Daten
Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
07.11.12, 18:26
Aktualisiert
07.11.12, 18:26
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 40 Az.:
Jülich, 02.11.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 468/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Familie,
Schule und Sport
Termin
15.11.2012
TOP
Ergebnisse
Schießstand Kirchberg
Anlg.:
V
40
SD.Net
Beschlussentwurf:
Dem Antrag der Sakramentsbruderschaft Kirchberg auf Bezuschussung der Kosten für den Anbau
eines Luftgewehrschießstandes wird nicht stattgegeben.
Begründung:
Über den Schießstand in Kirchberg wurde bereits verschiedentlich berichtet.
In einem ersten Antrag mit Schreiben vom 21.09.2010 hatte die Bruderschaft einen Zuschuss zu den
Kosten für den Neubau eines Schießstandes/einer Bürgerbegegnungsstätte beantragt. Die Kosten
schätzte die Bruderschaft auf rd. 400 T€ bei einem Materialkostenzuschuss der Stadt Jülich in Höhe
von 70 T€.
Hierüber hat der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport in seiner Sitzung am 06.01.2011
beraten (Vorlage 7/2011).
Da noch Klärungsbedarf bestand, wurden mit der Bruderschaft Gespräche geführt.
Daraufhin stellte die Bruderschaft mit Schreiben vom 27.09.2011 einen neuen Antrag. Dieser beinhaltete nicht mehr den Bau einer Bürgerbegegnungsstätte, sondern den Neubau einer Sportstätte mit
einem Luftgewehrschießstand mit 6 Bahnen und einem Kleinkaliberschießstand mt 4 Bahnen, WCAnlagen, einer kleinen Küche und einem größeren Raum von etwa 60 m². Die Kosten bezifferte der
Verein auf rd. 265 T€ bei rd. 175 T€ Materialkosten, so dass der städtische Materialkostenzuschuss
87.500,-- € betragen hätte.
Der Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport hat diesen Antrag in seiner Sitzung am
21.11.2011 beraten (Vorlage 445/2011). Da bereits beschlossen war, welche Sportbauvorhaben im
Haushalt 2012 für eine Förderung vorgesehen werden sollten, wurde beschlossen, dass die weitere
Beratung des Antrages der Bruderschaft in 2012 erfolgen sollte.
Bei einem Ortstermin der Verwaltung mit der Bruderschaft erklärte diese, dass sie aufgrund des
schlechten Zustandes der Schießstätte und ablaufender Betriebsgenehmigungen möglichst bald mit
den Sanierungsarbeiten beginnen wollte. Der Plan sei, eine Sanierung in verschiedenen Baumodulen
vorzunehmen.
Mit Schreiben vom 29.08.2012 hat die Bruderschaft mitgeteilt, dass sie die Sanierung des Kleinkaliberschießstandes einschließlich Aufenthaltsraum und WC-Anlage in Eigenleistung ohne städtischen Zuschuss realisieren will. Der Luftgewehrschießstand solle in einem weiteren Baumodul erst
in 2014 gebaut werden. Die Kosten schätzt die Bruderschaft auf rd. 56 T€ und beantragt einen Zuschuss der Stadt in Höhe von 21 T€.
Der Arbeitskreis Sportentwicklungskonzept hat in seinen Sitzungen mehrfach über den Schießstand
beraten und am 24.09.12 eine Ortsbesichtigung durchgeführt.
Nach ausführlicher weiterer Beratung in der Sitzung am 30.10.202 empfiehlt der Arbeitskreis, den
Neubau eines Luftgewehrschießstandes aus nachstehenden Gründen nicht zu bezuschussen:
- bei rd. 110 Mitgliedern, davon 19 Kinder und Jugendliche, ist die im Sportstättenentwicklungskonzept als Schwerpunkt festgelegte Förderung der Jugendarbeit nicht erfüllt
- insgesamt erscheint dem Arbeitskreis auch der Bedarf für den Kleinkaliber- und einen Luftgewehrschießstand auch auf Jahre hinaus nicht nachgewiesen, da die Mitgliederzahlen nicht ausreichend hoch sind
- die Bruderschaft hat die Möglichkeit, die Schießstände anderer Bruderschaften mitzunutzen
- der schlechte bauliche Zustand der Schießstätte lässt es fraglich erscheinen, ob die ermittelten
Kosten für die verschiedenen Baumodule ausreichen werden.
Ein evtl. Zuschuss für den Luftgewehrschießstand würde zwar erst 2014 zur Auszahlung kommen,
aufgrund der Aufstellung eines Doppelhaushaltes muss eine Entscheidung jetzt getroffen werden.
Zudem hält es der Arbeitskreis für fair gegenüber der Bruderschaft, jetzt zu erfahren, ob sie eine
Förderung erwarten kann. Die Bruderschaft kann dann für sich beraten, ob sie die Schießstätte überhaupt wie geplant sanieren will.
Sitzungsvorlage 468/2012
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ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 468/2012
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