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Sitzungsvorlage (Anlage zur Sitzungsvorlage 448/2012)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
83 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
26.11.12, 14:57
Aktualisiert
26.11.12, 14:57
Sitzungsvorlage (Anlage zur Sitzungsvorlage 448/2012)

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Inhalt der Datei

Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 448/2012 Vereinbarung zur Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes bei der Stadt Jülich Zwischen der Stadt Jülich – vertreten durch den Bürgermeister – und dem/der Stadtverordneten (Benutzer) ___________________ wird folgende Vereinbarung getroffen: 1. Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 06.12.2012 verpflichtet sich der Benutzer mit Unterschrift dieser Vereinbarung am papierlosen Sitzungsdienst teilzunehmen. Da der Ratsbeschluss vom 06.12.2012 bindend ist, kann der Benutzer die Vereinbarung nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt 4 Wochen zum Monatsende. Ab Wirksamkeit der Kündigung werden die Sitzungsunterlagen wieder in Papierform zugestellt. 2. Die Stadt Jülich behält sich ausdrücklich das Recht vor, diese Vereinbarung fristlos zu kündigen, wenn datenschutzrechtliche Bestimmungen missachtet werden und/oder Verstöße gegen die Vorschriften der Kommunalverfassung bekannt werden. 3. Die Einladung zu den Sitzungen erfolgt auf elektronischen Weg. Neben der Bereitstellung des Einladungsdokuments im Ratsinformationssystems wird die Einladung zusätzlich an eine vom Benutzer bekannt gegebene E-Mail-Adresse versendet. Der Benutzer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass mit der Veröffentlichung des Einladungsdokuments im Ratsinformationssystems bzw. durch Zusendung per E-Mail die Einladung als zugestellt gilt. 4. Zu den Sitzungen des Rates (gilt für Ausschüsse analog) sind vom Benutzer die Sitzungsunterlagen in digitaler Form bzw. durch eigenständigen Ausdruck in Papierform bereit zu halten. Sollte die Nutzung des digitalen Endgeräts durch Verschulden des Nutzers zu einer Sitzung nicht möglich sein, so ist der Nutzer verpflichtet sich für die Sitzungen Ersatz zu beschaffen oder die Sitzungsunterlagen in Papierform vorzuhalten. 5. Der Benutzer stellt sicher, dass das Gerät und die dazugehörige Software vor dem Zugriff Dritter geschützt wird. Bei der Nutzung der Daten aus dem Ratsinformationssystem müssen die datenschutzrechtlichen Vorschriften zwingend beachtet werden. Der Benutzer verpflichtet sich, dass im Rahmen des papierlosen Sitzungsdienstes keine Hardware mit modifizierten Betriebssystemen (z.B. Jailbreak) eingesetzt wird. Des Weiteren erklärt der Benutzer ausdrücklich, das Betriebssystem und die eingesetzte Software regelmäßig zu aktualisieren und - soweit möglich - eine aktuelle Antivirensoftware zu verwenden. 6. Das Merkblatt zum Umgang mit dem Ratsinformationssystem ist Bestandteil dieser Vereinbarung und zu beachten. Jülich, (Ort, Datum) Jülich, (Ort, Datum) Unterschrift Benutzer Unterschrift Stadt Jülich Der Bürgermeister Im Auftrag