Daten
Kommune
Jülich
Größe
178 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
29.11.12, 15:16
Aktualisiert
29.11.12, 15:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 32 Az.: 32 Sp.
Jülich, 28.11.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 528/2012
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
29.11.2012
Stadtrat
06.12.2012
TOP
Ergebnisse
4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Jülich – Gebührentarif Anlg.: - 1 I
32
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung
der Brandschau in der Stadt Jülich wird wie folgt erlassen:
„Folgt 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die
Durchführung der Brandschau in der Stadt Jülich gemäß Anlage!“
Begründung:
Gemäß § 6 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) ist in Gebäuden und
Einrichtungen, die in erhöhtem Maße brand – oder explosionsgefährdet sind oder in denen bei Ausbruch eines Brandes oder bei einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder erhebliche
Sachwerte gefährdet sind, je nach Gefährdungsgrad in Zeitabständen von längstens fünf Jahren eine
Brandschau durchzuführen.
Die Brandschau wurde bisher in der Stadt Jülich und in sechs weiteren Kommunen (Linnich,
Aldenhoven, Inden, Titz, Niederzier und Langerwehe) gemäß Beschluss des Rates der Stadt Jülich
vom 27.05.1999 vom Brandschutztechniker der Gemeinde Inden durchgeführt. Zu diesem Zweck
schlossen die beteiligten Kommunen eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung.
Der bisher für alle beteiligten Kommunen eingesetzte Brandschutztechniker der Gemeinde Inden ist
am 01.11.2012 in den Ruhestand eingetreten.
Daher musste über das zukünftige Vorgehen entschieden werden. Im Zuge dessen erklärte die Gemeinde Niederzier, einen Brandschutztechniker stellen zu können. Es wurde entschieden, dieses
Angebot in Anspruch zu nehmen.
Die Gemeinde Niederzier als Dienstherr des Brandschutztechnikers teilte mit Schreiben vom
22.11.2012 die Personalkosten des Brandschutztechnikers mit.
Der Gebührensatz für Personalkosten je angefangene Stunde/Brandschutztechniker beträgt hiernach
48,73 €.
Die Kosten sind damit höher als zuvor bei der Gemeinde Inden; daher muss auch die Gebührensatzung entsprechend angepasst werden.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 528/2012
x
nein
nein
Seite 2