Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
87 kB
Datum
05.09.2013
Erstellt
22.08.13, 15:06
Aktualisiert
22.08.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 287/2013
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 06.06.2013
gez. Böcking
Amtsleiter
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
05.08.2013
Datum Freigabe -100-
Termin
05.09.2013
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Schaffung eines zentralen LKw-Parkplatzes in Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Aufstellung von Parkverbotsschildern sind Mittel beim Eigenbetrieb Straßen vorhanden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die LKW-Parkplatzproblematik in Erftstadt wurde bereits in verschiedenen Ausschusssitzungen
erörtert. Eingeleitet wurde diese Diskussion durch einen Antrag zur Prüfung eines Parkverbotes
für LKW im Wirtschaftspark (siehe 357/2012 1.Ergänzung). Bei den Diskussionen wurde immer
wieder hervorgehoben, dass die Stadt Erftstadt nicht für die Bereitstellung oder Freihaltung von
LKW-Parkplätzen zuständig ist. LKW-Parkplätze sollen in erster Linie auf den Rastplätzen an den
Autobahnen und natürlich auf den Betriebshöfen der Firmen bereitgestellt werden. In einem
Schreiben des Bundesministeriums vom 02.05.2013 wird über den Ausbau der vorhandenen
Rastplatzanlagen einschließlich der geplanten Erweiterungen der Parkplatzanlagen für die LKWs
berichtet (siehe Anlage 1 zu 178/2013).
Im Wirtschaftspark-Nord habe ich Anfang des Jahres ein LKW-Parkverbot eingerichtet. Seitdem
sucht sich ein Teil der LKW-Fahrer entsprechende Ausweichplätze in der näheren Umgebung. Bei
der von der Antragstellerin ausgewählten Fläche auf der Carl-Schurz-Straße in Höhe des
Krankenhauses besteht die Gefahr, dass hier oder in der näheren Umgebung weitere LKWs
abgestellt werden. Um diesem „LKW-Parksuchverkehr“ Einhalt zu bieten, muss die Ausweisung
entsprechender Parkverbote in Betracht gezogen werden.
Für die Carl-Schurz-Straße schlage ich vor, dass wie auch schon in Friesheim (139/2013) durch
die Aufstellung der Zeichen 292-40 (Beginn bzw. Ende eines eingeschränkten Haltverbotes für
eine Zone) mit dem Zusatzzeichen 1024-10 (PKW frei) das Parken für LKW grundsätzlich
verboten wird. Die Zeichen sollten direkt hinter der Kreuzung Bliesheimer Straße/ Frauenthaler
Straße in Richtung Krankenhaus aufgestellt werden.
(Erner)
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