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Beschlussvorlage (Fortführung des Vereinssport in der Mehrzweckhalle Arloff)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
13.03.14, 13:17
Aktualisiert
13.03.14, 13:17
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 11.03.2014 - Der Bürgermeister Az: 43-21-35 Lip Nr. der Ratsdrucksache: 1298-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 18.03.2014 Rat 25.03.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Fortführung des Vereinssport in der Mehrzweckhalle Arloff; hier: Fortschreibung der Entgeltordnung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Lippertz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1298-IX 1. Sachverhalt: Die Stadt Bad Münstereifel ist Eigentümerin verschiedener Sporthallen, Turnhallen und Gymnastikhallen, die neben dem Schulsport auch den Sportvereinen zur Nutzung zur Verfügung gestellt werden können. Einige Sporthallen, die auch als Mehrzweckhallen genutzt werden können, werden im Rahmen des sogenannten „Betreibermodells“ von Vereinen bewirtschaftet. Diese tragen teilweise die Betriebskosten der Hallen und sind berechtigt, Hallenzeiten zu vergeben und zur Deckung der Betriebskosten Nutzungsentgelte von den Hallennutzern zu erheben. Sporthallen, die nicht von einem Verein bewirtschaftet werden, werden bei der Stadt betrieben. Der Betreiberverein Mehrzweckhalle Arloff-Kirspenich e. V. hat schriftlich mitgeteilt, den Betrieb der Mehrzweckhalle Arloff zum 31.03.2014 einzustellen. Unabhängig von den sich daraus ergebenden Fragen der Vertragsabwicklung, die nicht Gegenstand der Erörterung im öffentlichen Sitzungsteil sind, besteht aus Sicht der Verwaltung kurzfristig Handlungsbedarf. Insbesondere gilt dies für den Schulsport, aber auch dem Vereinssport soll die vorhandene Infra-Struktur weiter zur Verfügung stehen. Mit der hier vorgeschlagenen Fortschreibung der Entgeltordnung (s. Anlage) wird die Verwaltung in die Lage versetzt, mit den ortsansässigen Sportvereinen Nutzungsverträge abzuschließen und Entgelte zu erheben. Die Nutzung der Mehrzweckhalle als Versammlungsstätte ist, sofern dies von der Prinzengarde (Karneval) und der Dorfgemeinschaft (Kirmes) definitiv gewünscht wird, gesondert zu verhandeln. 2. Rechtliche Würdigung Einschlägig ist hierbei die der „Tarifordnung für die Benutzung der Sportanlagen in der Stadt Bad Münstereifel vom 15.07.1983“ in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 01.10.2012. 3. Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Konsequenzen aus der Niederlegung der Betreibergeschäfte durch den Betreiberverein Arloff-Kirspenich e. V. zum 31.03.2014 sind im Doppelhaushalt 2014/2015 nicht veranschlagt. Es ist absehbar, dass die Betriebskosten längstens bis Ende 2015 im Rahmen überplanmäßiger Ausgaben bereitgestellt werden müssen. Darüber ist zu gegebener Zeit gesondert zu entscheiden. Ertragsseitig werden von den Vereinen Nutzungsentgelte entsprechend der ortsrechtlichen Regelungen zu zahlen sein. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Mit den Vereinen, die Hallenzeiten in der MZH Arloff- Kirspenich belegen, sind neue Nutzungsvereinbarungen abzuschließen. Diese Nutzungsvereinbarungen werden so gestaltet, dass die Anwesenheit eines städtischen Mitarbeiters nicht erforderlich ist und die Vereine die Halle eigenverantwortlich nutzen. Hierzu wird u. a. ein sogenanntes Hallenbuch geführt. Seitens der Verwaltung wird die Bewirtschaftung der Halle ab 01.04.2014 übernommen. Die Tätigkeit eines Hallenwartes übernimmt der Schulhausmeister der Grundschule Arloff im Rahmen seiner üblichen Dienstzeiten. Die Pflege der Außenanlage ist mit dem RSV Arloff-Kirspenich als Betreiber des benachbarten Sportplatzes abzustimmen. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. Seite 3 von Ratsdrucksache 1298-IX 7. Beschlussvorschlag: Die 4. Satzung zur Änderung der „Tarifordnung für die Benutzung der Sportanlagen in der Stadt Bad Münstereifel vom 15.07.1983“ wird in der als Anlage zu dieser Ratsdrucksache beigefügten Fassung beschlossen.