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Beschlussvorlage (Inklusion in Bad Münstereifel hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 09.10.2014)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
110 kB
Datum
18.11.2014
Erstellt
13.11.14, 14:59
Aktualisiert
13.11.14, 14:59
Beschlussvorlage (Inklusion in Bad Münstereifel
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 09.10.2014) Beschlussvorlage (Inklusion in Bad Münstereifel
hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 09.10.2014) Beschlussvorlage (Inklusion in Bad Münstereifel
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hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 09.10.2014)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 12.11.2014 - Der Bürgermeister Az: 40 Nr. der Ratsdrucksache: 127-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus 18.11.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Inklusion in Bad Münstereifel hier: Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 09.10.2014 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Hans-Josef Dederichs __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Schulausschuss ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 127-X 1. Sachverhalt: Als Anlage 1 ist dieser Ratsdrucksache der am 29.10.2014 bei der Verwaltung eingegangene Antrag der SPD-Fraktion vom 09.10.2014 beigefügt. Der Landtag NRW hat am 16.10.2013 mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz das erste Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Damit wurden die ersten Schritte auf dem Weg zur inklusiven Bildung an allgemein bildenden Schulen in NRW gesetzlich verankert. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben ab dem Schuljahr 2014/2015 einen Anspruch auf Beschulung an einer allgemeinen Schule, an der ein geeignetes Angebot des Gemeinsamen Unterrichts eingerichtet ist. Die Erziehungsberechtigten können somit wählen, ob ihre Kinder an einer Regelschule gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet werden oder eine Förderschule besuchen. Die Vertreter der Kreise, Städte und Gemeinden in NRW sahen in dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz einen Verstoß gegen das Konnexitätsprinzip der Landesverfassung NRW (Artikel 78 Abs. 3 Landesverfassung NRW) und beabsichtigten ursprünglich, gegen das Gesetz zu klagen. In Verhandlungen mit dem Land NRW konnte aber im Frühjahr 2014 eine Vereinbarung über den Ausgleich der mit der schulischen Inklusion verbundenen Kosten getroffen werden. So hat das Land NRW am 09.07.2014 das Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion beschlossen, nach dem die Stadt Bad Münstereifel pauschaliert einen Betrag in Höhe von jährlich rd. 29.000 €, erstmals am 01. Februar 2015, erhalten wird. Ob dieser Betrag auskömmlich sein wird, bleibt abzuwarten. Bislang bestand die Möglichkeit, einzelfallbezogene Fördermaßnahmen beim Landschaftsverband Rheinland vor der Aufnahme eines/r Schüler/in mit Förderbedarf an einer Schule zu beantragen. Ob diese Möglichkeit nach der Gewährung der pauschalierten Inklusionshilfe des Landes NRW weiter bestehen wird, ist zurzeit fraglich. Zu den von der SPD-Fraktion gestellten Fragen kann die Verwaltung wie folgt berichten: 1. Wie wirkt sich das vom Kreis verabschiedete Förderschulkonzept auf Bad Münstereifel aus? Der Kreis Euskirchen hat in der Sitzung des Kreistages vom 01.10.2014 das „Kreisweite Schulentwicklungskonzept für den Bereich Förderschulen“ unter Kreistagsvorlage V 40/2014 beschlossen. „Die (zukünftige) Förderschullandschaft im Kreis Euskirchen“, Anlage zur Kreistagsvorlage, ist als Anlage 2 zur besseren Information dieser Ratsdrucksache beigefügt. Die Verwaltung begrüßt die Konzeption des Kreises, die darauf abzielt, dass in den Kreisregionen Nord (mit Weilerswist, Euskirchen und Bad Münstereifel), Mitte (Mechernich und Zülpich) und Süd (Dahlem, Blankenheim, Nettersheim, Hellenthal, Kall, Schleiden) Förderschulstandorte erhalten bleiben. Im Rahmen des Inklusionsprozesses wurde im Auftrag der Kreisschulrätinnen Frau König (Grundschulen) und Frau Pursian (Förderschulen) erneut zur Inklusionsrunde am 24.11.2014 eingeladen. Die Inklusionsrunde ist ein Gremium, das den Übergang der Schülerinnen und Schüler mit amtlich festgestelltem Bedarf an sonderpädagogischer Förderung von der Primarstufe (Klasse 4) in die Sekundarstufe (Klasse 5) der allgemeinen Schulen organisiert und durchführt. An der Inklusionsrunde nimmt, wie auch im vergangenen Herbst, der Leiter des Schulamtes teil. Im vergangenen Jahr, also mit Wirkung zum Schuljahresbeginn 2014/2015, konnten alle Schüler/innen mit Förderbedarf und Interesse an den weiterführenden Schulen in Bad Münstereifel aufgenommen werden (insgesamt sechs). In der nun anstehenden Inklusionsrunde am 24.11.2014 werden von den Inklusionsbeauftragten erste Zahlen für das kommende Schuljahr 2015/2016 genannt. In enger Zusammenarbeit mit den Schulleitungen werden dann für jeden Einzelfall Lösungen gesucht. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Förderantrage für bauliche Maßnahmen an den LVR gestellt sein müssen, bevor die / der Schüler/in an der jeweiligen Schule aufgenommen wird. Derzeit liegt der Verwaltung ein konkreter Einzelfall vor, in dem der entsprechende Antrag an den LVR gestellt wird. Seite 3 von Ratsdrucksache 127-X 2. Welche Auswirkungen hat die Entscheidung des Landschaftsverbandes, keine Fahrtkostenzuschüsse für integrativ zu betreuende Kindergartenkinder zu zahlen? und 3. Wie sind die Zahlen der in integrativen Gruppen betreuten Kinder und wie die Zahlen für einzelinklusiv betreute Kinder? Welche Auswirkungen sieht die Verwaltung für den Bestand der integrativen Gruppen (DKSB / DRK Schönau)? In der Kita Magische 12 des Kinderschutzbundes werden sechs Kinder in einer integrativen Gruppe und ein Kind einzel-inklusiv betreut. In der DRK-Kita Schönau werden ebenfalls sechs Kinder in einer integrativen Gruppe betreut. In der DRK-Kita Mutscheid werden zwei Kinder, in den DRK-Kitas Iversheim und Kalkar wird jeweils ein Kind einzel-inklusiv betreut. In den DRK-Kitas Effelsberg, Houverath und Nöthen befinden sich derzeit noch keine inklusiv betreuten Kinder. Die Betreuung in integrativen Gruppen soll zum 01.08.2016, also mit Ablauf des kommenden Kindergartenjahres 2015/2016, auslaufen. Entsprechend erfolgt nach und nach die Umstellung auf einzel-inklusive Betreuung. Die Entscheidung des Landschaftsverbandes, keine Fahrtkostenzuschüsse mehr für integrativ zu betreuende Kinder zu zahlen, verstärkt diese Entwicklung. Für einzel-inklusiv betreute Kinder gewährt der Landschaftsverband eine Pauschalförderung von 5.000 € für eine therapeutische Fachkraft. Zu diesem Thema wurde Herr Rolf Klöcker vom Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Euskirchen e. V. zur Sitzung eingeladen, um die Situation aus der Sicht eines Kita-Trägers zu beleuchten. 4. Inklusion an der Friedrich-Haass-Hauptschule Die Hauptschule besuchen im laufenden Schuljahr 28 Schülerinnen und Schüler (SuS) mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Bei insgesamt 164 SuS entspricht dies einem Anteil von 17 %. 5. Inklusion an der Städtischen Realschule und am Städt. St. Michael-Gymnasium Die Realschule besuchen fünf SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Bei insgesamt 560 SuS entspricht dies einem Anteil von etwa 1 %. Das St. Michael-Gymnasium wird von 2 SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf besucht. Dies entspricht bei insgesamt 793 SuS einem Anteil von 0,25 %. 6. Inklusion an den städtischen Grundschulen Die Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel wird von 19 SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf besucht. Dies entspricht bei einer Gesamtschülerzahl von 190 einem Anteil von 10 %. Die Katholische Grundschule Arloff besuchen 2 SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei insgesamt 172 SuS; dies entspricht einem Anteil von etwa 2 %. Beim Katholischen Grundschulverbund Höhengebiet besuchen 2 SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf den Grundschulstandort Mutscheid mit insgesamt 103 SuS; dies entspricht einem Anteil von rd. 2 %. Den Grundschulstandort Houverath besucht noch kein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf. 7.1 Welche Maßnahmen sind zur Erfüllung der Inklusionskonvention an den städtischen Bildungseinrichtungen bereits erfolgt? Bislang keine. Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz wurde erst vor gut einem Jahr beschlossen. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Doppelhaushalt 2014/2015 nicht vorgesehen. 7.2 Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Verwaltung noch erforderlich? Seite 4 von Ratsdrucksache 127-X Nach § 20 Abs. 6 des neuen Schulgesetzes NRW können Schulträger auf dem Weg zu einem inklusiven Schulangebot mit Zustimmung der oberen Schulaufsichtsbehörde allgemeine Schulen als Schwerpunktschulen bestimmen. Eine solche Schule umfasst über die Schwerpunkte Lernen, Sprache sowie Emotionale und soziale Entwicklung hinaus weiter Förderschwerpunkt, mindestens aber einen weiteren Förderschwerpunkt. Die Schwerpunktschule unterstützt andere Schulen im rahmen der Zusammenarbeit nach § 4. Gerade im Bereich der Grundschulen in Bad Münstereifel würde es sich anbieten, eine Grundschule zur Schwerpunktschule zu bestimmen. 7.3 Welche Kosten sind dafür bereits entstanden und welche Kosten werden prognostiziert? Welche Finanzierungen durch Dritte hat es gegeben bzw. sind zu erwarten bzw. sind möglich? Bislang sind noch keine Kosten entstanden; insofern hat es auch keine Finanzierungen durch Dritte gegeben. Eine Prognose über zukünftig entstehende Kosten ist nicht möglich, da diese von den Bedarfen abhängig sein wird, die inklusive SuS mitbringen. Die Inklusionspauschale, die erstmals im Haushaltsjahr 2015 zufließt, wird im Doppelhaushalt als Haushaltsverbesserung einfließen. Der Rat hat im Rahmen der Beratungen über den Haushalt 2016 die Möglichkeit, über die Veranschlagung von entsprechender Haushaltsmittel z. B. den Weg zur Bestimmung einer Schwerpunktschule vorzuzeichnen. 2. Rechtliche Würdigung Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe nach dem durch das 9. Schulrechtsänderungsgesetz geänderte Schulgesetz NRW. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Verwaltung ist der Ansicht, dass die finanzielle Ausstattung der kommunalen Schulträger nicht ausreichend ist, die Inklusion im gesetzlich gebotenen Umfang umzusetzen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Die Ausführungen der Verwaltung und von Herrn Rolf Klöcker, DRK, werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bestimmung der Grundschule als Schwerpunktschule gemäß § 20 Abs. 6 SchulG vorzubereiten und den Finanzbedarf für die ersten Schritte im Haushaltsjahr 2016 zu ermitteln.