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Beschlussvorlage (Versorgung der unter und über 3-jährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2014/2015)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
48 kB
Datum
21.11.2013
Erstellt
24.10.13, 15:05
Aktualisiert
24.10.13, 15:05
Beschlussvorlage (Versorgung der unter und über 3-jährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2014/2015) Beschlussvorlage (Versorgung der unter und über 3-jährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2014/2015) Beschlussvorlage (Versorgung der unter und über 3-jährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2014/2015)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 471/2013 Az.: -51-Bt. Amt: - 51 BeschlAusf.: - -51- Datum: 14.10.2013 gez. Brost Amtsleiter RPA - 20 - gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Unterausschuss Jugendhilfeplanung Termin 05.11.2013 vorberatend Jugendhilfeausschuss 21.11.2013 beschließend Betrifft: 16.10.2013 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Versorgung der unter und über 3-jährigen Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Kindergartenjahr 2014/2015 Finanzielle Auswirkungen: Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der Planungsentwurf für das Kindergarten-Jahr 2014/15 wird zur Kenntnis genommen. 2. In den städtischen Kindertageseinrichtungen Lechenich-Süd und Liblar, Theodor-Heuss-Straße, wird im Kindergartenjahr 2014/15 probeweise je eine Ü3-Gruppe mit einer 25Stundenbuchungszeit eingerichtet. Begründung: In der Planungsgruppe für den Bereich der Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege wurde von Seiten des Stadtelternrates angeregt, den Eltern der Ü3-Kinder 25-Stundenbuchungszeiten zu ermöglichen. Die Verwaltung des Jugendamtes greift diese Anregung auf. Es soll ab dem 01.08.2014 in zwei Gruppen, und zwar in den städtischen Kindertageseinrichtungen Lechenich-Süd und Liblar, Theodor-Heuss-Straße, ein entsprechendes Angebot vorgehalten werden. Sollte es nicht zu einer ausreichenden Zahl von angemeldeten Kindern kommen, muss für die Zuschussbeantragung an das Landesjugendamt im Februar 2014 neu, ggfls. alternativ entschieden werden. Folgt der JHA dieser Empfehlung, werden beide Gruppen unverzüglich beworben. In der Planungsgruppe wurde die generelle Veränderung des Inanspruchnahmeverhaltens der Eltern hin zu einer früheren Nutzung von Plätzen in Kindertageseinrichtungen diskutiert. Auch die in der Verwaltung des Jugendamtes gemachten Erfahrungen im Anmeldeverfahren der Ü3-Kinder deuten auf eine veränderte Haltung der Eltern hin. Es gibt nach der ersten Anmeldewelle im Dezember/Januar mittlerweile eine zweite im September/Oktober nach Beginn des Kindergartenjahres. Im Prinzip sind dies die Kinder des sogenannten hineinwachsenden Jahrganges. Es wird zunehmend schwieriger, diese Eltern auf einen Platz im kommenden Kindergartenjahr zu vertrösten. Die genaue Bestimmung der Zahl der Platzsuchenden während des Kindergartenjahres ist schwierig, zumal sich gerade bedürftige Eltern häufig an den faktischen Gegebenheiten orientieren (vgl. Erläuterungstext in der Anlage). Folgende Grundannahmen, die auch in der Planungssystematik Eingang gefunden haben, können zur Bestimmung des Bedarfs herangezogen werden:  Vom hinein wachsenden Ü3-Jahrgang sind 3 Monate bereits versorgt. Dies sind die Kinder, die am 01.08., zu Beginn des Kindergartenjahres, zwar erst 2 Jahre alt sind und innerhalb der folgenden 3 Monate 3 Jahre alt werden, aber nach der KiBiz-Finanzierungssystematik als Dreijährige gezählt werden müssen. Sie werden deshalb zukünftig dem Ü3-Bereich zugeordnet.  Von den dann noch zu berücksichtigenden 9 Monaten können weitere 2 Monate abgezogen werden, da ab Juni kaum noch Anmeldungen für das laufende Jahr erfolgen. Diese Eltern warten auf den Beginn des Kindergartenjahres nach den Ferien. Ein großer Teil der verbleibenden 7 Monate des hineinwachsenden Jahrgangs ist bereits in U3Gruppen und in Tagespflege versorgt, so dass die Verwaltung des Jugendamtes die dann noch zu versorgenden Ü3 Kinder auf ca. 80 bis 90 schätzt. Von diesen wiederum präferieren deren Eltern bestimmte Einrichtungen. Hätte die Schulrechtsänderung nicht das Einschulungsalter der Kinder wieder verändert, stünden genau diese Plätze heute dem hineinwachsenden Jahrgang zur Verfügung. So kann bis 2016 nur mit einzelnen Überbelegungen gearbeitet werden. Dies muss angesichts des vom Reformstress gekennzeichneten Kita-Bereichs nur eine Einzelfallentscheidung bleiben.  Der Rat hat die Anzahl der U3-Plätze (mit der Option auf weitere 10 Plätze bei Bedarf in Friesheim) auf 240 limitiert. Der darüber hinausgehende Bedarf ist durch Tagespflege zu befriedigen. Auch hier ist festzustellen, dass der hineinwachsende Jahrgang nach Versorgung drängt. Eltern, die auf die Tagespflege verwiesen werden, sind häufig ungehalten. Der Elternwunsch geht deutlich in Richtung Kindertagesstätte. Wäre dieser Wunsch allein ausschlaggebend für die Planung, müssten die Kinder zu 80 % in Kitas und zu 20 % in Tagespflege versorgt werden. Für die zukünftigen Jugendhilfeplanungen ist wichtig festzuhalten, dass Punktlandungen in der Platzversorgung nicht mehr möglich sind. Die Planung befindet sich in einer Zwickmühle: Werden zu wenig Plätze geplant, wird die Jugendhilfe nicht ihren gesetzlichen Aufgaben gerecht und Eltern werden in Einzelfällen verprellt. Werden zu viele Plätze geplant, dann bleiben teure Kindergartenplätze leer. Das wäre aus pädagogischer Sicht begrüßenswert, da fachlich unbestritten die Gruppen in den Kitas für eine optimale elementarpädagogische Bildung zu groß sind. Finanziell ist dies für die Kommunen aber nur durch eine wesentlich bessere Finanzierung durch Bund oder Land leistbar. Absehbar ist aber, dass der Bedarf im U3-Bereich steigen wird. Der Ausbau ist noch nicht abgeschlossen. Hinzu kommt die ungelöste Versorgung der behinderten Kinder. In der Anlage wird die örtliche und die gesamtstädtische Versorgungssituation detailliert beschrieben. -2- (Erner) -3-