Daten
Kommune
Titz
Größe
99 kB
Datum
02.12.2014
Erstellt
05.12.14, 18:01
Aktualisiert
05.12.14, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Titz
Öffentliche
Niederschrift
Gremium
Haupt- und Finanzausschuss
3. Sitzung am 02.12.2014
Sitzungsort
Sitzungsdauer (von / bis)
Bürgersaal des Rathauses Titz, Landstr. 4,
(19:20 Uhr / 19:38 Uhr)
Anwesend:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
14.
15.
16.
17.
Bürgermeister
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
Mitglied
stellv. Mitglied
stellv. Mitglied
Jürgen Frantzen
Artur Faulhammer
Hermann-Josef Göbbels
Ulrich Goebbels
Robert Holzportz
Wolfgang Müller
Philipp Renker
Norbert Schiffer
Wolfgang Schnitzler
Friederich Schüller
Hubert Sieben
Dieter Tambour
Johannes-Willi Vaehsen
Christian Waldrich
Hartmut Wasserberg
Sigrid Appenzeller als Vertreterin für Hans-Willi Gilles
Dagmar Kalugin als Vertreterin für Detlef Cremer
Entschuldigt fehlen:
Mitglied
Mitglied
Detlef Cremer
Hans-Willi Gilles
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Ordnungsmäßigkeit der Einladung und die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.
Verwaltungsfachangestellte Katharina Bölke wird einstimmig zur Schriftführerin bestimmt.
Da keine Änderungen gewünscht sind, ergibt sich folgende Tagesordnung:
-2-
Tagesordnung:
I.
Öffentlicher Teil
Punkt 1.
5. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Titz
178/2014
Punkt 2.
10. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom
10.12.2004
Hier: Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2015
170/2014
Punkt 3.
14. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde
Titz vom 12.12.2003;
hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das
Jahr 2015
165/2014
Punkt 4.
Anfragen und Mitteilungen
Anfragen
weitere Mitteilungen
I.
Öffentlicher Teil
Punkt 1.
5. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Titz
178/2014
Ausschussmitglied Waldrich weist darauf hin, dass die in der Sitzungsvorlage
genannte Alternative zum Amtsblatt kein zusätzliches Element der Bekanntmachung sei, sondern ein Ersatz eines Kommunikationsmittels. Er rege als Ergänzung und zur Erhöhung der Informationskanäle zusätzlich die Einführung eines
Newsletters auf der Website der Gemeinde Titz an, um aktiv auf Änderungen
hinzuweisen.
Bürgermeister Frantzen erklärt, dass die Verwaltung die technischen Möglichkeiten gerne prüfen und dann gegebenenfalls auch umsetzen werde.
Ausschussmitglied Waldrich merkt an, dass es nicht § 26 sei, worauf sich Artikel II in der derzeit geltenden Hauptsatzung bezieht, sondern § 28.
Weiterhin erklärt Ausschussmitglied Holzportz für die CDU-Fraktion, dass die
Satzung so mitgetragen werden könne. Er regt an, dass die Erwähnung der einzelnen Ortschaften nicht unbedingt notwendig sei, da die Anschlagtafeln in
manchen Ortschaften nicht mehr funktionsfähig oder gar vorhanden seien und
diese Möglichkeit nur in Notfällen gem. der Hauptsatzung zum Tragen käme.
Beigeordneter Canzler erläutert daraufhin, dass es durchaus möglich sei, die
einzelnen Ortschaften nicht mehr aufzuführen und dafür eine Alternative einzuführen, dies sei z.B. auch die Verteilung von Flugblättern.
Bürgermeister Frantzen schlägt vor, in der Hauptsatzung die einzelnen Ortschaften nicht aufzuzählen, sondern lediglich die Formulierung „entweder Anschlagtafeln in der Gemeinde Titz oder Flugblätter“ zu wählen.
3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.12.2014
Seite 2
-3Die modifizierte Hauptsatzung wird dem Gemeinderat in der Sitzung zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, unter
Zugrundelegung der o.a. Ausführungen, die noch vorzulegende modifizierte 5.
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Titz vom 03.01.1995 zu
beschließen.
Punkt 2.
10. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom
10.12.2004
Hier: Festsetzung der Abfallgebühren für das Jahr 2015
170/2014
Die Abfallgebühren werden wie folgt neu festgesetzt:
Restmüll
60 l Restmüll
80 l Restmüll
120 l Restmüll
240 l Restmüll
90,00 €
114,00 €
156,00 €
288,00 €
Biomüll
60 l Biomüll
80 l Biomüll
120 l Biomüll
240 l Biomüll
48,00 €
57,60 €
74,40 €
126,00 €
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig, die
10. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 10.12.2004 zur Satzung
über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Titz vom 10.12.2004 zu beschließen.
Punkt 3.
Punkt 4.
14. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde
Titz vom 12.12.2003;
hier: Festsetzung der Kanalbenutzungsgebühren für das
Jahr 2015
165/2014
1.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
die 14. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung über die
Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage der Gemeinde Titz vom 12.12.2003 zu beschließen.
2.
Die Kanalbenutzungsgebühren werden für das Jahr 2015 wie folgt festgesetzt:
a) Die Schmutzwassergebühr beträgt 4,97 Euro/m³ Abwasser.
b) Die Niederschlagswassergebühr beträgt für jeden m² bebauter bzw.
überbauter und/oder befestigter Fläche 1,13 Euro/m².
Anfragen und Mitteilungen
Anfragen
Es liegen keine Anfragen vor.
3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.12.2014
Seite 3
-4weitere Mitteilungen
Es liegen keine weiteren Mitteilungen vor.
Ende der Sitzung: 19:38 Uhr
(Frantzen)
Bürgermeister
3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 02.12.2014
(Bölke)
Schriftführerin
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