Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Gebühren zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2015 hier: 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben))

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
95 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
20.11.14, 15:47
Aktualisiert
20.11.14, 15:47
Beschlussvorlage (Gebühren zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2015
hier: 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)) Beschlussvorlage (Gebühren zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2015
hier: 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben)) Beschlussvorlage (Gebühren zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2015
hier: 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben))

öffnen download melden Dateigröße: 95 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 11.11.2014 - Der Bürgermeister Az: SW2 Nr. der Ratsdrucksache: 146-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 03.12.2014 Rat 09.12.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Gebühren zur Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen 2015 hier: 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR SW 1 SW2 _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 146-X 1. Sachverhalt: Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) werden gem. § 6 Abs. 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) NRW Benutzungsgebühren erhoben. Sie sollen nach der vorstehend zitierten Rechtsnorm die Kosten decken. Die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist eine eigene öffentliche Einrichtung unter dem Dach der Stadtwerke und hier des Betriebszweiges Abwasser. Wegen der rechtlichen Selbständigkeit sind die Kosten getrennt von denen an der öffentlichen (leitungsgebundenen) Abwasseranlage zu veranschlagen. Die für die Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu ermittelten Gesamtkosten liegen im Jahr 2015 bei 164.695 €. Eine genaue Aufteilung der Gesamtkosten ergibt sich aus der Gebührenkalkulation für das Jahr 2014, welche dieser RD als Anlage 1 beigefügt ist. Demnach entfallen 111.481 € auf abflusslose Gruben 32.536 € auf herkömmliche Kleinkläranlagen 20.678 € auf vollbiologische Anlagen Wie erwartet und bereits in der vorherigen RD 1196-IX erläutert, ist ohne den Einsatz von Rücklagenmitteln ein weiterer Gebührenanstieg bei den abflusslosen Gruben zu verzeichnen. Die Gebühr erhöht sich in diesem Bereich um 1,65 €/m³ auf 17,15 €/m³, um eine Kostendeckung zu erreichen. Dagegen sind die Entsorgungskosten bei den vollbiologischen Kleinkläranlagen mit einer Gebührenreduzierung von 0,15 €/m³ auf 2,02 €/m³ rückläufig. Die Gebühr für herkömmlichen Kleinkläranlagen bleibt unverändert auf 4,61 €/m³ Die Gebühren für erheblichen Mehraufwand, wie der Einsatz einer Schlauchlänge ab 30 m oder eines kleinen Fahrzeuges, sowie der Noteinsatz werden entsprechend dem Ausschreibungsergebnis angepasst. 2. Rechtliche Würdigung Entsprechend der Regelung des Kommunalabgabengesetztes ist eine jährliche Kalkulation vorzunehmen. 3. Finanzielle Auswirkungen Siehe Sachverhalt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Im Hinblick auf die Kanalisierung Michelsberg mit seinen 41 Grundstücksentwässerungsanlagen wurden im vorangegangenen Jahr die abflusslosen Gruben durch eine Rücklagenentnahme gestützt, weil den dortigen Betreibern abflussloser Gruben die Möglichkeit vorenthalten ist, durch Umrüstung in eine Kleinkläranlage geringere Gebühren zahlen zu können. Eine solche Maßnahme erfordert beträchtliche Investitionen. Da jedoch die Grundstücke in spätestens 2 Jahren an die öffentliche Kanalisation umgeklemmt werden sollen, ist diese Investition für die Betroffenen finanziell unwirtschaftlich. Als Alternative zur Kostendeckung i.H.v. 17,15 €/m³ könnte daher wie im Vorjahr die Gebühr nochmals durch eine Rücklagenentnahme gestützt werden. Seite 3 von Ratsdrucksache 146-X 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Die Gebührenkalkulation 2015 (Anlage 1 zur RD 146-X) über die Gebühren zur Entsorgung der Grundstücksentwässerungsanlagen ist geprüft und gebilligt. Die 10. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben) vom 31.10.2006 wird in der Fassung des als Anlage 2 zu dieser RD vorliegenden Entwurfes beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.