Daten
Kommune
Jülich
Größe
46 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
29.11.12, 15:16
Aktualisiert
29.11.12, 15:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 20.11.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 511/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
06.12.2012
TOP
Ergebnisse
Antrag 40/2012 (UWG JÜL) - Neubesetzung in den Ausschüssen
Anlg.: - 1 I
30
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Jülich wählt auf Vorschlag der Fraktion UGW JÜL durch Mehrheitsbeschluss folgende Personen in die jeweiligen Ausschüsse:
Ausschuss für Kultur, Integration und Soziales
Herrn Udo Peters als sachkundigen Bürger anstelle von Herrn Detlef Strauss
Bürgerausschuss
Frau Martina Dohmen anstelle von Herrn Detlef Strauss
Wahlausschuss
Herrn Detlef Trzolek anstelle von Herrn Detlef Strauss
Begründung:
Aufgrund des Verzichts von Stadtverordneten Detlef Strauss auf die Mitgliedschaft in den v.g. Ausschüssen (siehe hierzu Sitzungsvorlage 458/2012) beantragt die Fraktion UWG JÜL mit Schreiben
vom 13.11.2012 deren Neubesetzung.
Nach § 50 Abs. 3 S. 7 GO NRW werden die Nachfolger in den Ausschüssen auf Vorschlag der
Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, gewählt. Die Abstim-
mung richtet sich nach § 50 Abs. 2 GO NRW. Demnach kann ein ausgeschiedenes Ausschussmitglied durch Mehrheitsbeschluss ersetzt werden. Der Bürgermeister besitzt nach § 40 Abs. 2 GO
NRW i.V.m. § 50 Abs. 3 GO NRW kein Stimmrecht.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 511/2012
x
nein
nein
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