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Anfrage (Bergschäden in Jülich Anfrage Bündnis 90/Die Grünen vom 19.09.2012, hier eingegangen am 24.09.2012)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
42 kB
Datum
22.11.2012
Erstellt
26.11.12, 14:57
Aktualisiert
26.11.12, 14:57
Anfrage (Bergschäden in Jülich
Anfrage Bündnis 90/Die Grünen vom 19.09.2012, hier eingegangen am 24.09.2012) Anfrage (Bergschäden in Jülich
Anfrage Bündnis 90/Die Grünen vom 19.09.2012, hier eingegangen am 24.09.2012) Anfrage (Bergschäden in Jülich
Anfrage Bündnis 90/Die Grünen vom 19.09.2012, hier eingegangen am 24.09.2012) Anfrage (Bergschäden in Jülich
Anfrage Bündnis 90/Die Grünen vom 19.09.2012, hier eingegangen am 24.09.2012)

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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Re/Wo Jülich, 19.11.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 509/2012 Anfrage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 22.11.2012 TOP Ergebnisse Bergschäden in Jülich Anfrage Bündnis 90/Die Grünen vom 19.09.2012, hier eingegangen am 24.09.2012 Anlg.: 1 SD.Net Anfragetext: Die Anfrage ist als Anlage beigefügt. Frage 1. Wie hoch ist nach dem Kenntnisstand der Verwaltung die Anzahl der seit dem Jahr 2000 in Jülich aufgetretenen Bergschäden? a) Wie verteilen sich diese Bergschäden auf? Private Gebäude Öffentliche Gebäude Straßen und Wege Kanalisation und landwirtschaftliche Nutzflächen b) Wie viele dieser Bergschäden wurden vom Bergbaubetreiber anerkannt? c) Wie viele und welche Verdachtsfälle gibt es im Bereich stadteigenen Grund- und Immobilieneigentums (inkl. Kanalisation)? Welche dieser Verdachtsfälle wurden von der Verwaltung beim Bergbaubetreiber geltend gemacht? Welche wurden anerkannt? In welchen Fällen kam es zu einer gerichtlichen Auseinadersetzung zwischen Stadt und Bergbaubetreiber? In welchen Fällen kam es zu einem Vergleich zwischen Stadt und Bergbautreiben dem mit dem Ergebnis eines (begrenzten) Schadenersatzes ohne Anerkennung eines Bergschadens? Auf welche Weise erfolgte der Schadensausgleich (Zahlung, Sach- u. Dienstleistungen ggf. durch Dritte? Wie hoch ist die Gesamtsumme (Euro) aller Erstattungen und Ausgleichsleistungen? Wie häufig und wo kam es nach Schadensabwicklung zu erneuten Schäden an gleicher Stelle und wie wurde in diesen Fällen verfahren? Antwort zu 1) Die Verwaltung hat keine Kenntnis über die Anzahl der seit dem Jahr 2000 in Jülich aufgetretenen Bergschäden. Seit dem Jahr 2000 sind der Stadtverwaltung 159 Gebäudeschäden gemeldet worden (insgesamt seit den 80er Jahren: 836 Fälle). Nach der Prüfung durch den Verband bergbaugeschädigter Haus- u. Grundeigentümer kann es sich in 7 Fällen um Bergschäden handeln (insgesamt 33 Fälle). Antwort zu 1 a) Es sind drei öffentliche Gebäude von Bergschäden betroffen. Ca. alle 2 Jahre entsteht ein Schaden an Straßen und Kanalisation. Die Schäden werden unmittelbar durch RWE Power behoben. Antwort zu 1 b) Es wurden alle Bergschäden vom Bergbaubetreiber anerkannt. Antwort zu 1 c) Siehe Beantwortung zu 1 a. Es kam zu keinen gerichtlichen Auseinandersetzungen und Vergleichen zwischen Stadt und Bergbautreibendem. Die Gesamtschadensumme ist nicht bekannt. Es kommt immer wieder zu erneuten Schäden an gleicher Stelle, die durch RWE Power behoben werden. Frage 2 Wie hoch ist die Anzahl der Gebäudeschäden mit der Folge eines Totalabrisses, der Unbewohnbarkeit, der Nichtnutzbarkeit, des Aufkaufs durch den Bergbaubetreiber? Antwort zu 2) Die Anzahl der Gebäudeschäden mit Folge eines Totalabrisses, der Unbewohnbarkeit, der Nichtnutzbarkeit und des Ankaufs durch den Bergbautreibenden sind der Verwaltung nicht bekannt. Frage 3 Wie hoch ist die Anzahl der Fälle, in denen es nach der Beseitigung von Bergschäden erneut zu bergbaubedingten Schäden gekommen ist? Antwort zu 3) Die Anzahl der Fälle, in denen es nach Beseitigung von Bergschäden erneut zu bergbaubedingten Schäden ist, ist der Verwaltung nicht bekannt. Frage 4 Wie hat die Verwaltung von den Bergschäden Kenntnis erhalten? Antwort zu 4) Die Verwaltung erhält nicht systematisch Kenntnis von Bergschäden. Anfrage 509/2012 Seite 2 Frage 5 Hat die Verwaltung genaue Kenntnis aller bergbaugeschädigten Grundstücke in Jülich? Wie wurde/wird sie darüber informiert? Antwort zu 5) Die Verwaltung hat keine genaue Kenntnis aller bergbaugeschädigten Grundstücke in Jülich. Frage 6 Wie sehen die Kommunikationswege zwischen Bergbaubetreiber und Stadt Jülich im Hinblick auf Bergschäden aus? Gibt es darüber eine grundsätzliche Vereinbarung? Wenn ja, wann wurde sie geschlossen, was hat sie im Wesentlichen zum Inhalt? Wurde sie ggf. geändert? Antwort zu 6) Die Verwaltung wird nicht automatisch vom Bergbautreibenden über Bergschäden informiert. Es gibt keine gesonderte Vereinbarung zwischen dem Bergbautreibenden und der Stadt Jülich. Frage 7 Inwieweit kooperiert die Jülicher Verwaltung mit Verbänden wie dem Netzwerk Bergbaubetroffener, dem Verband Bergbaugeschädigter Haus- u. Grundeigentümer /VBHG) und/oder vergleichbaren Betroffenenverbänden, gibt es einen generellen Informationsaustausch? Antwort zu 7) Die Stadt Jülich ist Mitglied im Verband bergbaugeschädigter Haus- und Grundeigentümer im Rahmen einer Gesamtmitgliedschaft. Jeder Haus- u. Grundeigentümer in Jülich hat Anspruch auf eine kostenlose technische Vorprüfung im Hinblick auf Gebäudeschäden. Die Schäden werden der Stadtverwaltung gemeldet und an den Verband bergbaugeschädigter Haus- u. Grundeigentümer weitergeleitet. Das Ergebnis dieser Prüfungen unterliegt dem Datenschutz. Frage 8 Wird der Bergbaubetreiber über die bei der Stadt Jülich angezeigten Bergschäden informiert? Antwort zu 8) Der Bergbaubetreiber wird nicht über bei der Stadt Jülich angezeigte Schäden informiert. Frage 9 Verfügt die Verwaltung über exakte geländebezogene Informationen über bergbaurelevante Daten wie Störungslinien, Senkungshöhen, geologische Besonderheiten usw.? Antwort zu 9) Die Verwaltung verfügt über Unterlagen bezüglich Störungslinien, Senkungshöhen und Auebereiche, jedoch nur für den Dienstgebrauch. Die Bürger werden an RWE Power verwiesen. Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat von RWE power einen Plan zur Verfügung gestellt bekommen, in dem das Gebiet eingezeichnet ist, in dem bei Bauvorhaben RWE Power zu beteiligen ist. Es handelt sich hier jedoch nicht um exakte Geländebezogene Informationen. RWE Power nimmt im Bedarfsfall Kontakt mit den Bauherren auf. Nur in den Fällen, in denen seitens RWE Power das Bauen untersagt wird, erhält die Untere Bauaufsichtsbehörde eine Stellungnahme. Anfrage 509/2012 Seite 3 Frage 10 Wenn ja, woher stammen diese Daten und wie werden sie sowohl der Öffentlichkeit als auch insbesondere betroffenen Bürgern und Bauwilligen zugänglich gemacht? Wie wird generell in Jülich über mögliche Bergschäden informiert? Antwort zu 10) Die Daten stammen vom Bergbautreibenden (siehe auch Punkt 9). Frage 11 Auf welche Weise unterstützt die Verwaltung Bergbaubetroffene bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche gegenüber dem Bergbaubetreibenden? Antwort zu 11) Die Verwaltung darf keine anwaltlichen Tätigkeiten ausüben. Frage 12 Werden Bergschadenbetroffene und Bauwillige auch auf zu erwartende Auswirkungen des später wieder ansteigenden Grundwassers hingewiesen? Antwort zu 12) Es liegen keine Informationen über das Verhalten des Grundwassers vor. Diese Hinweise erfolgen durch den Verband bergbaugeschädigter Haus- u. Grundeigentümer Frage 13 Auf welche Weise findet dieser Aspekt in Jülich Berücksichtigung bei Planungen im Rahmen des FNP, BP und öffentlichen Bauvorhaben? Antwort zu 13) Der Bergbautreibende wird bei jedem Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan, Vorhaben- u. Erschließungsplan, Flächennutzungsplan) beteiligt. Die eventuell erfolgenden Hinweise werden in die Pläne aufgenommen. Frage 14 Welche Auswirkungen haben die bergbaubedingten Veränderungen der Bodenverhältnisse auf die Erstellung exakter Katasterkarten? Welcher personelle und finanzielle Mehraufwand ist hiermit verbunden? Hat die Stadt Jülich ggf. beim Bergbaubetreiber die Erstattung der dadurch entstandenen Mehrkosten eingefordert? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nicht, mit welcher Begründung? Antwort zu 14) Nach Kenntnis der Verwaltung haben die Veränderungen der Bodenverhältnisse keine Auswirkungen auf die Erstellung von Katasterkarten. Hier liegt die Zuständigkeit beim Kreis Düren. Anfrage 509/2012 Seite 4