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Beschlussvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
99 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
13.03.14, 13:17
Aktualisiert
13.03.14, 13:17
Beschlussvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 05.03.2014 - Der Bürgermeister Az: 32-30-10 Nr. der Ratsdrucksache: 1293-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 18.03.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1293-IX 1. Sachverhalt: A. Durch ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Bad Münstereifel über das Offenhalten von Verkaufstellen aus besonderem Anlass im Bereich der Stadt Bad Münstereifel hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel am 02.10.2012 für die Kernstadt Bad Münstereifel folgende vier Sonntage als verkaufsoffen festgesetzt: a. Sonntag des Schützenfestes in der Kernstadt. b. Sonntag der Kirmes in der Kernstadt c. 2. Sonntag im Oktober d. 3. Adventssonntag. Diese Sonntage sind zur Zeit generell für alle Verkaufstellen verkaufsoffen. B. Gleichzeitig besteht noch die vom Haupt- und Finanzausschuss per Eilbeschluss am 26.06.2012 beschlossene und am 30.06.2012 in Kraft getretene ordnungsbehördliche Verordnung zur Regelung der Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel. Diese ordnungsbehördliche Verordnung gilt nach dem Ladenöffnungsgesetz und der dazu gehörenden Rechtsverordnung als Sonderregelung für 40 aufeinander folgende Sonntage für Kurorte und vom Ausflugsverkehr geprägte Städte, zu denen auch die Stadt Bad Münstereifel gehört. Hiernach dürfen in Bad Münstereifel an 40 aufeinander folgenden Sonntagen beginnend ab dem dritten Sonntag im März bis zur Dauer von acht Stunden Waren, die für Bad Münstereifel kennzeichnend sind, sowie Waren zum sofortigen Verzehr, frische Früchte, Tabakwaren, Blumen und Zeitungen verkauft werden. Die unter B. aufgeführte ordnungsbehördliche Verordnung soll aufgrund der Änderung des Ladenöffnungsgesetzes und der anstehenden Eröffnung des City-Outlets durch eine neue ordnungsbehördliche Verordnung ersetzt werden. Hierzu schlägt das Management des City-Outlets in Abstimmung mit dem Schützenverein, dem Aktivkreis Handel, Handwerk und Gewerbe sowie dem für Tourismus und Kultur zuständigen Amt der Stadtverwaltung folgende Sonntage im Jahr 2014 vor: a. Sonntag, 17.08.2014 aus Anlass der Eröffnung des City-Outlets. b. Sonntag, 24.08.2014 aus Anlass des Flaggenfestes. c. Sonntag, 05.10.2014 aus Anlass des Geister-Stadtfestes d. Sonntag, 30.11.2014 aus Anlass der Eröffnung des Weihnachtsmarktes. 2. Rechtliche Würdigung Durch Änderung des bestehenden Ladenöffnungsgesetzes aus dem Jahr 2006 zum 18. Mai 2013 wurde inhaltlich für die §§ 4 bis 6 des Gesetzes neue Regelungen für die Samstagsöffnung eingeführt und verfahrensrechtliche Ergänzungen für verkaufsoffene Sonntage erlassen. So ist künftig an Samstagen keine durchgehende Ladenöffnung bis 24:00 Uhr mehr erlaubt sondern lediglich nur noch an vier vom Inhaber bzw. der Inhaberin selbst festzulegenden und der Ordnungsbehörde anzuzeigenden Samstagen ein Verkauf bis 24:00 Uhr gestattet. Verfahrensmäßig wurde durch die Gesetzesänderung wieder ein besonderer Anlass (örtliche Feste, Märkte, Messen o.ä.) für die Festsetzung der bis zu vier verkaufsoffenen Sonntage festgelegt. Vor Erlass von ordnungsbehördlichen Verordnungen der Städte und Gemeinden zur Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen sind die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschafts- Seite 3 von Ratsdrucksache 1293-IX verbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer anzuhören. 3. Finanzielle Auswirkungen Für die Stadt Bad Münstereifel keine. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Für die Stadt Bad Münstereifel keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Siehe Beschlussvorschlag. Alternativen, die lediglich aus alternativen Terminvorschlägen für verkaufsoffene Sonntage bestehen könnten sind keine ersichtlich. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Der beigefügte Entwurf einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel wird beschlossen. Vor einer endgültigen Entscheidung im Stadtrat sind die zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände und Kirchen, die jeweilige Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer anzuhören und das Ergebnis im Rat zu behandeln.