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Beschlussvorlage (Anlage c)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
09.12.2014
Erstellt
20.11.14, 15:47
Aktualisiert
20.11.14, 15:47
Beschlussvorlage (Anlage c)

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Inhalt der Datei

Anlage 3 zur Beschlussvorlage RD 139-X 21. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1982 Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV NRW S. 878) der §§ 2, 4, 7, 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in der Fassung vom 21.10.1969 (GV NRW S. 712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13.12.2011 (GV NRW S. 687) in Verbindung mit der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung) der Stadt Bad Münstereifel vom 23.12.1981 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 10.09.2007 hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung am folgende 21. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 28.01.1982 beschlossen: §1 § 8 Absatz 6 erhält folgende Fassung: „Die Verbrauchsgebühr beträgt je cbm 1,34 EURO.“ §2 Diese Satzung tritt am 01.01.2015 in Kraft.