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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Entfernung von Blumenkübeln entlang des Fußweges zwischen Peter-May-Straße und dem Neubaugebiet BP 66)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
25 kB
Datum
05.09.2013
Erstellt
22.08.13, 15:06
Aktualisiert
22.08.13, 15:06
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Entfernung von Blumenkübeln entlang des Fußweges zwischen Peter-May-Straße und dem Neubaugebiet BP 66) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Entfernung von Blumenkübeln entlang des Fußweges zwischen Peter-May-Straße und dem Neubaugebiet BP 66)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 172/2013 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 11.04.2013 gez. Böcking Amtsleiter gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: 15.08.2013 Datum Freigabe -100- Termin 05.09.2013 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Entfernung von Blumenkübeln entlang des Fußweges zwischen Peter-May-Straße und dem Neubaugebiet BP 66 Finanzielle Auswirkungen: Für die Realisierung des Antrages sind im Wirtschaftsplan 2013 keine Mittel eingeplant. Die Umsetzung würde somit aus den Mitteln der Straßenunterhaltung finanziert werden. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Verbindungsweg zwischen der Peter-May-Straße und dem Wohngebiet im BP 66 (FranzMarc-Straße, Paul-Klee-Straße) ist als Geh- und Radweg ausgewiesen. Auf diesen Verbindungsweg trifft ein weiterer, nicht ausgebauter Fußweg, welcher aus dem Bereich des Wohnblocks der Franz-Marc-Straße, Hs.-Nr. 110 bis 172 kommt. Durch die Aufstellung der Blumenkübel auf halber Strecke des Verbindungsweges werden Mopedund Motorradfahrer, die nach der StVO diesen Weg eigentlich nicht befahren dürfen, zum langsamen Fahren gezwungen. Ziel ist es, dass aufgrund der Hindernisse die meisten motorisierten Zweiradfahrer diese Wegeverbindung meiden. Eine stetige Überwachung des Weges durch die Polizei (fließender Verkehr!) ist nicht möglich und auch wegen der guten Sichtbarkeit vermutlich nicht sehr effizient. Auch wenn nach den Vorstellungen des Antragstellers auf dem Verbindungsweges in Höhe der Einmündung zur Peter-May-Straße das dort vorhandene Drängelgitter die Mofa-, Moped- und Motorradfahrer zum Absteigen zwingt, können dennoch diese Verkehrsteilnehmer bei einer Entfernung der aufgestellten Blumenkübel sowohl auf dem Verbindungsweg als auch dem v.g. Fußweg ungehindert und schnell fahren. Eine zusätzliche Verkehrslärmbelästigung sowie Verkehrsgefährdung der Anwohner, Radfahrer und Fußgänger wäre die Folge. Bei Lärmbelästigungen und Verunreinigungen des Weges infolge (nächtlicher) Jugendpartys haben die Anwohner selbstverständlich die Möglichkeit, das Ordnungsamt bzw. die Polizei um Hilfe zu rufen. Meinem Jugendamt ist nicht bekannt, dass die Blumenkübel fast täglich als Jugendtreff genutzt werden. Auch Kontrollgänge zu unterschiedlichen Zeiten führten zu keinem anderen Erkenntnis. Grundsätzlich sollen hiermit jedoch die Angaben des Antragstellers keinesfalls in Abrede gestellt werden. Aufgrund der dargestellten Sachlage rate ich von einer Entfernung der Blumenkübel ab. (Wirtz) -2-