Daten
Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
06.12.12, 15:21
Aktualisiert
06.12.12, 15:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 60 Az.: Ca/Wo
Jülich, 03.12.2012
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 486/2012 1. Ergänzung
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Stadtrat
Termin
06.12.2012
TOP
Ergebnisse
Neufassung der Satzung über die Abfallsatzung
Anlg.: 1
SD.Net
Beschlussentwurf:
Die Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Jülich gemäß Vorlagen-Nr. 486/2012 wird mit
folgenden Änderungen erlassen:
1. § 18 Abs. 3 bis 7 der Satzung wird in § 18 Abs. 2 bis 6 abgeändert.
2. § 13 Abs. 4 Nr. 2 Satz 4, letzter Halbsatz „und gekochte Speisereste pflanzlicher Herkunft“ wird
gestrichen.
3. In der Anlage 2 wird im zweiten Absatz der Begriff „Kleintierstreu (nur wenn Kompostierhinweis auf der Verpackung vorhanden ist)“ ersetzt durch „unbenutztes, organisches Einstreumaterial
(z.B. Heu, Stroh) ohne Kot- oder Urinverschmutzung“.
Begründung:
Zur Änderung 1:
In § 18 der Satzung ist die Nummerierung der Absätze fehlerhaft (Absatz 2 ist übersprungen). Insofern ist die Nummerierung der Absätze redaktionell zu verbessern, so dass aus den bisherigen Absätzen 3 bis 7 die Absätze 2 bis 6 werden.
Zu Änderung 2:
§ 13 Abs. 4 Nr. 2 Satz 4, letzter Halbsatz „und gekochte Speisereste pflanzlicher Herkunft“ wird
gestrichen, da diese Abfälle, wie in der Aufzählung der Anlage 2 ausgeführt, in den Bioabfallbehälter eingeworfen werden dürfen.
Zu Änderung 3:
In der Aufzählung der Anlage 2 wird im zweiten Absatz zur genaueren Erläuterung der Begriff
„Kleintierstreu (nur wenn Kompostierhinweis auf der Verpackung vorhanden ist)“ ersetzt durch
„unbenutztes, organisches Einstreumaterial (z.B. Heu, Stroh) ohne Kot- oder Urinverschmutzung.“
Durch diese Änderung wird auf die teilweise irreführenden Entsorgungsangaben auf Verpackungen
reagiert und gleichzeitig klargestellt, dass auch Kleintierfäkalien ausschließlich über die Restmülltonne zu entsorgen sind.
Zu der Nachfrage im Haupt- und Finanzausschuss am 29.11.12 bleibt darzulegen, dass
das Einsammeln und Befördern von Einwegverpackungen aus Pappe/Papier/Karton gemäß § 2 Abs.
2 Nr. 3 der Satzung nicht zu den (gebührenpflichtigen) Abfallentsorgungsleistungen der Stadt gehört. Diese Einwegverpackungen werden nur im Auftrag der Systembetreiber (Duale Systeme) entsprechend § 6 Abs. 3 VerpackVO von der Stadt miterfasst. Diese „Miterfassung“ erfolgt gem. § 13
Abs. 4 Nr. 3 der Satzung (gegen Kostenbeteilung der Systembetreiber (Duale Systeme)) im Rahmen
der Altpapiersammlung.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 486/2012 1. Ergänzung
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