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Sitzungsvorlage (1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
117 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
26.11.12, 14:57
Aktualisiert
26.11.12, 14:57
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Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1020-02 Mu. Jülich, 23.10.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 449/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 29.11.2012 Stadtrat 06.12.2012 TOP Ergebnisse 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich Anlg.: - 1 I 30 30 SD.Net Beschlussentwurf: Der Stadtrat erlässt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich wie folgt: „Folgt 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich im Wortlaut gem. Anlage!“ Begründung: Im Rahmen der Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes ist vereinbart, dass die erforderliche Hardware seitens der Fraktionen bzw. von den fraktionslosen Ratsmitgliedern aus den Mitteln, die für die Geschäftsführung zur Verfügung gestellt werden, angeschafft werden soll (weitere Erläuterungen s. Sitzungsvorlage Nr. 448/2012 – Einführung des papierlosten Sitzungsdienstes zum Haushaltsjahr 2013). Hierfür wird die Zuwendung an die Fraktionen von derzeit 38,00 € pro Ratsmitglied auf 50,00 € pro Ratsmitglied angehoben und die Zuwendung an fraktionslose Ratsmitglieder von derzeit 25,00 € auf 40,00 €. Die Höhe der Zuwendung ist im § 19 der Hauptsatzung der Stadt Jülich festgelegt. Die Hauptsatzung und ihre Änderung kann der Rat nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschließen. 1.Finanzielle Auswirkungen: x ja nein jährl. Folgekosten: 6.120,00 € Gesamtkosten: Haushaltsmittel stehen bereit: x ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer 1. 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 449/2012 x Demgegenüber stehen Einsparungen in den Bereichen Personalkosten und Sachkosten (weniger Arbeitsaufwand, Druckkosten, Papier, Portokosten etc.) nein nein Seite 2