Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
20.11.14, 15:47
Aktualisiert
20.11.14, 15:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 11.11.2014
- Der Bürgermeister Az: SW 21
Nr. der Ratsdrucksache: 159-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
03.12.2014
Rat
09.12.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Abwassergebühren (Kanalbenutzungsgebühren) 2015
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Berichterstatter: Herr W. Müller
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
SW 2
SW 1
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
BA Stadtwerke
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 159-X
1. Sachverhalt:
Gemäß § 77 Absatz 2 GO NRW (Grundsätze der Einnahmebeschaffung) gelten Gebühren als
vorrangige Einnahmequelle. Die aus der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr bestehenden
Abwassergebühren sollen gemäß § 6 Absatz 1 KAG NRW die Kosten der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalisation) decken. Um diesem Gesetzesauftrag gerecht zu werden, ist jährlich wiederkehrend eine Gebührenbedarfsberechnung (Kalkulation) vorzunehmen.
Die als Anlage beigefügte Kalkulation für das Jahr 2015 beruht auf dem Kalkulationsmodell, welches im Rahmen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Abstimmung mit der Kommunalagentur NRW entwickelt wurde.
Gegenüber der Kalkulation 2014 werden für das Jahr 2015 folgende Abweichungen erwartet:
Bei den Gesamtkosten wird mit einer leichten Steigerung um ca. 6.000 EUR gerechnet. Weil sich
für 2014 ein verminderter Frischwasserverbrauch um ca. 10.000 m³ abzeichnet, wird dieser auch
für das Jahr 2015 zugrunde gelegt. Dies führt zu einer Erhöhung der kostendeckenden Schmutzwassergebühren von zuvor 4,12 €/m³ auf 4,17 €/m². Die Niederschlagswassergebühren hingegen
bleiben sowohl für die Anlieger mit einer Leistungsgebühr von 0,40 €/m² sowie einer Grundgebühr
von 27,50 €/100 m², als auch für die Straßenbaulastträger mit 0,81 €/m² gegenüber dem Vorjahr
stabil.
In den Jahren 2012 und 2013 hat die Stadt eine Abwassergebührenhilfe von rd. 54.000,00 € erhalten. Hiervon soll für das Jahr 2015 ein Betrag i.H.v. 42.000 € ausgeschüttet werden, um auch die
Schmutzwassergebühren mit 4,12 €/m³ gegenüber dem Vorjahr stabil zu halten. Die Entnahme ist
in der Kalkulation unter dem Punkt „Überdeckung aus vorigen Jahren“ ausgewiesen.
2. Rechtliche Würdigung
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung des OVG NRW ist eine jährlich
wiederkehrende Kalkulation aufzustellen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Über die Abwassergebühren sind die Aufwendungen für den Betrieb der öffentlichen Kanalisation
zu finanzieren.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Es werden 42.000,00 € aus der vereinnahmten Abwassergebührenhilfe zur Stabilisierung der
Schmutzwassergebühren ausgeschüttet. Damit ergibt sich für das Jahr 2015 keine Gebührenveränderung gegenüber dem Vorjahr. Die vereinnahmte Abwassergebührenhilfe verringert sich auf
12.000,00 €.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 (Anlage) ist vom Rat geprüft und gebilligt.