Daten
Kommune
Jülich
Größe
81 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
26.11.12, 14:57
Aktualisiert
26.11.12, 14:57
Stichworte
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1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich vom _________________
Der Rat der Stadt Jülich hat aufgrund des § 7 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Satz 2 Bstb. f
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.
Juli 1994 - GO NRW - (GV. NRW. S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 18. September 2012 (GV. NRW. S. 432), hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am
________________________ mit Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Rates die
folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Jülich beschlossen:
Artikel I
§ 19 wird wie folgt neu gefasst:
§ 19 - Auslagenersatz der Fraktionen und fraktionslosen Ratsmitglieder
(1)
Jede Fraktion hat Anspruch auf Zuwendungen aus Haushaltsmitteln zu den Aufwendungen für
die Geschäftsführung.
(2)
Die Fraktionen erhalten zu den Aufwendungen für die Geschäftsführung monatlich je
Fraktionsmitglied 50,-- EUR.
(3)
Über die Verwendung der nach Abs. 2 gewährten Mittel ist ein Nachweis in einfacher Form zu
führen, der jährlich unmittelbar der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister zuzuleiten ist.
(4)
Fraktionslosen Ratsmitgliedern wird aufgrund von § 56 Absatz 3 Satz 6 der GO NRW statt
Sach- und Kommunikationsmittel zum Zwecke der Vorbereitung auf die Ratssitzungen eine
finanzielle Zuwendung aus Haushaltsmitteln in Höhe von monatlich 40,-- € gewährt
Artikel II
Inkrafttreten
Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.