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Beschlussvorlage (4 Änderungssatzung_Tarifordnung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
157 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
13.03.14, 13:17
Aktualisiert
13.03.14, 13:17
Beschlussvorlage (4 Änderungssatzung_Tarifordnung) Beschlussvorlage (4 Änderungssatzung_Tarifordnung)

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Inhalt der Datei

Anlage zu RD-Nr. 1.298-IX 4. Satzung vom _________ zur Änderung der „Tarifordnung für die Benutzung der Sportanlagen in der Stadt Bad Münstereifel vom 15.07.1983“ Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat am 25.03.2014 folgende 4. Satzung zur Änderung der „Tarifordnung für die Benutzung der Sportanlagen in der Stadt Bad Münstereifel vom 15.07.1983“ beschlossen: Art. 1 Ergänzung des Abschnittes D Entgelte für die Nutzung der Sport- und Gymnastikhallen (8) Folgender Abschnitt D wird geändert: Sporthalle Mimi-Renno-Halle (Zweifeldhalle) Nutzung städtische Vereine / Nutzer Komplette Halle mit Umkleidebereich Hallenteil mit Umkleidebereich nur Kletterwand Vorraum Mehrzweckhalle Komplette Halle Arloff- Kirspenich mit Umkleidebereich Vorraum Turnhalle St. Hallenbereich mit Michael-Gymnasium Umkleide und Toilette Gymnastikhalle Grundschule Bad Münstereifel Hallenbereich mit Umkleide und Toilette auswärtige Vereine / Nutzer Winter Oktober März Entgelt pro Stunde Sommer April September Entgelt pro Stunde Winter Oktober - März Entgelt pro Stunde Sommer April September Entgelt pro Stunde 6,00 € 5,00 € 30,00 € 25,00 € 3,00 € 2,50 € 20,00 € 15,00 € 1,00 € 1,00 € 3,50 € 0,50 € 0,50 € 3,00 € 5,00 € 5,00 € 15,00 € 4,00 € 4,00 € 12,50 € 1,00 3,50 € 0,50 3,00 € 5,00 15,00 € 4,00 12,50 € 2,00 € 1,50 € 10,00 € 7,50 € Art. 2 Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am 01.04.2014 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende, vom Rat der Stadt Bad Münstereifel am __________beschlossene 4. Satzung zur Änderung der Tarifordnung für die Benutzung der Sportanlagen in der Stadt Bad Münstereifel vom 15.07.1983 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn, Anlage zu RD-Nr. 1.298-IX a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Bad Münstereifel, den Der Bürgermeister