Daten
Kommune
Jülich
Größe
121 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
26.11.12, 14:57
Aktualisiert
26.11.12, 14:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 32 Az.: 32/Gr.
Jülich, 25.09.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 365/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
29.11.2012
Stadtrat
06.12.2012
TOP
Ergebnisse
Neufassung der "Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Jülich"
Anlg.: - 4 I
32
32
14
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt die folgende Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen
an öffentlichen Straßen in der Stadt Jülich:
„Folgt Satzung im Wortlaut gemäß Anlage !“
Begründung:
Entsprechend der „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen
Straßen in der Stadt Jülich vom 21.12.1995“ werden für die Benutzung der Straßen (hierzu zählen
auch Bürgersteige, Wege und Plätze) über den Gemeingebrauch hinaus Sondernutzungsgebühren
erhoben.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2011 wurde mitgeteilt, dass die Höhe der Sondernutzungsgebühren entsprechend dem derzeitigen Durchschnitt im Kreis Düren angepasst werden sollte, da die
bisherigen Gebührensätze seit mehr als 15 Jahren unverändert sind. Diese Anpassung der Gebührensätze wurde auch zum Anlass genommen, einige Regelungstatbestände zu überarbeiten und zur
Herstellung von Rechtssicherheit anzupassen. Als Grundlage hierfür wurden die Empfehlungen des
Städte- u. Gemeindebundes NRW herangezogen (Mustersatzung für Sondernutzungen).
Um die Unterschiede zwischen dem vorliegenden Entwurf einer Neufassung der „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Jülich“ und der
bisher gültigen Fassung aus dem Jahr 1995 nachvollziehen zu können, sind beide Satzungen in einer
Synopse (s. Anlage 2) gegenübergestellt.
Zur Festsetzung der neuen Gebührensätze wurden sowohl die entsprechenden Gebührensätze im
Kreisgebiet als auch die vergleichbarer anderer Städte in NRW herangezogen. Die reine Bildung
von kalkulatorischen Mittelwerten der Gebührensätze im Kreisgebiet war nicht möglich, da es sich
um sehr unterschiedliche Gebührensätze in sehr verschiedenen Städten handelte (Kreisstadt Düren –
kreisangehörige kleinere Städte/Gemeinden).
Die Gebührensätze wurden daher unter Berücksichtigung der Jülich spezifischen Gegebenheiten als
mittlere kreisangehörige Stadt und der örtlichen Gegebenheiten neu festgesetzt, wobei die Gebührensätze der übrigen Städte und Gemeinden durchaus als Richtwerte dienten.
Außerdem wurden alle Beträge auf volle 50 Cent gerundet.
1.Finanzielle Auswirkungen:
x
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer 1
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 365/2012
x
Mehreinnahmen durch Gebührenerhöhung
betragsmäßig derzeit nicht bezifferbar.
nein
nein
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