Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
99 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
13.03.14, 13:17
Aktualisiert
13.03.14, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 05.03.2014
- Der Bürgermeister Az: 32-30-10
Nr. der Ratsdrucksache: 1293-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
18.03.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an
Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Reidenbach
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1293-IX
1. Sachverhalt:
A. Durch ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Bad Münstereifel über das Offenhalten von
Verkaufstellen aus besonderem Anlass im Bereich der Stadt Bad Münstereifel hat der Rat der
Stadt Bad Münstereifel am 02.10.2012 für die Kernstadt Bad Münstereifel folgende vier Sonntage
als verkaufsoffen festgesetzt:
a. Sonntag des Schützenfestes in der Kernstadt.
b. Sonntag der Kirmes in der Kernstadt
c. 2. Sonntag im Oktober
d. 3. Adventssonntag.
Diese Sonntage sind zur Zeit generell für alle Verkaufstellen verkaufsoffen.
B. Gleichzeitig besteht noch die vom Haupt- und Finanzausschuss per Eilbeschluss am
26.06.2012 beschlossene und am 30.06.2012 in Kraft getretene ordnungsbehördliche Verordnung
zur Regelung der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel.
Diese ordnungsbehördliche Verordnung gilt nach dem Ladenöffnungsgesetz und der dazu gehörenden Rechtsverordnung als Sonderregelung für 40 aufeinander folgende Sonntage für Kurorte
und vom Ausflugsverkehr geprägte Städte, zu denen auch die Stadt Bad Münstereifel gehört.
Hiernach dürfen in Bad Münstereifel an 40 aufeinander folgenden Sonntagen beginnend ab dem
dritten Sonntag im März bis zur Dauer von acht Stunden Waren, die für Bad Münstereifel kennzeichnend sind, sowie Waren zum sofortigen Verzehr, frische Früchte, Tabakwaren, Blumen und
Zeitungen verkauft werden.
Die unter B. aufgeführte ordnungsbehördliche Verordnung soll aufgrund der Änderung des Ladenöffnungsgesetzes und der anstehenden Eröffnung des City-Outlets durch eine neue ordnungsbehördliche Verordnung ersetzt werden.
Hierzu schlägt das Management des City-Outlets in Abstimmung mit dem Schützenverein, dem
Aktivkreis Handel, Handwerk und Gewerbe sowie dem für Tourismus und Kultur zuständigen Amt
der Stadtverwaltung folgende Sonntage im Jahr 2014 vor:
a. Sonntag, 17.08.2014 aus Anlass der Eröffnung des City-Outlets.
b. Sonntag, 24.08.2014 aus Anlass des Flaggenfestes.
c. Sonntag, 05.10.2014 aus Anlass des Geister-Stadtfestes
d. Sonntag, 30.11.2014 aus Anlass der Eröffnung des Weihnachtsmarktes.
2. Rechtliche Würdigung
Durch Änderung des bestehenden Ladenöffnungsgesetzes aus dem Jahr 2006 zum 18. Mai 2013
wurde inhaltlich für die §§ 4 bis 6 des Gesetzes neue Regelungen für die Samstagsöffnung eingeführt und verfahrensrechtliche Ergänzungen für verkaufsoffene Sonntage erlassen.
So ist künftig an Samstagen keine durchgehende Ladenöffnung bis 24:00 Uhr mehr erlaubt sondern lediglich nur noch an vier vom Inhaber bzw. der Inhaberin selbst festzulegenden und der
Ordnungsbehörde anzuzeigenden Samstagen ein Verkauf bis 24:00 Uhr gestattet.
Verfahrensmäßig wurde durch die Gesetzesänderung wieder ein besonderer Anlass (örtliche Feste, Märkte, Messen o.ä.) für die Festsetzung der bis zu vier verkaufsoffenen Sonntage festgelegt.
Vor Erlass von ordnungsbehördlichen Verordnungen der Städte und Gemeinden zur Freigabe von
verkaufsoffenen Sonntagen sind die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschafts-
Seite 3 von Ratsdrucksache 1293-IX
verbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer
anzuhören.
3. Finanzielle Auswirkungen
Für die Stadt Bad Münstereifel keine.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Für die Stadt Bad Münstereifel keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Siehe Beschlussvorschlag. Alternativen, die lediglich aus alternativen Terminvorschlägen für verkaufsoffene Sonntage bestehen könnten sind keine ersichtlich.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Der beigefügte Entwurf einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel wird beschlossen.
Vor einer endgültigen Entscheidung im Stadtrat sind die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die
Handwerkskammer anzuhören und das Ergebnis im Rat zu behandeln.