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Beschlussvorlage (17. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel; Satzungsentwurf)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
170 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
20.11.14, 15:47
Aktualisiert
20.11.14, 15:47
Beschlussvorlage (17. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel;
Satzungsentwurf) Beschlussvorlage (17. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel;
Satzungsentwurf) Beschlussvorlage (17. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel;
Satzungsentwurf) Beschlussvorlage (17. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel;
Satzungsentwurf)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 13.11.2014 - Der Bürgermeister Az: 24-50-03 Nr. der Ratsdrucksache: 169-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 02.12.2014 Rat 09.12.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 17. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel; Satzungsentwurf __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 169-X 1. Sachverhalt: Mit dieser Ratsdrucksache wird als Anlage 1 der Entwurf der 17. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Nachdem die Abfallentsorgungsgebühren aufgrund der Neuvergabe der Entsorgungsdienstleistungen erstmals zum 01.01.2013 und danach durch die Reduzierung der Kreisgebühren zum 01.01.2014 bereits deutlich gesenkt werden konnten, wird mit der vorliegenden Änderungssatzung erneut eine spürbare Senkung der Abfallentsorgungsgebühren vorgeschlagen. Diese Entwicklung ist im Wesentlichen auf folgende Sachverhalte zurückzuführen: 1. Entwicklung der Abfallgebühren des Kreises Im April 2013 wurden die Entsorgungsdienstleistungen für den Rest- und Sperrmüll aus dem Kreis Euskirchen europaweit ausgeschrieben. Als Ergebnis der Ausschreibung konnten günstigere Entsorgungspreise erzielt werden, die teilweise bereits zu einer Anpassung der Gebührensätze 2014 führten. Aufgrund der Gebührenkalkulation 2015 kann eine weitere Reduzierung der Kreisgebühren erfolgen; und zwar   beim Siedlungsabfall (Restmüll) von aktuell 153,00 €/t auf 123,00 €/t beim Sperrmüll von aktuell 107,00 € auf 71,00 €/t. Für die Stadt Bad Münstereifel bedeutet dies eine Reduzierung bei den Abfallgebühren des Kreises um rund 116.500,00 €. 2. Entwicklung der Unternehmerentgelte Entsprechend den mit der Firma Schönmackers geschlossenen Verträgen, ist eine Entgeltanpassung möglich, soweit die Änderung der zugrunde zu legenden Indizes seit der letzten Änderung > 3 % beträgt. Dieser Wert konnte bislang nicht erreicht werden, so dass die Möglichkeit zur Entgelterhöhung frühestens ab dem 01.01.2016 greifen wird. 3. Auflösung von Gebührenüberschüssen aus Vorjahren Aus den Jahresabschlüssen der Vorjahre bis einschließlich 2013 ergibt sich ein Gebührenüberschuss von 235.759,54 €. Allein die infolge der Neuvergabe der Unternehmerleistungen mit einer veränderten Entgelthöhe und -struktur mit Unwägbarkeiten behaftete Gebührenbedarfsberechnung 2013 führte zu einer Überdeckung in Höhe von 188.521,55 €. Unter anderem war die schwer abzuschätzende Entwicklung auf dem Altpapiermarkt mit einer nicht einkalkulierten Mehreinnahmen von rund 45.000,00 € und die im Gegensatz zur Kalkulation tatsächlich rückläufige Mengenentwicklung beim Rest- und Sperrmüll mit rund 101.00,00 € ursächlich für den Gebührenüberschuss. Auch wenn der Jahresabschluss 2014 noch nicht vorliegt, schlägt die Verwaltung vor, den Gebührenüberschuss zunächst mit rund 62.500,00 € im Jahr 2015 und unter Berücksichtigung der absehbaren Erhöhung der Unternehmerentgelte und sonstigen Preissteigerungen ab 2016 mit jeweils rund 85.000,00 € in den Jahren 2016 und 2017 aufzulösen Hierdurch können zum einen die kalkulierten Gebührensätze 2015 (Behältergebühr für die Rest- und Biomülltonnen, der pauschale Grundpreis und die Gebühr für zusätzliches Biotonnenvolumen) um nochmals 5 Prozentpunkte reduziert und die Gebühren bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen auch bezogen auf die Jahre 2016 und 2017 stabil gehalten werden. Seite 3 von Ratsdrucksache 169-X Durch die Reduzierung der Kreisgebühren und die Auflösung der Gebührenüberschüsse aus Vorjahren kommt es bezogen auf das Jahr 2015 zu einer Entlastung der Abgabenpflichtigen in Höhe von überschlägig 179.000,00 €. Bezogen auf das Jahr 2015 ergeben sich folgende Gebührenänderungen. Darstellung der Gebührenentwicklung  Entwicklung der Restmüllbehältergebühr Behältergröße 60 Ltr. Restmüllbehälter 80 Ltr. Restmüllbehälter derzeitiger Gebüh- kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz/€ rung/€ bührensatz/€ 73,80 13,20 60,60 € 98,40 17,60 80,80 € 120 Ltr. Restmüllbehälter 147,60 26,40 121,20 € 240 Ltr. Restmüllbehälter 295,20 52,80 242,40 € 660 Ltr. Container 1.623,60 290,40 1.333,20 € 1.100 Ltr. Container 2.706,00 484,00 2.222,00 €  Entwicklung des Grundpreises Bezeichnung Volle Grundgebühr bei Benutzung der Bio-Tonne Reduziert Grundgebühr bei Eigenkompostierung derzeitiger Gebüh- Kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz /€ rung/€ bührensatz/€ 47,07 2,00 45,07 20,24 0,86 19,38  Entwicklung der Gebühr für zusätzlich vorgehaltene Biotonnen bzw. zusätzliches Biotonnenvolumen Biotonnenvolumen 80 Ltr. Gefäßvolumen derzeitiger Gebüh- kalkulierte Reduzie- kalkulierter Gerensatz/€ rung/€ bührensatz/€ 18,18 1,39 16,79 120 Ltr. Restmüllbehälter 27,27 2,08 25,19 240 Ltr. Restmüllbehälter 54,54 4,16 50,38  Entwicklung der Gebührenzuschläge bei Miete der Restmüllbehälter Bei den bereits geringen Mietgebühren wird auf eine Reduzierung verzichtet. Behältergröße 60 Ltr. Restmüllbehälter derzeitiger Gebüh- Veränderung um € rensatz/€ 1,05 0,00 kalkulierter Gebührensatz/€ 1,05 80 Ltr. Restmüllbehälter 1,05 0,00 1,05 120 Ltr. Restmüllbehälter 1,05 0,00 1,05 240 Ltr. Restmüllbehälter 1,33 0,00 1,33 660 Ltr. Container 4,90 0,00 4,90 1.100 Ltr. Container 6,76 0,00 6,76 Seite 4 von Ratsdrucksache 169-X Gebühr für die Gestellung und Abfuhr von Groß-Containern Gemäß § 11 Absatz 4 der Abfallentsorgungssatzung werden für Abfälle die nach ihrer Art, Menge und Beschaffenheit nicht mit den ansonsten angebotenen Systemen (Restmüllbehälter, Sperrgutabfuhr, Grünschnittsammlung) befördert werden können, Absetz- bzw. Abrollcontainer mit einem Fassungsvermögen von 7, 10, 12, 20 und 36 m³ Fassungsvermögen zur Verfügung gestellt. Für die Praxis sind diese Container nur von geringer Bedeutung. Mit der Gebühr wird das Entgelt der Firma Schoenmackers für die Bereitstellung und den Transport der Container zuzüglich der Verwaltungsgemeinkosten auf die Benutzer umgelegt. Die ausführliche Darstellung zu den einzelnen Kostenpositionen des Gebührenhaushaltes finden Sie in der Zusatzerläuterung 1 zu dieser Ratsdrucksache, die wegen der vertraulich zu behandelnden Unternehmerentgelte im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt wird. 2. Rechtliche Würdigung Gemäß § 6 Kommunalabgabengesetz i. V. mit den kommunalverfassungsrechtlichen Haushaltsvorschriften sind von der Stadt kostendeckende Gebühren zu erheben. 3. Finanzielle Auswirkungen Der Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ ist kostendeckend, so dass der Gesamthaushalt nicht tangiert wird. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: 17. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel Die 17. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung vom 18.07.1995 zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Bad Münstereifel wird in der Fassung des als Anlage 1 zu dieser Ratsdrucksache vorliegenden Entwurfs beschlossen. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.