Daten
Kommune
Jülich
Größe
118 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
26.11.12, 14:57
Aktualisiert
26.11.12, 14:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 26.10.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 436/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
29.11.2012
Stadtrat
06.12.2012
TOP
Ergebnisse
Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 09.12.2010 - hier: Änderung des § 16
"Umweltbeirat"
Anlg.: ./.
I
30
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Die Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 09.12.2010 wird wie folgt geändert:
In § 16 Umweltbeirat, Absatz 4 wird der Satz „Der Beirat hat 11 Mitglieder, jedes Mitglied hat
eine/n persönliche/n Vertreter/in“ ersetzt durch „Der Umweltbeirat setzt sich zusammen aus jeweils
einem Mitglied der im Rat vertretenen Fraktion sowie aus 7 Mitgliedern, die auf Vorschlag der Jülicher Initiativen und Verbände gewählt werden. Jedes Mitglied hat eine/n persönliche/n Vertreter/in“.
Im weiteren Verlauf des 4. Absatzes wird der Satz „Der/die Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt- und Landschaftsschutz, Planungs- und Bauangelegenheiten beruft dazu eine
öffentliche und öffentlich bekannt gemachte Versammlung, zu der alle Jülicher Initiativen eingeladen werden“ ersetzt durch „Der Vorsitzende des Umweltbeirats beruft dazu eine öffentliche und
öffentlich bekannt gemachte Versammlung, zu der alle Jülicher Initiativen eingeladen werden“.
Begründung:
Die gegenwärtig in § 16 Umweltbeirat normierte Anzahl von 11 Mitgliedern resultiert noch aus den
Ursprüngen des Umweltbeirates und ist der Zusammensetzung des damaligen Rates geschuldet.
Damit es zukünftig nicht nach jeder Kommunalwahl einer Änderung der Zuständigkeitsordnung
hinsichtlich der Mitgliederanzahl bedarf, wurde nunmehr für die Zusammensetzung eine neutrale
Formulierung gewählt.
Bei der erstmaligen Sitzung des Umweltbeirats war es zudem erforderlich, dass die Einladung durch
den Vorsitzenden des PUB erging. Seit Bildung dieses Beirats wird die Aufgabe regelmäßig vom
aktuellen Vorsitzenden wahrgenommen. Mit der v.g. Änderung soll diesem Umstand Rechnung
getragen werden.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 436/2012
x
nein
nein
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