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Sitzungsvorlage (Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 09.12.2010 - hier: Änderung des § 16 "Umweltbeirat")

Daten

Kommune
Jülich
Größe
118 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
26.11.12, 14:57
Aktualisiert
26.11.12, 14:57
Sitzungsvorlage (Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 09.12.2010 - hier: Änderung des § 16 "Umweltbeirat") Sitzungsvorlage (Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 09.12.2010 - hier: Änderung des § 16 "Umweltbeirat")

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me. Jülich, 26.10.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 436/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 29.11.2012 Stadtrat 06.12.2012 TOP Ergebnisse Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 09.12.2010 - hier: Änderung des § 16 "Umweltbeirat" Anlg.: ./. I 30 30 SD.Net Beschlussentwurf: Die Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 09.12.2010 wird wie folgt geändert: In § 16 Umweltbeirat, Absatz 4 wird der Satz „Der Beirat hat 11 Mitglieder, jedes Mitglied hat eine/n persönliche/n Vertreter/in“ ersetzt durch „Der Umweltbeirat setzt sich zusammen aus jeweils einem Mitglied der im Rat vertretenen Fraktion sowie aus 7 Mitgliedern, die auf Vorschlag der Jülicher Initiativen und Verbände gewählt werden. Jedes Mitglied hat eine/n persönliche/n Vertreter/in“. Im weiteren Verlauf des 4. Absatzes wird der Satz „Der/die Vorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt- und Landschaftsschutz, Planungs- und Bauangelegenheiten beruft dazu eine öffentliche und öffentlich bekannt gemachte Versammlung, zu der alle Jülicher Initiativen eingeladen werden“ ersetzt durch „Der Vorsitzende des Umweltbeirats beruft dazu eine öffentliche und öffentlich bekannt gemachte Versammlung, zu der alle Jülicher Initiativen eingeladen werden“. Begründung: Die gegenwärtig in § 16 Umweltbeirat normierte Anzahl von 11 Mitgliedern resultiert noch aus den Ursprüngen des Umweltbeirates und ist der Zusammensetzung des damaligen Rates geschuldet. Damit es zukünftig nicht nach jeder Kommunalwahl einer Änderung der Zuständigkeitsordnung hinsichtlich der Mitgliederanzahl bedarf, wurde nunmehr für die Zusammensetzung eine neutrale Formulierung gewählt. Bei der erstmaligen Sitzung des Umweltbeirats war es zudem erforderlich, dass die Einladung durch den Vorsitzenden des PUB erging. Seit Bildung dieses Beirats wird die Aufgabe regelmäßig vom aktuellen Vorsitzenden wahrgenommen. Mit der v.g. Änderung soll diesem Umstand Rechnung getragen werden. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: x nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 436/2012 x nein nein Seite 2