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Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen: hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 28.08.2014 zur Ortsdurchfahrt L 165 Esch)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
83 kB
Datum
25.11.2014
Erstellt
13.11.14, 14:59
Aktualisiert
13.11.14, 14:59
Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen: hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 28.08.2014 zur Ortsdurchfahrt L 165 Esch) Mitteilungsvorlage (Anfragen und Mitteilungen: hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 28.08.2014 zur Ortsdurchfahrt L 165 Esch)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 03.11.2014 - Der Bürgermeister Az: 32-52-39 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 85-X/Z-2 __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 25.11.2014 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Anfragen und Mitteilungen: hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 28.08.2014 zur Ortsdurchfahrt L 165 Esch __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Die Dorfgemeinschaft Esch hatte mit Unterstützung des inzwischen verstorbenen Fachingenieurs Wolfhard Lorenz für die Ortsdurchfahrt der L 165 durch Esch diese Form der Verkehrsberuhigung, wie sie am südlichen Ortseingang von Scheuren auf der L 113 ebenfalls eingerichtet ist, beantragt. In insgesamt zwei Ortsterminen der Verkehrskommission wurde die Maßnahme beraten. Die von der UWV vorgetragenen Anregungen wurden für die Verkehrsschau Ende Oktober zur erneuten Beratung vorgelegt. 2. Rechtliche Würdigung Zuständig als Straßenbaulastträger ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW nach entsprechender Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Euskirchen gem. § 45 StVO. 3. Finanzielle Auswirkungen Da der Landesbetrieb Straßenbau NRW Straßenbaulastträger ist, obliegt ihm die Kostentragung. Seite 2 von Ratsdrucksache 85-X/Z-2 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Zuständig als Straßenbaulastträger ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW nach entsprechender Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Euskirchen gem. § 45 StVO. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Das Ergebnis des Ortstermins der Verkehrskommission wurde wie folgt protokolliert: Wegen der überhöhten Geschwindigkeiten in der Ortsdurchfahrt Esch wurde am Ortseingang aus Richtung Wasserscheide eine beidseitige Fahrbahneinengung geschaffen. Es wird beklagt, dass diese Einengungen keine Vorfahrtsregelung aufweisen und gebeten, eine entsprechende Beschilderung vorzunehmen, um Gefahrensituationen zu vermeiden. Die Örtlichkeit wurde in Augenschein genommen. Es wurde eine beidseitige, versetzte Einengung eingerichtet. Beide Einengungen sind beschildert mit breiten Baken nach Zeichen 605 StVO sowie vorübergehend mit je 2 mobilen Baken. Da die Sicht aus beiden Fahrtrichtungen auf die Engstelle und den Gegenverkehr gegeben ist, wurde auf eine Beschilderung des Vorrangs verzichtet. Durch diese fehlende Vorrangregelung ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass sich der Gegenverkehr unter Verringerung der Geschwindigkeiten und gegenseitiger Rücksichtnahme an der Engstelle einigen muss. Es wird dadurch vermieden, dass eine Fahrtrichtung die hohe Geschwindigkeit beibehalten kann. So ist von der gewünschten Auswirkung der eingerichteten Engstelle auszugehen. Die aktuelle Straßenverkehrsordnung stützt diese Handlungsweise ausdrücklich. Da zwischenzeitlich ein Gewöhnungseffekt eingetreten sein dürfte, werden die beiden mobilen Baustellenbaken entfernt. Stattdessen ist die Beschilderung jeder Engstelle an der Außenseite durch eine feste Baken nach Zeichen 605-10 StVO zu ergänzen; die Fahrbahn weist eine große Breite auf, die Lüftelemente sind entsprechend tief; die zusätzliche Warnbake wird für erforderlich gehalten, um ein unbeabsichtigtes Überfahren der Lüftelemente rechts von der breiten Warnbake zu verhindern. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine.