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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Schaffung eines zentralen LKw-Parkplatzes in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
87 kB
Datum
05.09.2013
Erstellt
22.08.13, 15:06
Aktualisiert
22.08.13, 15:06
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 287/2013 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 06.06.2013 gez. Böcking Amtsleiter gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: 05.08.2013 Datum Freigabe -100- Termin 05.09.2013 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Schaffung eines zentralen LKw-Parkplatzes in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Für die Aufstellung von Parkverbotsschildern sind Mittel beim Eigenbetrieb Straßen vorhanden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die LKW-Parkplatzproblematik in Erftstadt wurde bereits in verschiedenen Ausschusssitzungen erörtert. Eingeleitet wurde diese Diskussion durch einen Antrag zur Prüfung eines Parkverbotes für LKW im Wirtschaftspark (siehe 357/2012 1.Ergänzung). Bei den Diskussionen wurde immer wieder hervorgehoben, dass die Stadt Erftstadt nicht für die Bereitstellung oder Freihaltung von LKW-Parkplätzen zuständig ist. LKW-Parkplätze sollen in erster Linie auf den Rastplätzen an den Autobahnen und natürlich auf den Betriebshöfen der Firmen bereitgestellt werden. In einem Schreiben des Bundesministeriums vom 02.05.2013 wird über den Ausbau der vorhandenen Rastplatzanlagen einschließlich der geplanten Erweiterungen der Parkplatzanlagen für die LKWs berichtet (siehe Anlage 1 zu 178/2013). Im Wirtschaftspark-Nord habe ich Anfang des Jahres ein LKW-Parkverbot eingerichtet. Seitdem sucht sich ein Teil der LKW-Fahrer entsprechende Ausweichplätze in der näheren Umgebung. Bei der von der Antragstellerin ausgewählten Fläche auf der Carl-Schurz-Straße in Höhe des Krankenhauses besteht die Gefahr, dass hier oder in der näheren Umgebung weitere LKWs abgestellt werden. Um diesem „LKW-Parksuchverkehr“ Einhalt zu bieten, muss die Ausweisung entsprechender Parkverbote in Betracht gezogen werden. Für die Carl-Schurz-Straße schlage ich vor, dass wie auch schon in Friesheim (139/2013) durch die Aufstellung der Zeichen 292-40 (Beginn bzw. Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für eine Zone) mit dem Zusatzzeichen 1024-10 (PKW frei) das Parken für LKW grundsätzlich verboten wird. Die Zeichen sollten direkt hinter der Kreuzung Bliesheimer Straße/ Frauenthaler Straße in Richtung Krankenhaus aufgestellt werden. (Erner) -2-