Daten
Kommune
Jülich
Größe
122 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
22.11.12, 18:33
Aktualisiert
22.11.12, 18:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.: 20/22 Kn.
Jülich, 20.11.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 513/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
29.11.2012
Stadtrat
06.12.2012
TOP
Ergebnisse
Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2013
Anlg.: . / .
20/22
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Ursprünglich war vorgesehen, den Entwurf der Haushaltssatzung 2013 (in Form eines Doppelhaushaltes 2013/2014) in der Stadtratssitzung am 06.12.2012 einzubringen.
Zum 01.10.2012 wurden die Bestimmungen des „Leitfaden zur Haushaltssicherung“ ersatzlos aufgehoben, die Regelungen für Kommunen im sogenannten Nothaushalt, also ohne genehmigungsfähigen Haushalt bzw. ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept, beinhalteten. Dieser
Leitfaden zur Haushaltssicherung ermöglichte den Kommunen insbesondere im Bereich der sog.
freiwilligen Aufgaben einen gewissen Handlungsspielraum. Über eine zu erstellende Prioritätenliste
für die Investitionen wurden zudem Darlehensaufnahmen in gewissem Umfang ermöglicht.
Wird nun künftig kein genehmigungsfähiger Haushalt bzw. ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept erstellt, ist die Haushaltsauführung ausschließlich auf der Grundlage des
§ 82 GO zu beurteilen. Nach Aussage der Kommunalaufsicht wird diese Vorschrift sehr restriktiv
angewendet. § 82 regelt, dass Kommunen ohne rechtskräftigen Haushalt bzw. Haushaltssicherungskonzept nur Aufwendungen und Auszahlungen leisten dürfen, zu denen sie rechtlich verpflichtet
sind oder die zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind.
Künftig müsste die Stadt Jülich also bei einem Großteil der Auszahlungen -unter Einschaltung der
Aufsichtsbehörden- prüfen, ob diese Auszahlungen unter den o.g. Gesichtspunkten „rechtliche
Verpflichtung“ oder „zur Weiterführung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar“ überhaupt geleistet
werden dürften. Besonders problematisch wären dabei natürlich die Ausgaben für die städtischen
Einrichtungen des freiwilligen Bereiches (Museum, Bücherei, Musikschule), aber auch Ausgaben
für die Bereiche Sport oder Bürgerhallen. Pauschale Zuschüsse an Vereine wird es dann nicht mehr
geben.
Daher muss es das Ziel sein, mit dem Haushalt 2013 ein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Nur so kann die Handlungsfähigkeit der Stadt erhalten werden. Wesentliche Voraussetzung für die Genehmigungsfähigkeit eines Haushaltssicherungskonzeptes sind folgende Punkte:
Zum einen muss im zehnten des auf das Haushaltsjahr folgende Jahr (für den Haushalt 2013 also in
2023) ein Haushaltsausgleich ausgewiesen werden. Gleichzeitig darf in diesem Zeitraum das Eigenkapital nicht aufgebraucht sein.
Für den Bereich der Investitionen wird nicht mehr wie bisher in „rentierliche“ (Kredite grundsätzlich zulässig) und „unrentierliche“ Investitionen (Kredite zulässig bis zur Höhe von 2/3 der jährlichen Tilgung = 1,2 Millionen €) unterschieden. Statt dessen gilt nun für die Summe aller Investitionen die Höhe der jährlichen Tilgung (für die Stadt Jülich sind das derzeit rund 1,8 Millionen €) als
„Kreditdeckel“.
In Anbetacht der Höhe des derzeitigen Fehlbetrages (im Haushalt 2012 rund 17,9 Millionen €) ist
der geforderte Haushaltsausgleich bis 2023 nur mit größten Anstrengungen und enormen Steuererhöhungen zu schaffen. Auch die Einhaltung des Kreditdeckels ist wegen der anstehenden Investitionen (Großmaßnahme Sanierung Schulzentrum, Kanalsanierungsmaßnahmen, ...) äußerst problematisch.
Unter diesen Bedingungen ist eine Einbringung des Haushaltes 2013 in der Ratssitzung am
06.12.2012 nicht möglich.
Statt dessen schlage ich vor, am 10. Januar 2013 anstelle der bisher vorgesehenen Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses eine Sondersitzung des Rates zur Einbringung des Haushaltes einzuschieben.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 513/2012
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