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Beschlussvorlage (Anlage zu V 417/2013)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
852 kB
Datum
21.11.2013
Erstellt
24.10.13, 15:05
Aktualisiert
24.10.13, 15:05

Inhalt der Datei

Anlage zu V 417/2013 -51- JHP Stand: 14.10.2013 Die nachfolgende Planung für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege für das Kita-Jahr 2014/15 wird in der Sitzung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung ausführlich kommentiert. Allgemeine Lesehinweise: - Für Erftstadt-Gesamt, für jeden Bezirk und für jeden Stadtteil wird eine individuelle Planung mit Nachfragequote, Bestandsfeststellung und Maßnahmeplanung bis zum Jahr 2016 vorgestellt. - Die Planung basiert auf den Jahrgangszahlen der KDVZ (Abruf 19.08.2013). Beginnend mit dem Jahr 2013 werden Prognosen verwendet, die mit Hilfe folgender Kriterien aufgestellt wurden: o IT-NRW-Prognose aus dem Jahr 2008 o Prognose der Bautätigkeit o Durchschnittsjahrgangszahl der Geburtsjahrgänge 2008-2012 mit Berücksichtigung der tendenziellen Entwicklung - Alle Prognosen für die Folgejahre sind `Wenn-dann-Aussagen´. - Die Zielquote von 100 Prozent für die 3- bis 6-Jährigen berücksichtigt folgende Faktoren bei der Grundmenge: o Wegen der Schulrechtsreform werden vom ältesten Kita-Jahrgang 2 Monate abgezogen. o Zum jüngsten Jahrgang werden aus dem U3-Bereich 3 Monate addiert, da diese in Auslegung der KiBiz-Finanzierung als 3-Jährige gelten. o Die im Laufe des Kita-Jahres 3 Jahre alt werdenden Kinder (hineinwachsender Jahrgang) bleiben rechentechnisch vorerst unberücksichtigt. - Die angenommene Gesamtbedarfsquote im U3-Bereich betrug ursprünglich insgesamt 35 Prozent (2/3 Kita / 1/3 Kindertagespflege) der unter 3-Jährigen. - Die durch das Ausbauprogramm zu schaffende U3-Platzzahl in Kindertageseinrichtungen wurde vom Rat auf 240 Plätze begrenzt. (In Friesheim stehen bei Bedarf noch 10 Plätze aus.) Insofern hat die Quote für diesen Bereich keine Bedeutung mehr. Der darüber hinaus gehende Bedarf soll durch Kindertagespflege erfüllt werden. - Der Bedarf in der Kindertagespflege (gelb markiert) errechnet sich nunmehr wie folgt: 35 Prozent von 3 Jahrgängen minus 3 Monate (gelten als 3-Jährige) minus 240 (U3-Kita). - Nominell liegt der Bedarf/Bestand bei 35 Prozent, wenn U3-Kita-Plätze und zurzeit vorhandene Plätze in der Kindertagespflege addiert werden. - Die Anzahl der behinderten Kinder erfolgt nachrichtlich wegen der detailgenauen Planung in Dezimalzahlen. Lesehinweise zur Planung: - Der grau hinterlegte, obere Teil enthält die Planung für die 3- bis < 6-jährigen Kinder. Der nicht hinterlegte, untere Teil enthält die Planung für die < 3-Jährigen. 1 - Im gelb hinterlegten Teil ist auf Stadtebene der Bedarf in der Kindertagespflege aufgeführt. - In den Gruppen I (Spalte 4) werden 2-Jährige und 3- bis 6-Jährige betreut. Der Gruppen-Typ erstreckt sich deshalb über beide Bereiche. - In der ersten Spalte sind die Geburtsjahrgänge als KDVZ-Daten und Prognosedaten des Umwelt- und Planungsamtes aufgeführt. - Die zweite Spalte enthält die Bedarfszahlen der jeweils zusammengefassten Kita-Jahrgänge. - In Spalte 3 sind die Einrichtungen und in Spalte 4 die dazugehörigen Gruppen und Plätze genannt. Es ist zu erkennen, dass ohne den hineinwachsenden Jahrgang eine auskömmliche Versorgung im Jahr 2015 gewährleistet ist. - Die letzte Spalte enthält die Versorgungsquoten. Erftstadtebene Durch die Sicht auf die Gesamtversorgung (Stadtebene) werden mittelfristig Über- oder Unterkapazitäten verhindert. In Einzelfällen wird hierdurch das Ziel eines wohnortnahen Angebotes in den Bezirken bzw. Stadtteilen beeinträchtigt. Im Ü3-Bereich fehlen rechnerisch 61 Plätze im Jahr 2014. Im Jahr 2016 sind nach jetzigem Planungsstand 35 Plätze zuviel. Die Befriedigung dieses Bedarfs erfolgt zurzeit noch über Überbelegungen. Im Tagespflegebereich besteht zurzeit kein Handlungsbedarf. 2014 beträgt die Quote im U3-Bereich 37,1 Prozent (2016 = 36,0 %). 2 Bezirksebene Durch die Bildung von Kindergartenbezirken können Platzüberhänge und -defizite in nahegelegenen Stadtteilen ausgeglichen werden. Folgende Bezirksaufteilung bietet sich an:  Bezirk Ahrem / Herrig / Lechenich (West)  Bezirk Blessem / Bliesheim / Liblar (Ost)  Bezirk Borr / Erp / Friesheim / Niederberg (Süd)  Bezirk Dirmerzheim / Gymnich (Nord-West)  Bezirk Kierdorf / Köttingen (Nord-Ost) Die Zuschneidung der Bezirke richtet sich nach organisatorischen und ökonomischen Gesichtpunkten. Bezirk Ahrem / Herrig / Lechenich Im Bezirk fehlen 15 Ü3-Plätze. Dieser Bedarf muss auf Stadtebene oder durch Überbelegungen befriedigt werden. In den Folgejahren ist kein Handlungsbedarf gegeben. 3 Bezirk Blessem / Bliesheim / Liblar Im Bezirk sind im Jahr 2016 rechnerisch 25 Plätze zu viel. Die könnten dem hineinwachsenden Jahrgang dienen. Es ist kein weiterer Handlungsbedarf gegeben. Bezirk Borr / Erp / Friesheim / Niederberg Im Jahr 2016 fehlen im Ü3-Bereich 6 Plätze, die durch Überbelegung geschaffen werden können. Der Bedarf muss beobachtet werden. Vorerst ist kein weiterer Handlungsbedarf gegeben. 4 Bezirk Dirmerzheim / Gymnich Im Jahr 2016 besteht rechnerisch ein Überhang von 22 Plätzen. Ob die Notgruppe im Jahr 2016 zur Behebung des Mankos in Kierdorf bzw. Gymnich noch notwendig ist, muss geprüft werden. Bezirk Kierdorf / Köttingen Der Stadtteil Kierdorf ist zurzeit benachteiligt. Die Versorgung vor Ort ist schlecht. Mittelfristig verbessert sich die Lage. Die Notgruppe in Dirmerzheim wird zurzeit nur von 5 Kindern aus Kierdorf genutzt. 5 Stadtteilebene Durch die Abbildung des Bedarfs auf Stadtteilebene wird die wohnortnahe Versorgung überprüft. Besteht kein wohnortnahes Angebot im Wunschkindergarten der Eltern, müssen diese auf einen Platz warteten. Dies erschwert eine bedarfsgerechte Planung. Ahrem Ahrem gehört zum Kita-Bezirk Ahrem / Herrig / Lechenich. Es ist kein Handlungsbedarf gegeben. U3-Kinder müssen im Bezirk versorgt werden. Blessem Blessem gehört zum Kita-Bezirk Blessem / Bliesheim / Liblar. Nichtversorgte Ü3-Kinder müssen im Bezirk versorgt werden. Es ist kein weiterer Handlungsbedarf gegeben. 6 Bliesheim Bliesheim gehört zum Kita-Bezirk Blessem / Bliesheim / Liblar. Die Überversorgung reduziert die Unterversorgung in anderen Stadtteilen. Außerdem wird ab 2015/16 ein neues Baugebiet bezogen. Es ist kein Handlungsbedarf gegeben. Borr Borr gehört zum Kita-Bezirk Borr / Erp / Friesheim / Niederberg. Die Überversorgung reduziert die Unterversorgung in anderen Stadtteilen. Es ist kein Handlungsbedarf gegeben. 7 Dirmerzheim Dirmerzheim gehört zum Kita-Bezirk Dirmerzheim / Gymnich. Die Überversorgung reduziert die Unterversorgung in anderen Stadtteilen. Es ist kein Handlungsbedarf gegeben. Die `Notgruppe´ III b ist zur Reduzierung des Mankos in Gymnich, Kierdorf und Lechenich mindestens bis zum Jahr 2016 notwendig. Erp Erp gehört zum Kita-Bezirk Borr / Erp / Friesheim / Niederberg. Es ist kein Handlungsbedarf gegeben. Nichtversorgte Ü3-Kinder müssen im Bezirk versorgt werden. 8 Friesheim Friesheim gehört zum Kita-Bezirk Borr / Erp / Friesheim / Niederberg. Auf die Errichtung einer zweiten Gruppe II wird vorerst verzichtet. Die Überversorgung reduziert die Unterversorgung in anderen Stadtteilen. Der Bedarf muss beobachtet werden. Gymnich Gymnich gehört zum Kita-Bezirk Dirmerzheim / Gymnich. Weitere 10 Kinder aus Gymnich besuchen zurzeit die Notgruppe in Dirmerzheim. Deren Fortbestand muss 2016 überprüft werden. Es ist kein Handlungsbedarf gegeben. 9 Herrig Herrig gehört zum Kita-Bezirk Ahrem / Herrig / Lechenich. Die Überversorgung reduziert die Unterversorgung in anderen Stadtteilen. Es ist kein weiterer Handlungsbedarf gegeben. Kierdorf Kierdorf gehört zum Kita-Bezirk Kierdorf / Köttingen. Für die nicht versorgten Kierdorfer Kinder wurde eine `Notgruppe´ in Dirmerzheim eingerichtet. Es werden aber nur 5 Plätze genutzt. Mittelfristig muss ein wohnortnahes Angebot geschaffen werden (Gr. IIIc). 10 Köttingen Köttingen gehört zum Kita-Bezirk Kierdorf / Köttingen. Der Anbau von zwei neuen Gruppen II b und II c ist voraussichtlich bis zum 01.04.2014 abgeschlossen. Die Überversorgung reduziert die Unterversorgung in anderen Stadtteilen. Es ist kein weiterer Handlungsbedarf vorhanden. Lechenich Lechenich gehört zum Kita-Bezirk Ahrem / Herrig / Lechenich. In 2014 besteht ein Defizit von 22 Ü3-Plätzen. 10 Kinder aus Lechenich besuchen zurzeit die Notgruppe in Dirmerzheim. Es ist kein weiterer Handlungsbedarf gegeben. 11 Liblar Liblar gehört zum Kita-Bezirk Blessem / Bliesheim / Liblar. Die Waldorf-Kita eröffnet eine Gruppe I b zum 01.08.2014. In der Kita `Willy-Brandt-Straße´ wurde eine weitere Ü3-Gruppe eingerichtet. Weiterer Handlungsbedarf ist nicht gegeben. Niederberg Niederberg gehört zum Kita-Bezirk Borr / Erp / Friesheim / Niederberg. Die Kinder müssen im Bezirk versorgt werden. Es ist kein Handlungsbedarf gegeben. 12