Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
72 kB
Datum
07.04.2014
Erstellt
13.02.14, 13:12
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu VL-Nr. 43/2012, 1. Ergänzung
Satzung
der Gemeinde Kreuzau
über die 1. Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. E 28, Ortsteil Kreuzau, „Betriebsgelände Niederauer Mühle“, vom 17.09.2012 (bekannt gemacht am 28.09.2012 im Amtsblatt
der Gemeinde Kreuzau Nr. 9/2012)
vom ………………..
Aufgrund des § 14 in Verbindung mit § 16 des Baugesetzbuches in der zurzeit geltenden
Fassung in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen in
der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Gemeinde Kreuzau in seiner Sitzung am
07.04.2014 folgende Satzung beschlossen:
Einziger Paragraph
Die Geltungsdauer der vorgenannten, durch Satzung vom 17.09.2012 angeordneten Veränderungssperre (bekannt gemacht am 28.09.2012 im Amtsblatt der Gemeinde Kreuzau Nr.
9/2012) wird um ein Jahr verlängert. Die Veränderungssperre tritt somit unter Abweichung
von § 5 der Satzung vom 17.09.2012 spätestens am 27.09.2015 außer Kraft. § 17 Abs. 2
BauGB bleibt unberührt.
Die Satzung tritt mit dem Tag ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Kreuzau, den ………………..
Der Bürgermeister
I.V.
- S. Schmühl -
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