Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
96 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
13.03.14, 13:17
Aktualisiert
13.03.14, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 11.03.2014
- Der Bürgermeister Az: 43-21-35 Lip
Nr. der Ratsdrucksache: 1298-IX
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
18.03.2014
Rat
25.03.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Fortführung des Vereinssport in der Mehrzweckhalle Arloff;
hier: Fortschreibung der Entgeltordnung
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Berichterstatter: Herr Lippertz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1298-IX
1. Sachverhalt:
Die Stadt Bad Münstereifel ist Eigentümerin verschiedener Sporthallen, Turnhallen und Gymnastikhallen, die neben dem Schulsport auch den Sportvereinen zur Nutzung zur Verfügung gestellt
werden können. Einige Sporthallen, die auch als Mehrzweckhallen genutzt werden können, werden im Rahmen des sogenannten „Betreibermodells“ von Vereinen bewirtschaftet. Diese tragen
teilweise die Betriebskosten der Hallen und sind berechtigt, Hallenzeiten zu vergeben und zur Deckung der Betriebskosten Nutzungsentgelte von den Hallennutzern zu erheben. Sporthallen, die
nicht von einem Verein bewirtschaftet werden, werden bei der Stadt betrieben.
Der Betreiberverein Mehrzweckhalle Arloff-Kirspenich e. V. hat schriftlich mitgeteilt, den Betrieb
der Mehrzweckhalle Arloff zum 31.03.2014 einzustellen.
Unabhängig von den sich daraus ergebenden Fragen der Vertragsabwicklung, die nicht Gegenstand der Erörterung im öffentlichen Sitzungsteil sind, besteht aus Sicht der Verwaltung kurzfristig
Handlungsbedarf. Insbesondere gilt dies für den Schulsport, aber auch dem Vereinssport soll die
vorhandene Infra-Struktur weiter zur Verfügung stehen. Mit der hier vorgeschlagenen Fortschreibung der Entgeltordnung (s. Anlage) wird die Verwaltung in die Lage versetzt, mit den ortsansässigen Sportvereinen Nutzungsverträge abzuschließen und Entgelte zu erheben.
Die Nutzung der Mehrzweckhalle als Versammlungsstätte ist, sofern dies von der Prinzengarde
(Karneval) und der Dorfgemeinschaft (Kirmes) definitiv gewünscht wird, gesondert zu verhandeln.
2. Rechtliche Würdigung
Einschlägig ist hierbei die der „Tarifordnung für die Benutzung der Sportanlagen in der Stadt Bad
Münstereifel vom 15.07.1983“ in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 01.10.2012.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Konsequenzen aus der Niederlegung der Betreibergeschäfte durch den Betreiberverein Arloff-Kirspenich e. V. zum 31.03.2014 sind im Doppelhaushalt 2014/2015 nicht veranschlagt. Es ist absehbar, dass die Betriebskosten längstens bis Ende 2015 im Rahmen überplanmäßiger Ausgaben bereitgestellt werden müssen. Darüber ist zu gegebener Zeit gesondert zu
entscheiden. Ertragsseitig werden von den Vereinen Nutzungsentgelte entsprechend der ortsrechtlichen Regelungen zu zahlen sein.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Mit den Vereinen, die Hallenzeiten in der MZH Arloff- Kirspenich belegen, sind neue Nutzungsvereinbarungen abzuschließen. Diese Nutzungsvereinbarungen werden so gestaltet, dass die Anwesenheit eines städtischen Mitarbeiters nicht erforderlich ist und die Vereine die Halle eigenverantwortlich nutzen. Hierzu wird u. a. ein sogenanntes Hallenbuch geführt.
Seitens der Verwaltung wird die Bewirtschaftung der Halle ab 01.04.2014 übernommen. Die Tätigkeit eines Hallenwartes übernimmt der Schulhausmeister der Grundschule Arloff im Rahmen seiner üblichen Dienstzeiten.
Die Pflege der Außenanlage ist mit dem RSV Arloff-Kirspenich als Betreiber des benachbarten
Sportplatzes abzustimmen.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1298-IX
7. Beschlussvorschlag:
Die 4. Satzung zur Änderung der „Tarifordnung für die Benutzung der Sportanlagen in der Stadt
Bad Münstereifel vom 15.07.1983“ wird in der als Anlage zu dieser Ratsdrucksache beigefügten
Fassung beschlossen.