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Beschlussvorlage (Abwassergebühren (Kanalbenutzungsgebühren) 2015)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
20.11.14, 15:47
Aktualisiert
20.11.14, 15:47
Beschlussvorlage (Abwassergebühren (Kanalbenutzungsgebühren) 2015) Beschlussvorlage (Abwassergebühren (Kanalbenutzungsgebühren) 2015)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 11.11.2014 - Der Bürgermeister Az: SW 21 Nr. der Ratsdrucksache: 159-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 03.12.2014 Rat 09.12.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Abwassergebühren (Kanalbenutzungsgebühren) 2015 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR SW 2 SW 1 _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: BA Stadtwerke ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 159-X 1. Sachverhalt: Gemäß § 77 Absatz 2 GO NRW (Grundsätze der Einnahmebeschaffung) gelten Gebühren als vorrangige Einnahmequelle. Die aus der Schmutz- und Niederschlagswassergebühr bestehenden Abwassergebühren sollen gemäß § 6 Absatz 1 KAG NRW die Kosten der öffentlichen Abwasseranlage (Kanalisation) decken. Um diesem Gesetzesauftrag gerecht zu werden, ist jährlich wiederkehrend eine Gebührenbedarfsberechnung (Kalkulation) vorzunehmen. Die als Anlage beigefügte Kalkulation für das Jahr 2015 beruht auf dem Kalkulationsmodell, welches im Rahmen der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in Abstimmung mit der Kommunalagentur NRW entwickelt wurde. Gegenüber der Kalkulation 2014 werden für das Jahr 2015 folgende Abweichungen erwartet: Bei den Gesamtkosten wird mit einer leichten Steigerung um ca. 6.000 EUR gerechnet. Weil sich für 2014 ein verminderter Frischwasserverbrauch um ca. 10.000 m³ abzeichnet, wird dieser auch für das Jahr 2015 zugrunde gelegt. Dies führt zu einer Erhöhung der kostendeckenden Schmutzwassergebühren von zuvor 4,12 €/m³ auf 4,17 €/m². Die Niederschlagswassergebühren hingegen bleiben sowohl für die Anlieger mit einer Leistungsgebühr von 0,40 €/m² sowie einer Grundgebühr von 27,50 €/100 m², als auch für die Straßenbaulastträger mit 0,81 €/m² gegenüber dem Vorjahr stabil. In den Jahren 2012 und 2013 hat die Stadt eine Abwassergebührenhilfe von rd. 54.000,00 € erhalten. Hiervon soll für das Jahr 2015 ein Betrag i.H.v. 42.000 € ausgeschüttet werden, um auch die Schmutzwassergebühren mit 4,12 €/m³ gegenüber dem Vorjahr stabil zu halten. Die Entnahme ist in der Kalkulation unter dem Punkt „Überdeckung aus vorigen Jahren“ ausgewiesen. 2. Rechtliche Würdigung Aufgrund der gesetzlichen Regelungen und der Rechtsprechung des OVG NRW ist eine jährlich wiederkehrende Kalkulation aufzustellen. 3. Finanzielle Auswirkungen Über die Abwassergebühren sind die Aufwendungen für den Betrieb der öffentlichen Kanalisation zu finanzieren. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Es werden 42.000,00 € aus der vereinnahmten Abwassergebührenhilfe zur Stabilisierung der Schmutzwassergebühren ausgeschüttet. Damit ergibt sich für das Jahr 2015 keine Gebührenveränderung gegenüber dem Vorjahr. Die vereinnahmte Abwassergebührenhilfe verringert sich auf 12.000,00 €. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2015 (Anlage) ist vom Rat geprüft und gebilligt.