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Sitzungsvorlage (Sportförderungsrichtlinien)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
120 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
07.11.12, 18:26
Aktualisiert
07.11.12, 18:26
Sitzungsvorlage (Sportförderungsrichtlinien) Sitzungsvorlage (Sportförderungsrichtlinien)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 40 Az.: Jülich, 31.10.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 463/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Familie, Schule und Sport Termin 15.11.2012 Haupt- und Finanzausschuss 29.11.2012 Stadtrat 06.12.2012 TOP Ergebnisse Sportförderungsrichtlinien Anlg.: 1 V 40 SD.Net Beschlussentwurf: 1. Die Sportförderungsrichtlinien der Stadt Jülich in ihrer Fassung vom 01.08.2012 werden aufgehoben. 2. Gleichzeitig treten die neuen Sportförderungsrichtlinien gemäß Anlage 1 in Kraft. Begründung: Auf Seite 180 des Sportstättenentwicklungskonzeptes ist als eine Maßnahme die Überprüfung der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Jülich benannt. Diese wurden zuletzt 1991 neu gefasst. Der Arbeitskreis Sportstättenentwicklungskonzept hat das Thema aufgegriffen und in mehreren Sitzungen die jetzt vorliegende Neufassung der Richtlinien beraten. Insgesamt wurden die Richtlinien auf den neuesten Stand gebracht . Als wesentlichste Änderungen sind zu nennen: - Ziff. 3: für eine Förderung müssen die Vereine jetzt statt 10 % 20 % jugendliche Mitglieder haben. - Ziff. 5: die Vereine erhalten bei Bauvorhaben nicht mehr einen Zuschuss von 50 % der nachzuweisenden Materialkosten, sondern einen Zuschuss von 25 % der zuschussfähigen Gesamtkosten. Der Zuschuss wird in festgelegten Raten ausgezahlt. - Ziff. 6.6: ein Projekt zur Förderung der Integration kann mit 500,-- € gefördert werden. Der Arbeitskreis Sportstättenentwicklungskonzept empfiehlt, die Änderung der Sportförderungsrichtlinien in der Fassung gemäß Anlage 1 zu beschließen. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 463/2012 x nein nein Seite 2