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Sitzungsvorlage (Anlage zur Sitzungsvorlage 528/2012)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
89 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
29.11.12, 16:44
Aktualisiert
29.11.12, 16:44
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Inhalt der Datei

Anlage zur Sitzungsvorlage 528/2012Seite 1 von 112 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Jülich vom Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NW S. 666, - SGV. NRW. 2023 -)), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. September 2012 (GV. NRW. S. 436) und des § 41 (4) Satz 1 in Verbindung mit den §§ 1 (2) Satz 1, 6 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 (GV. NRW. S. 122, - SGV. NRW. 213 -), zuletzt geändert Artikel 9 des Gesetzes vom 23. Oktober 2012 (GV. NRW. S. 474), und der §§ 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712, - SGV. NRW. 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S. 687), hat der Rat der Stadt Jülich in seiner Sitzung am _______________________ folgende 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Jülich beschlossen: Artikel I Der Gebührentarif erhält folgende Fassung: Gebührensätze Für die Bemessung der Gebühren nach § 3 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Jülich gelten folgende Regelsätze: 1. 2. 3. Durchführung einer Brandschau oder einer Nachschau am Objekt nach Dauer der Amtshandlung je angefangene Stunde pauschal 48,73 € Vorbereitung und/oder Nachbereitung der Brandschau entsprechend dem Arbeitsaufwand je angefangene halbe Stunde pauschal 24,37 € Durchführung einer Objektbesichtigung auf Antrag von Personen im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 FSHG Die Bemessung der Gebühr erfolgt in entsprechender Anwendung der Regelungen zu Ziffer 1. 4. Leistungen gem. § 2 Abs. 1 Buchstabe c) und d) der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau in der Stadt Jülich 4.1 4.2 4.3 Schriftlich erteilte gutachterliche Stellungnahme je angefangene Stunde 48,73 € Erstellung eines Brandschutzgutachtens je angefangene Stunde 48,73 € Erstellung eines Brandschutzkonzeptes je angefangene Stunde 48,73 € Anlage zur Sitzungsvorlage 528/2012Seite 1 von 122 4.4 5. Durchführung einer Brandschutzunterweisung einschließlich Vorbereitungszeit je angefangene Stunde Angefallene Fahrtkosten werden entsprechend dem Reisekostenrecht für das Land NRW in der jeweils geltenden Fassung abgerechnetArtikel II Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.01.2013 in Kraft. 48,73 €