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Sitzungsvorlage (Bebbaungsplan Nr. A 9 "Gut Wilhelmshöhe" Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
117 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
15.11.12, 15:18
Aktualisiert
15.11.12, 15:18
Sitzungsvorlage (Bebbaungsplan Nr. A 9 "Gut Wilhelmshöhe"
Satzungsbeschluss) Sitzungsvorlage (Bebbaungsplan Nr. A 9 "Gut Wilhelmshöhe"
Satzungsbeschluss)

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: III Az.: Sc/Wo Jülich, 23.10.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 447/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 22.11.2012 Haupt- und Finanzausschuss 29.11.2012 Stadtrat 06.12.2012 TOP Ergebnisse Bebbaungsplan Nr. A 9 "Gut Wilhelmshöhe" Satzungsbeschluss Anlg.: 1 SD.Net Beschlussentwurf: Der Bebauungsplan Nr. A 9 „Gut Wilhelmshöhe“ wird gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 30.07.2011 in der letztgültigen Fassung als Satzung beschlossen. Begründung: Der Rat der Stadt Jülich hat in seiner Sitzung am 05.07.2012 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. A 9 „Gut Wilhelmshöhe“ beschlossen. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtliche Voraussetzung zur Errichtung von Studentenwohnungen schaffen. Die erneute öffentliche Auslegung ist durch die Verschiebung der Baugrenze entlang des Freiwalder Weges erforderlich geworden. Die erneute öffentliche Auslegung fand in der vom 23.07.2012 bis 24.08.2012 einschl. statt. Gleichzeitig wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Es gingen keine Anregungen aus diesen Beteiligungen ein, so dass der Bebauungsplan Nr. A 9 „Gut Wilhelmshöhe“ als Satzung beschlossen werden kann. Als Anlage ist der Bebauungsplan in verkleinerter Fassung beigefügt. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 447/2012 Seite 2