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Sitzungsvorlage (Neufassung der "Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Jülich")

Daten

Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
26.11.12, 14:57
Aktualisiert
26.11.12, 14:57
Sitzungsvorlage (Neufassung der "Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Jülich") Sitzungsvorlage (Neufassung der "Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Jülich")

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Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 32 Az.: 32/Gr. Jülich, 25.09.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 365/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 29.11.2012 Stadtrat 06.12.2012 TOP Ergebnisse Neufassung der "Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Jülich" Anlg.: - 4 I 32 32 14 30 SD.Net Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt die folgende Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Jülich: „Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage !“ Begründung: Entsprechend der „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Jülich vom 21.12.1995“ werden für die Benutzung der Straßen (hierzu zählen auch Bürgersteige, Wege und Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus Sondernutzungsgebühren erhoben. Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2011 wurde mitgeteilt, dass die Höhe der Sondernutzungsgebühren entsprechend dem derzeitigen Durchschnitt im Kreis Düren angepasst werden sollte, da die bisherigen Gebührensätze seit mehr als 15 Jahren unverändert sind. Diese Anpassung der Gebührensätze wurde auch zum Anlass genommen, einige Regelungstatbestände zu überarbeiten und zur Herstellung von Rechtssicherheit anzupassen. Als Grundlage hierfür wurden die Empfehlungen des Städte- u. Gemeindebundes NRW herangezogen (Mustersatzung für Sondernutzungen). Um die Unterschiede zwischen dem vorliegenden Entwurf einer Neufassung der „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Jülich“ und der bisher gültigen Fassung aus dem Jahr 1995 nachvollziehen zu können, sind beide Satzungen in einer Synopse (s. Anlage 2) gegenübergestellt. Zur Festsetzung der neuen Gebührensätze wurden sowohl die entsprechenden Gebührensätze im Kreisgebiet als auch die vergleichbarer anderer Städte in NRW herangezogen. Die reine Bildung von kalkulatorischen Mittelwerten der Gebührensätze im Kreisgebiet war nicht möglich, da es sich um sehr unterschiedliche Gebührensätze in sehr verschiedenen Städten handelte (Kreisstadt Düren – kreisangehörige kleinere Städte/Gemeinden). Die Gebührensätze wurden daher unter Berücksichtigung der Jülich spezifischen Gegebenheiten als mittlere kreisangehörige Stadt und der örtlichen Gegebenheiten neu festgesetzt, wobei die Gebührensätze der übrigen Städte und Gemeinden durchaus als Richtwerte dienten. Außerdem wurden alle Beträge auf volle 50 Cent gerundet. 1.Finanzielle Auswirkungen: x Gesamtkosten: ja nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer 1 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja x nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 365/2012 x Mehreinnahmen durch Gebührenerhöhung betragsmäßig derzeit nicht bezifferbar. nein nein Seite 2