Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
83 kB
Datum
25.11.2014
Erstellt
13.11.14, 14:59
Aktualisiert
13.11.14, 14:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 03.11.2014
- Der Bürgermeister Az: 32-52-39 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 85-X/Z-2
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
25.11.2014
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Anfragen und Mitteilungen: hier: Antrag der UWV-Fraktion vom 28.08.2014 zur Ortsdurchfahrt L 165 Esch
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
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Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Die Dorfgemeinschaft Esch hatte mit Unterstützung des inzwischen verstorbenen Fachingenieurs
Wolfhard Lorenz für die Ortsdurchfahrt der L 165 durch Esch diese Form der Verkehrsberuhigung,
wie sie am südlichen Ortseingang von Scheuren auf der L 113 ebenfalls eingerichtet ist, beantragt. In insgesamt zwei Ortsterminen der Verkehrskommission wurde die Maßnahme beraten.
Die von der UWV vorgetragenen Anregungen wurden für die Verkehrsschau Ende Oktober zur
erneuten Beratung vorgelegt.
2. Rechtliche Würdigung
Zuständig als Straßenbaulastträger ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW nach entsprechender
Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Euskirchen gem. § 45 StVO.
3. Finanzielle Auswirkungen
Da der Landesbetrieb Straßenbau NRW Straßenbaulastträger ist, obliegt ihm die Kostentragung.
Seite 2 von Ratsdrucksache 85-X/Z-2
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Zuständig als Straßenbaulastträger ist der Landesbetrieb Straßenbau NRW nach entsprechender
Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Euskirchen gem. § 45 StVO.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Das Ergebnis des Ortstermins der Verkehrskommission wurde wie folgt protokolliert:
Wegen der überhöhten Geschwindigkeiten in der Ortsdurchfahrt Esch wurde am Ortseingang aus
Richtung Wasserscheide eine beidseitige Fahrbahneinengung geschaffen. Es wird beklagt, dass
diese Einengungen keine Vorfahrtsregelung aufweisen und gebeten, eine entsprechende Beschilderung vorzunehmen, um Gefahrensituationen zu vermeiden.
Die Örtlichkeit wurde in Augenschein genommen. Es wurde eine beidseitige, versetzte Einengung
eingerichtet. Beide Einengungen sind beschildert mit breiten Baken nach Zeichen 605 StVO sowie
vorübergehend mit je 2 mobilen Baken. Da die Sicht aus beiden Fahrtrichtungen auf die Engstelle
und den Gegenverkehr gegeben ist, wurde auf eine Beschilderung des Vorrangs verzichtet. Durch
diese fehlende Vorrangregelung ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass sich der Gegenverkehr unter Verringerung der Geschwindigkeiten und gegenseitiger Rücksichtnahme an der
Engstelle einigen muss. Es wird dadurch vermieden, dass eine Fahrtrichtung die hohe Geschwindigkeit beibehalten kann. So ist von der gewünschten Auswirkung der eingerichteten Engstelle
auszugehen. Die aktuelle Straßenverkehrsordnung stützt diese Handlungsweise ausdrücklich.
Da zwischenzeitlich ein Gewöhnungseffekt eingetreten sein dürfte, werden die beiden mobilen
Baustellenbaken entfernt. Stattdessen ist die Beschilderung jeder Engstelle an der Außenseite
durch eine feste Baken nach Zeichen 605-10 StVO zu ergänzen; die Fahrbahn weist eine große
Breite auf, die Lüftelemente sind entsprechend tief; die zusätzliche Warnbake wird für erforderlich
gehalten, um ein unbeabsichtigtes Überfahren der Lüftelemente rechts von der breiten Warnbake
zu verhindern.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.