Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
05.09.2013
Erstellt
22.08.13, 15:06
Aktualisiert
22.08.13, 15:06
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 172/2013
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 11.04.2013
gez. Böcking
Amtsleiter
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
15.08.2013
Datum Freigabe -100-
Termin
05.09.2013
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Entfernung von Blumenkübeln entlang des Fußweges zwischen
Peter-May-Straße und dem Neubaugebiet BP 66
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Realisierung des Antrages sind im Wirtschaftsplan 2013 keine Mittel eingeplant. Die Umsetzung
würde somit aus den Mitteln der Straßenunterhaltung finanziert werden.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Verbindungsweg zwischen der Peter-May-Straße und dem Wohngebiet im BP 66 (FranzMarc-Straße, Paul-Klee-Straße) ist als Geh- und Radweg ausgewiesen. Auf diesen
Verbindungsweg trifft ein weiterer, nicht ausgebauter Fußweg, welcher aus dem Bereich des
Wohnblocks der Franz-Marc-Straße, Hs.-Nr. 110 bis 172 kommt.
Durch die Aufstellung der Blumenkübel auf halber Strecke des Verbindungsweges werden Mopedund Motorradfahrer, die nach der StVO diesen Weg eigentlich nicht befahren dürfen, zum
langsamen Fahren gezwungen. Ziel ist es, dass aufgrund der Hindernisse die meisten
motorisierten Zweiradfahrer diese Wegeverbindung meiden. Eine stetige Überwachung des
Weges durch die Polizei (fließender Verkehr!) ist nicht möglich und auch wegen der guten
Sichtbarkeit vermutlich nicht sehr effizient.
Auch wenn nach den Vorstellungen des Antragstellers auf dem Verbindungsweges in Höhe der
Einmündung zur Peter-May-Straße das dort vorhandene Drängelgitter die Mofa-, Moped- und
Motorradfahrer zum Absteigen zwingt, können dennoch diese Verkehrsteilnehmer bei einer
Entfernung der aufgestellten Blumenkübel sowohl auf dem Verbindungsweg als auch dem v.g.
Fußweg ungehindert und schnell fahren. Eine zusätzliche Verkehrslärmbelästigung sowie
Verkehrsgefährdung der Anwohner, Radfahrer und Fußgänger wäre die Folge.
Bei Lärmbelästigungen und Verunreinigungen des Weges infolge (nächtlicher) Jugendpartys
haben die Anwohner selbstverständlich die Möglichkeit, das Ordnungsamt bzw. die Polizei um
Hilfe zu rufen.
Meinem Jugendamt ist nicht bekannt, dass die Blumenkübel fast täglich als Jugendtreff genutzt
werden. Auch Kontrollgänge zu unterschiedlichen Zeiten führten zu keinem anderen Erkenntnis.
Grundsätzlich sollen hiermit jedoch die Angaben des Antragstellers keinesfalls in Abrede gestellt
werden.
Aufgrund der dargestellten Sachlage rate ich von einer Entfernung der Blumenkübel ab.
(Wirtz)
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