Daten
Kommune
Jülich
Größe
117 kB
Datum
22.11.2012
Erstellt
26.11.12, 14:57
Aktualisiert
26.11.12, 14:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 61 Az.: Re/Gc
Jülich, 14.08.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 355/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
22.11.2012
TOP
Ergebnisse
Bebauungsplan A 3 "Zweiter Stadteingang West"
a) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Anlg.: 1
SD.Net
Beschlussentwurf:
a) Aufgrund des § 3 Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan A 3 „Zweiter Stadteingang West“ auf
die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Da es sich um eine geringfügige Festsetzungsänderung
handelt, wird auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet.
Begründung:
Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 01.07.2010 die Aufstellung des
Bebauungsplanes A 3 „Zweiter Stadteingang West“ beschlossen, um den Bereich einerseits städtebaulich zu ordnen und andererseits sozialökologische Fehlentwicklungen zu verhindern.
Daraufhin wurde vom Rat der Stadt Jülich eine Veränderungssperre erlassen und am 05.07.2012 um
ein Jahr verlängert, um ein Vergnügungsstättenkonzept zu erarbeiten.
Dieses Konzept wurde am 31.05.2012 vom Stadtrat verabschiedet. Danach sind Spielhallen und
Wettbüros nur noch in bestimmten Bereichen der Innenstadt (nicht im Erdgeschoss) zulässig.
Im Bebauungsplan erfolgt eine textliche Festsetzung, dass Spielhallen und ähnliche Unternehmen
im Sinne der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, und Wettbüros unzulässig sind. Vorhandene Einrichtungen genießen Bestandsschutz.
Die Art der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung Mischgebiet und Gemeinbedarfsfläche darge-
stellt. Das Maß der baulichen Nutzung wird durch Baugrenzen, Grundflächenzahlen und Gebäudehöhen
festgesetzt.
Der Bebauungsplan ist in verkleinerter Fassung der Sitzungsvorlage beigefügt.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 355/2012
X
nein
nein
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