Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Bebauungsplan A 3 "Zweiter Stadteingang West" a) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
117 kB
Datum
22.11.2012
Erstellt
26.11.12, 14:57
Aktualisiert
26.11.12, 14:57
Sitzungsvorlage (Bebauungsplan A 3 "Zweiter Stadteingang West"
a) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) Sitzungsvorlage (Bebauungsplan A 3 "Zweiter Stadteingang West"
a) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 117 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 61 Az.: Re/Gc Jülich, 14.08.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 355/2012 Sitzungsvorlage Beratungsfolge Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Termin 22.11.2012 TOP Ergebnisse Bebauungsplan A 3 "Zweiter Stadteingang West" a) Beschluss über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Anlg.: 1 SD.Net Beschlussentwurf: a) Aufgrund des § 3 Abs. 2 BauGB wird der Bebauungsplan A 3 „Zweiter Stadteingang West“ auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Da es sich um eine geringfügige Festsetzungsänderung handelt, wird auf die vorgezogene Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB verzichtet. Begründung: Der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 01.07.2010 die Aufstellung des Bebauungsplanes A 3 „Zweiter Stadteingang West“ beschlossen, um den Bereich einerseits städtebaulich zu ordnen und andererseits sozialökologische Fehlentwicklungen zu verhindern. Daraufhin wurde vom Rat der Stadt Jülich eine Veränderungssperre erlassen und am 05.07.2012 um ein Jahr verlängert, um ein Vergnügungsstättenkonzept zu erarbeiten. Dieses Konzept wurde am 31.05.2012 vom Stadtrat verabschiedet. Danach sind Spielhallen und Wettbüros nur noch in bestimmten Bereichen der Innenstadt (nicht im Erdgeschoss) zulässig. Im Bebauungsplan erfolgt eine textliche Festsetzung, dass Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, und Wettbüros unzulässig sind. Vorhandene Einrichtungen genießen Bestandsschutz. Die Art der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung Mischgebiet und Gemeinbedarfsfläche darge- stellt. Das Maß der baulichen Nutzung wird durch Baugrenzen, Grundflächenzahlen und Gebäudehöhen festgesetzt. Der Bebauungsplan ist in verkleinerter Fassung der Sitzungsvorlage beigefügt. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: X nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: jährl. Einnahmen: ja nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja Sitzungsvorlage 355/2012 X nein nein Seite 2