Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
25.11.2014
Erstellt
20.11.14, 15:47
Aktualisiert
20.11.14, 15:47
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 10.11.2014
- Der Bürgermeister Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 118-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
25.11.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfrage für das Grundstück Gemarkung Arloff, Flur 8, Flurstück 631 und Flur 7,
Flurstück 345 - Bahnhofstraße 50, 50a, Bad Münstereifel-Arloff
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Die Mittel stehen haushalts( )
rechtlich zur Verfügung
( )
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( ) Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 118-X
1. Sachverhalt:
Es liegt eine Bauvoranfrage für die Grundstücke Gem. Arloff, Flur 8, Flurstück Nr. 631 und Flur 7,
Flurstück Nr. 345 vor.
Flurstück Nr. 631 ist im Flächennutzungsplan als MD-Gebiet bzw. Grünfläche dargestellt.
Flurstück Nr. 345 ist als MD-Gebiet mit dem Zusatz „Parken“ dargestellt.
Die Erschließung der Grundstücke ist sichergestellt.
Geplant ist die Erweiterung des vorhandenen Hotel- und Gastronomiebetriebs durch die Errichtung eines Gästehauses. Dieses soll durch einen Verbindungsflur an das bestehende Hotel angeschlossen werden.
Durch den Neubau kommen zusätzlich zu den vorhandenen 20 Zimmern weitere 16 Zimmer hinzu.
Auf dem Flurstück Nr. 345 sollen 19 zusätzliche Stellplätze angelegt werden. Bislang weist der
bestehende Hotel- und Gastronomiebetrieb dort insgesamt 21 Stellplätze nach.
Aus Sicht der Stadtentwicklung wird die geplante Betriebserweiterung sehr begrüßt. Um dem ansässigen Betrieb die Möglichkeit zur Erweiterung zu verschaffen, ist es vertretbar, die nach Flächennutzungsplan dargestellte Grünfläche zu überbauen. Die Anordnung des neuen Baukörpers
ergibt sich aus den Abstandsflächen, die zum Bestand einzuhalten sind, sodass für den Neubau
Grünfläche in Anspruch genommen werden muss.
Das neue Gästehaus ist geplant mit 2 Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss, wobei das
Staffelgeschoss nicht als Vollgeschoss ausgebildet werden soll. Dies entspricht der umgebenden
Bebauung mit 2 Vollgeschossen.
Es ist ein Pultdach mit rd. 12° Dachneigung vorgesehen.
Der Ortsrand von Arloff wird in diesem Bereich im Wesentlichen durch den bestehenden Gaststätten- und Hotelkomplex geprägt. Diese bilden insbesondere im Bezug auf die Höhe und die Baumasse den Maßstab für eine weitere Bebauung.
Neu überbaut werden soll eine Fläche von 200 qm (13,50m x 15 m). Unter Einrechnung des Neubaus und bei Berücksichtigung von Nebenanlagen, Stellplätzen und Zufahrten ergibt sich eine
bebaute Grundfläche von rd. 1.600 qm. Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von 4901 qm,
sodass eine Grundflächenzahl von 0,32 erreicht wird. Dies fügt sich in die vorhandene Bebauung
ein und ist vertretbar.
Die Gebäudehöhe liegt insgesamt im Rahmen der vorhandenen Höhen. Hier sind Firsthöhen von
235,70 und 235,78 m ü. NN vorhanden. Der Neubau ist geplant mit 235,70 m ü NN.
Im Wesentlichen unterscheidet sich das Objekt durch seine Dachform von der umliegenden Bebauung.
Der geplante Neubau mit Pultdach erreicht Wandhöhen von 10 bzw. 12 m. Optisch wirkt der Baukörper viel massiver als die vorhandene Bebauung. Dies ist gerade in dieser Ortsrandlage, auch
im Bezug auf die Einbindung in die Umgebung, kritisch zu betrachten.
Bei der Ausbildung eines Satteldaches wird die geplante Höhe nicht verändert. Das Gebäude wirkt
durch die Satteldächer optisch jedoch nicht so massiv.
Bei der Ausbildung eines Flachdaches wird das Gebäude 2 m niedriger.
Bei der Ausbildung eines Satteldaches über dem Staffelgeschoss bleibt es bei 12 m Höhe.
Die hierzu erarbeiteten Gestaltungsvorschläge sind in der Anlage 3 beigefügt.
Aus gestalterischer Sicht ist das Gebäude insgesamt mit einem Satteldach, dargestellt in der Anlage 3 – 3. Ansicht Satteldach mit Gauben, zu versehen.
Grundsätzlich ist das Einvernehmen zum Neubau eines Gästehauses mit Satteldach und max. 2
Vollgeschossen sowie der Erweiterung des gegenüberliegenden Parkplatzes zu erteilen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben ist gem. BauGB und BauO NW genehmigungspflichtig.
Seite 3 von Ratsdrucksache 118-X
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Der bestehende Betrieb hat ausschließlich Erweiterungsmöglichkeiten auf dem vorhandenen Gelände, da ansonsten keine Freiflächen mehr objektnah vorhanden sind. Arbeitsplätze werden erhalten bzw. neu geschaffen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Durch das geplante Vorhaben können neue Unterkunftsmöglichkeiten geschaffen werden.
7. Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB zur Bauvoranfrage wird unter der Voraussetzung erteilt,
dass das Gebäude max. 2 Vollgeschosse hat und mit einem Satteldach versehen wird. Zur Bauvoranfrage auf Erweiterung des gegenüberliegenden Parkplatzes wird das Einvernehmen gem. §
36 BauGB erteilt.