Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
170 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
20.11.14, 15:47
Aktualisiert
20.11.14, 15:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 13.11.2014
- Der Bürgermeister Az: 24-50-03
Nr. der Ratsdrucksache: 169-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
02.12.2014
Rat
09.12.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
17. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel;
Satzungsentwurf
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr R. Schmitz
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 169-X
1. Sachverhalt:
Mit dieser Ratsdrucksache wird als Anlage 1 der Entwurf der 17. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Nachdem die Abfallentsorgungsgebühren aufgrund der Neuvergabe der Entsorgungsdienstleistungen erstmals zum 01.01.2013 und danach durch die Reduzierung der Kreisgebühren zum
01.01.2014 bereits deutlich gesenkt werden konnten, wird mit der vorliegenden Änderungssatzung
erneut eine spürbare Senkung der Abfallentsorgungsgebühren vorgeschlagen.
Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf folgende Sachverhalte zurückzuführen:
1. Entwicklung der Abfallgebühren des Kreises
Im April 2013 wurden die Entsorgungsdienstleistungen für den Rest- und Sperrmüll aus dem
Kreis Euskirchen europaweit ausgeschrieben. Als Ergebnis der Ausschreibung konnten günstigere Entsorgungspreise erzielt werden, die teilweise bereits zu einer Anpassung der Gebührensätze 2014 führten. Aufgrund der Gebührenkalkulation 2015 kann eine weitere Reduzierung der Kreisgebühren erfolgen; und zwar
beim Siedlungsabfall (Restmüll) von aktuell 153,00 €/t auf 123,00 €/t
beim Sperrmüll von aktuell 107,00 € auf 71,00 €/t.
Für die Stadt Bad Münstereifel bedeutet dies eine Reduzierung bei den Abfallgebühren des
Kreises um rund 116.500,00 €.
2. Entwicklung der Unternehmerentgelte
Entsprechend den mit der Firma Schönmackers geschlossenen Verträgen, ist eine Entgeltanpassung möglich, soweit die Änderung der zugrunde zu legenden Indizes seit der letzten Änderung > 3 % beträgt. Dieser Wert konnte bislang nicht erreicht werden, so dass die Möglichkeit zur Entgelterhöhung frühestens ab dem 01.01.2016 greifen wird.
3. Auflösung von Gebührenüberschüssen aus Vorjahren
Aus den Jahresabschlüssen der Vorjahre bis einschließlich 2013 ergibt sich ein Gebührenüberschuss von 235.759,54 €. Allein die infolge der Neuvergabe der Unternehmerleistungen
mit einer veränderten Entgelthöhe und -struktur mit Unwägbarkeiten behaftete Gebührenbedarfsberechnung 2013 führte zu einer Überdeckung in Höhe von 188.521,55 €. Unter anderem
war die schwer abzuschätzende Entwicklung auf dem Altpapiermarkt mit einer nicht einkalkulierten Mehreinnahmen von rund 45.000,00 € und die im Gegensatz zur Kalkulation tatsächlich
rückläufige Mengenentwicklung beim Rest- und Sperrmüll mit rund 101.00,00 € ursächlich für
den Gebührenüberschuss.
Auch wenn der Jahresabschluss 2014 noch nicht vorliegt, schlägt die Verwaltung vor, den Gebührenüberschuss zunächst mit rund 62.500,00 € im Jahr 2015 und unter Berücksichtigung
der absehbaren Erhöhung der Unternehmerentgelte und sonstigen Preissteigerungen ab 2016
mit jeweils rund 85.000,00 € in den Jahren 2016 und 2017 aufzulösen
Hierdurch können zum einen die kalkulierten Gebührensätze 2015 (Behältergebühr für die
Rest- und Biomülltonnen, der pauschale Grundpreis und die Gebühr für zusätzliches Biotonnenvolumen) um nochmals 5 Prozentpunkte reduziert und die Gebühren bei gleichbleibenden
Rahmenbedingungen auch bezogen auf die Jahre 2016 und 2017 stabil gehalten werden.
Seite 3 von Ratsdrucksache 169-X
Durch die Reduzierung der Kreisgebühren und die Auflösung der Gebührenüberschüsse aus Vorjahren kommt es bezogen auf das Jahr 2015 zu einer Entlastung der Abgabenpflichtigen in Höhe
von überschlägig 179.000,00 €. Bezogen auf das Jahr 2015 ergeben sich folgende Gebührenänderungen.
Darstellung der Gebührenentwicklung
Entwicklung der Restmüllbehältergebühr
Behältergröße
60 Ltr. Restmüllbehälter
80 Ltr. Restmüllbehälter
derzeitiger Gebüh- kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz/€
rung/€
bührensatz/€
73,80
13,20
60,60 €
98,40
17,60
80,80 €
120 Ltr. Restmüllbehälter
147,60
26,40
121,20 €
240 Ltr. Restmüllbehälter
295,20
52,80
242,40 €
660 Ltr. Container
1.623,60
290,40
1.333,20 €
1.100 Ltr. Container
2.706,00
484,00
2.222,00 €
Entwicklung des Grundpreises
Bezeichnung
Volle Grundgebühr bei Benutzung der Bio-Tonne
Reduziert Grundgebühr bei
Eigenkompostierung
derzeitiger Gebüh- Kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz /€
rung/€
bührensatz/€
47,07
2,00
45,07
20,24
0,86
19,38
Entwicklung der Gebühr für zusätzlich vorgehaltene Biotonnen bzw. zusätzliches Biotonnenvolumen
Biotonnenvolumen
80 Ltr. Gefäßvolumen
derzeitiger Gebüh- kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz/€
rung/€
bührensatz/€
18,18
1,39
16,79
120 Ltr. Restmüllbehälter
27,27
2,08
25,19
240 Ltr. Restmüllbehälter
54,54
4,16
50,38
Entwicklung der Gebührenzuschläge bei Miete der Restmüllbehälter
Bei den bereits geringen Mietgebühren wird auf eine Reduzierung verzichtet.
Behältergröße
60 Ltr. Restmüllbehälter
derzeitiger Gebüh- Veränderung um €
rensatz/€
1,05
0,00
kalkulierter Gebührensatz/€
1,05
80 Ltr. Restmüllbehälter
1,05
0,00
1,05
120 Ltr. Restmüllbehälter
1,05
0,00
1,05
240 Ltr. Restmüllbehälter
1,33
0,00
1,33
660 Ltr. Container
4,90
0,00
4,90
1.100 Ltr. Container
6,76
0,00
6,76
Seite 4 von Ratsdrucksache 169-X
Gebühr für die Gestellung und Abfuhr von Groß-Containern
Gemäß § 11 Absatz 4 der Abfallentsorgungssatzung werden für Abfälle die nach ihrer Art, Menge
und Beschaffenheit nicht mit den ansonsten angebotenen Systemen (Restmüllbehälter, Sperrgutabfuhr, Grünschnittsammlung) befördert werden können, Absetz- bzw. Abrollcontainer mit einem
Fassungsvermögen von 7, 10, 12, 20 und 36 m³ Fassungsvermögen zur Verfügung gestellt. Für
die Praxis sind diese Container nur von geringer Bedeutung. Mit der Gebühr wird das Entgelt der
Firma Schoenmackers für die Bereitstellung und den Transport der Container zuzüglich der Verwaltungsgemeinkosten auf die Benutzer umgelegt.
Die ausführliche Darstellung zu den einzelnen Kostenpositionen des Gebührenhaushaltes finden
Sie in der Zusatzerläuterung 1 zu dieser Ratsdrucksache, die wegen der vertraulich zu behandelnden Unternehmerentgelte im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird.
2. Rechtliche Würdigung
Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz i. V. mit den kommunalverfassungsrechtlichen Haushaltsvorschriften sind von der Stadt kostendeckende Gebühren zu erheben.
3. Finanzielle Auswirkungen
Der Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ ist kostendeckend, so dass der Gesamthaushalt nicht
tangiert wird.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
17. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel
Die 17. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.