Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
48 kB
Datum
21.11.2013
Erstellt
24.10.13, 15:05
Aktualisiert
24.10.13, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 471/2013
Az.: -51-Bt.
Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 14.10.2013
gez. Brost
Amtsleiter
RPA
- 20 -
gez. Erner,
Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Termin
05.11.2013
vorberatend
Jugendhilfeausschuss
21.11.2013
beschließend
Betrifft:
16.10.2013
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Versorgung der unter und über 3-jährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen und
Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2014/2015
Finanzielle Auswirkungen:
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
1. Der Planungsentwurf für das Kindergarten-Jahr 2014/15 wird zur Kenntnis genommen.
2. In den städtischen Kindertageseinrichtungen Lechenich-Süd und Liblar, Theodor-Heuss-Straße,
wird im Kindergartenjahr 2014/15 probeweise je eine Ü3-Gruppe mit einer 25Stundenbuchungszeit eingerichtet.
Begründung:
In der Planungsgruppe für den Bereich der Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege wurde
von Seiten des Stadtelternrates angeregt, den Eltern der Ü3-Kinder 25-Stundenbuchungszeiten zu
ermöglichen.
Die Verwaltung des Jugendamtes greift diese Anregung auf. Es soll ab dem 01.08.2014 in zwei
Gruppen, und zwar in den städtischen Kindertageseinrichtungen Lechenich-Süd und Liblar,
Theodor-Heuss-Straße, ein entsprechendes Angebot vorgehalten werden. Sollte es nicht zu einer
ausreichenden Zahl von angemeldeten Kindern kommen, muss für die Zuschussbeantragung an
das Landesjugendamt im Februar 2014 neu, ggfls. alternativ entschieden werden.
Folgt der JHA dieser Empfehlung, werden beide Gruppen unverzüglich beworben.
In der Planungsgruppe wurde die generelle Veränderung des Inanspruchnahmeverhaltens der
Eltern hin zu einer früheren Nutzung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen diskutiert. Auch die
in der Verwaltung des Jugendamtes gemachten Erfahrungen im Anmeldeverfahren der Ü3-Kinder
deuten auf eine veränderte Haltung der Eltern hin. Es gibt nach der ersten Anmeldewelle im
Dezember/Januar mittlerweile eine zweite im September/Oktober nach Beginn des
Kindergartenjahres. Im Prinzip sind dies die Kinder des sogenannten hineinwachsenden
Jahrganges. Es wird zunehmend schwieriger, diese Eltern auf einen Platz im kommenden
Kindergartenjahr zu vertrösten.
Die genaue Bestimmung der Zahl der Platzsuchenden während des Kindergartenjahres ist
schwierig, zumal sich gerade bedürftige Eltern häufig an den faktischen Gegebenheiten
orientieren (vgl. Erläuterungstext in der Anlage). Folgende Grundannahmen, die auch in der
Planungssystematik Eingang gefunden haben, können zur Bestimmung des Bedarfs
herangezogen werden:
Vom hinein wachsenden Ü3-Jahrgang sind 3 Monate bereits versorgt. Dies sind die Kinder,
die am 01.08., zu Beginn des Kindergartenjahres, zwar erst 2 Jahre alt sind und innerhalb
der folgenden 3 Monate 3 Jahre alt werden, aber nach der KiBiz-Finanzierungssystematik
als Dreijährige gezählt werden müssen. Sie werden deshalb zukünftig dem Ü3-Bereich
zugeordnet.
Von den dann noch zu berücksichtigenden 9 Monaten können weitere 2 Monate
abgezogen werden, da ab Juni kaum noch Anmeldungen für das laufende Jahr erfolgen.
Diese Eltern warten auf den Beginn des Kindergartenjahres nach den Ferien. Ein großer
Teil der verbleibenden 7 Monate des hineinwachsenden Jahrgangs ist bereits in U3Gruppen und in Tagespflege versorgt, so dass die Verwaltung des Jugendamtes die dann
noch zu versorgenden Ü3 Kinder auf ca. 80 bis 90 schätzt. Von diesen wiederum
präferieren deren Eltern bestimmte Einrichtungen. Hätte die Schulrechtsänderung nicht
das Einschulungsalter der Kinder wieder verändert, stünden genau diese Plätze heute dem
hineinwachsenden Jahrgang zur Verfügung. So kann bis 2016 nur mit einzelnen
Überbelegungen gearbeitet werden. Dies muss angesichts des vom Reformstress
gekennzeichneten Kita-Bereichs nur eine Einzelfallentscheidung bleiben.
Der Rat hat die Anzahl der U3-Plätze (mit der Option auf weitere 10 Plätze bei Bedarf in
Friesheim) auf 240 limitiert. Der darüber hinausgehende Bedarf ist durch Tagespflege zu
befriedigen. Auch hier ist festzustellen, dass der hineinwachsende Jahrgang nach
Versorgung drängt. Eltern, die auf die Tagespflege verwiesen werden, sind häufig
ungehalten. Der Elternwunsch geht deutlich in Richtung Kindertagesstätte. Wäre dieser
Wunsch allein ausschlaggebend für die Planung, müssten die Kinder zu 80 % in Kitas und
zu 20 % in Tagespflege versorgt werden.
Für die zukünftigen Jugendhilfeplanungen ist wichtig festzuhalten, dass Punktlandungen in der
Platzversorgung nicht mehr möglich sind. Die Planung befindet sich in einer Zwickmühle: Werden
zu wenig Plätze geplant, wird die Jugendhilfe nicht ihren gesetzlichen Aufgaben gerecht und
Eltern werden in Einzelfällen verprellt. Werden zu viele Plätze geplant, dann bleiben teure
Kindergartenplätze leer. Das wäre aus pädagogischer Sicht begrüßenswert, da fachlich
unbestritten die Gruppen in den Kitas für eine optimale elementarpädagogische Bildung zu groß
sind. Finanziell ist dies für die Kommunen aber nur durch eine wesentlich bessere Finanzierung
durch Bund oder Land leistbar.
Absehbar ist aber, dass der Bedarf im U3-Bereich steigen wird. Der Ausbau ist noch nicht
abgeschlossen. Hinzu kommt die ungelöste Versorgung der behinderten Kinder.
In der Anlage wird die örtliche und die gesamtstädtische Versorgungssituation detailliert
beschrieben.
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(Erner)
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