Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Sitzungsvorlage (Neufassung der Satzung über die Abfallsatzung)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
119 kB
Datum
06.12.2012
Erstellt
06.12.12, 15:21
Aktualisiert
06.12.12, 15:21
Sitzungsvorlage (Neufassung der Satzung über die Abfallsatzung) Sitzungsvorlage (Neufassung der Satzung über die Abfallsatzung)

öffnen download melden Dateigröße: 119 kB

Inhalt der Datei

Stadt Jülich Der Bürgermeister Amt: 60 Az.: Ca/Wo Jülich, 03.12.2012 öffentlicher Teil Vorlagen-Nr.: 486/2012 1. Ergänzung Sitzungsvorlage Beratungsfolge Stadtrat Termin 06.12.2012 TOP Ergebnisse Neufassung der Satzung über die Abfallsatzung Anlg.: 1 SD.Net Beschlussentwurf: Die Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Jülich gemäß Vorlagen-Nr. 486/2012 wird mit folgenden Änderungen erlassen: 1. § 18 Abs. 3 bis 7 der Satzung wird in § 18 Abs. 2 bis 6 abgeändert. 2. § 13 Abs. 4 Nr. 2 Satz 4, letzter Halbsatz „und gekochte Speisereste pflanzlicher Herkunft“ wird gestrichen. 3. In der Anlage 2 wird im zweiten Absatz der Begriff „Kleintierstreu (nur wenn Kompostierhinweis auf der Verpackung vorhanden ist)“ ersetzt durch „unbenutztes, organisches Einstreumaterial (z.B. Heu, Stroh) ohne Kot- oder Urinverschmutzung“. Begründung: Zur Änderung 1: In § 18 der Satzung ist die Nummerierung der Absätze fehlerhaft (Absatz 2 ist übersprungen). Insofern ist die Nummerierung der Absätze redaktionell zu verbessern, so dass aus den bisherigen Absätzen 3 bis 7 die Absätze 2 bis 6 werden. Zu Änderung 2: § 13 Abs. 4 Nr. 2 Satz 4, letzter Halbsatz „und gekochte Speisereste pflanzlicher Herkunft“ wird gestrichen, da diese Abfälle, wie in der Aufzählung der Anlage 2 ausgeführt, in den Bioabfallbehälter eingeworfen werden dürfen. Zu Änderung 3: In der Aufzählung der Anlage 2 wird im zweiten Absatz zur genaueren Erläuterung der Begriff „Kleintierstreu (nur wenn Kompostierhinweis auf der Verpackung vorhanden ist)“ ersetzt durch „unbenutztes, organisches Einstreumaterial (z.B. Heu, Stroh) ohne Kot- oder Urinverschmutzung.“ Durch diese Änderung wird auf die teilweise irreführenden Entsorgungsangaben auf Verpackungen reagiert und gleichzeitig klargestellt, dass auch Kleintierfäkalien ausschließlich über die Restmülltonne zu entsorgen sind. Zu der Nachfrage im Haupt- und Finanzausschuss am 29.11.12 bleibt darzulegen, dass das Einsammeln und Befördern von Einwegverpackungen aus Pappe/Papier/Karton gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung nicht zu den (gebührenpflichtigen) Abfallentsorgungsleistungen der Stadt gehört. Diese Einwegverpackungen werden nur im Auftrag der Systembetreiber (Duale Systeme) entsprechend § 6 Abs. 3 VerpackVO von der Stadt miterfasst. Diese „Miterfassung“ erfolgt gem. § 13 Abs. 4 Nr. 3 der Satzung (gegen Kostenbeteilung der Systembetreiber (Duale Systeme)) im Rahmen der Altpapiersammlung. ja 1.Finanzielle Auswirkungen: Gesamtkosten: nein jährl. Folgekosten: Haushaltsmittel stehen bereit: ja jährl. Einnahmen: nein (siehe Beschlussentwurf) bei Produktsachkonto: (unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar: Erläuterungen zu Ziffer ______ 2.Der Personalrat ist zu beteiligen: Mitbestimmung Mitwirkung ja nein Anhörung Der Personalrat hat zugestimmt: ja nein Der Personalrat hat Bedenken erhoben: ja nein 3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen: ja nein Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO NW widersprochen: ja nein Sitzungsvorlage 486/2012 1. Ergänzung Seite 2