19% 87% Träger: gemeldete Plätze insgesamt anspruchsberechtigte Kinder 3 Kernjahrgänge / hineinw. Jg. Kiga-Jahr 141 138 122 2012/13 2013/14 2014/15 Plätze nach KiBiz zum 01.08.2012 u3jährige 3 bis 6jährige Schulkinder integrative Plätze kath. 37 6 31 0 3 kath. 21 4 17 0 0 kath. 43 0 43 0 0 Verein 41 12 29 0 0 142 22 120 0 3 50 Gruppenform I 2 Jahre-Einschulung A B C 36 40 38 Gruppenform II 0 - < 3 Jahre A B C Gruppenform III 3 Jahre-Einschulung A 20 5 0 B C 4 13 17 26 21 39 16 5 36 10 72 0 0 0 0 Stichtag: 14.03.2012 Kreisjugendamt Düren Jugendhilfeplanung Planungsergebnis Stadt Jülich Planungsbereich E: Barmen, Koslar, Merzenhausen EWO Daten - Pl.-Bereich E / Versorgungsquote nach KiBiz u 3-jährige 3 bis 6-jährige Anzahl der Kinder zum Stichtag 01.01.2012 71 110 Einrichtungen: "Unterm Regenbogen" (FZ) Crombachstr. 1, J.-Koslar "St. Martinus" (FZ) Steinstr. 23, J.-Barmen Gesamt Pl.-Bereich E: Plätze zum Stichtag 01.08.2012 21 105 V-Quote zum Stichtag 01.08.2012 30% 95% Träger: gemeldete Plätze insgesamt anspruchsberechtigte Kinder 3 Kernjahrgänge / hineinw. Jg. Kiga-Jahr 110 103 80 2012/13 2013/14 2014/15 Plätze nach KiBiz zum 01.08.2012 u3jährige 3 bis 6jährige Schulkinder integrative Plätze Gruppenform I 2 Jahre-Einschulung A B C komm. 81 15 66 0 0 17 23 kath. 45 6 39 0 0 6 14 126 21 105 0 0 23 37 51 0 28 19 24 Gruppenform II 0 - < 3 Jahre A B C Gruppenform III 3 Jahre-Einschulung A 5 0 0 5 0 B C 19 17 8 17 27 34 Stichtag: 14.03.2012 Kreisjugendamt Düren Jugendhilfeplanung Planungsergebnis Stadt Jülich Planungsbereich F: Bourheim, Kirchberg EWO Daten - Pl.-Bereich F / Versorgungsquote nach KiBiz u 3-jährige 3 bis 6-jährige Anzahl der Kinder zum Stichtag 01.01.2012 60 58 Einrichtungen: "Grünschnäbel" St. Mauri-Str. 1 k, J.-Bourheim "St. Michael" Pastoratsberg 7, J.-Kirchberg Gesamt Pl.-Bereich F: Plätze zum Stichtag 01.08.2012 11 47 V-Quote zum Stichtag 01.08.2012 18% 81% Träger: gemeldete Plätze insgesamt anspruchsberechtigte Kinder 3 Kernjahrgänge / hineinw. Jg. Kiga-Jahr 58 57 60 2012/13 2013/14 2014/15 Plätze nach KiBiz zum 01.08.2012 u3jährige 3 bis 6jährige Schulkinder integrative Plätze Gruppenform I 2 Jahre-Einschulung A B C 19 21 20 Gruppenform II 0 - < 3 Jahre A B C Gruppenform III 3 Jahre-Einschulung A komm. 20 5 15 0 0 7 13 kath. 36 6 30 0 2 2 18 56 11 45 0 2 0 9 31 0 0 0 0 184 798 48 36 0 85 273 12 12 62 3 Gesamt Jülich: 1030 B C 16 0 16 256 327 EWO Daten - Gesamt Jülich / Versorgungsquote nach KiBiz u 3-jährige 3 bis 6-jährige Anzahl der Kinder zum Stichtag 01.01.2012 730 780 Plätze zum Stichtag 01.08.2012 184 834 V-Quote zum Stichtag 01.08.2012 25% 107% Kiga-Jahr 2012/13 2013/14 2014/15 52 anspruchsberechtigte Kinder 3 Kernjahrgänge / hineinw. Jg. 780 786 728 263 223 244 Stichtag: 14.03.2012