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Allgemeine Vorlage (Betreff: Bauantrag der Niederauer Mühle GmbH zur Sanierung des Schornsteins am Kesselhaus Hier: Ausnahme zur Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan E 28)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
81 kB
Datum
07.04.2014
Erstellt
13.03.14, 13:06
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Betreff: Bauantrag der Niederauer Mühle GmbH zur Sanierung des Schornsteins am Kesselhaus
Hier: Ausnahme zur Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan E 28) Allgemeine Vorlage (Betreff: Bauantrag der Niederauer Mühle GmbH zur Sanierung des Schornsteins am Kesselhaus
Hier: Ausnahme zur Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan E 28)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Schmühl/Herr Gottstein Kreuzau, 13.03.2014 Vorlagen-Nr.: 21/2014 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 25.03.2014 07.04.2014 Betreff: Bauantrag der Niederauer Mühle GmbH zur Sanierung des Schornsteins am Kesselhaus Hier: Ausnahme zur Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan E 28 I. Sach- und Rechtslage: Die Niederauer Mühle GmbH hat beim Kreis Düren einen Bauantrag zur Sanierung des Schornsteins am Kesselhaus gestellt. Mit Schreiben vom 21.02.2014, bei der Gemeinde Kreuzau am 27.02.2014 eingegangen, hat der Kreis Düren die Gemeinde Kreuzau um Herstellung des Einvernehmens gem. § 36 Abs. 1 BauGB gebeten. Somit ist die Gemeinde Kreuzau aufgefordert im Rahmen der Zweimonatsfrist bis zum 27.04.2014 zum vorliegenden Bauantrag Stellung zu nehmen. Laut Bauantragsunterlagen ist der Schornstein am Kesselhaus 70,00 m hoch. Oberhalb von 60,00 m ist das Mauerwerk des Schornsteins beschädigt. Der Antragsteller plant ca. 6,00 m des Schaft- und des Futtermauerwerks abzutragen und neu aufzumauern. Die Antragsunterlagen sind als Anlage beigefügt. Das Vorhaben wird vom rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. E 19, Ortsteil Kreuzau, erfasst. Der Schornstein hat insgesamt eine Höhe von 70,00 m. Im Bebauungsplan E 19 ist in diesem Bereich eine maximale Firsthöhe von 15,00 m festgesetzt. Der Schornstein war bereits vor Aufstellung des Bebauungsplans E 19 vorhanden. Beim vorliegenden Bauvorhaben handelt es sich um keine bauliche Änderung, sondern lediglich um eine Sanierungsmaßnahme. Der Ist-Zustand wird beibehalten und somit ergibt sich keine planungs- oder bauordnungsrechtliche Änderung. Somit ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. E 19 nicht notwendig. Das Vorhaben wird von dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, erfasst. Für den Bebauungsplan E 28 besteht zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre, sodass zur Umsetzung des Bauvorhabens eine Ausnahme der Veränderungssperre gem. § 14 Abs. 2 BauGB beschlossen werden muss. Da es sich beim vorliegenden Bauvorhaben lediglich um eine Sanierungsmaßnahme handelt, welche keine negativen Auswirkungen auf den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan E 28 hat, empfiehlt die Verwaltung die Ausnahme zur Veränderungssperre zu beschließen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: Zum Bauantrag der Fa. Niederauer Mühle GmbH „Sanierung des Schornsteins am Kesselhaus“ wird eine Ausnahme zur Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle GmbH“, beschlossen. Das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zum vorliegenden Bauantrag wird erteilt. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-