Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
157 kB
Datum
25.03.2014
Erstellt
13.03.14, 13:17
Aktualisiert
13.03.14, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zu RD-Nr. 1.298-IX
4. Satzung vom _________ zur Änderung der „Tarifordnung für die
Benutzung der Sportanlagen in der Stadt Bad Münstereifel vom 15.07.1983“
Der Rat der Stadt Bad Münstereifel hat am 25.03.2014 folgende 4. Satzung zur Änderung der
„Tarifordnung für die Benutzung der Sportanlagen in der Stadt Bad Münstereifel vom 15.07.1983“
beschlossen:
Art. 1
Ergänzung des Abschnittes D Entgelte für die Nutzung der Sport- und Gymnastikhallen
(8) Folgender Abschnitt D wird geändert:
Sporthalle
Mimi-Renno-Halle
(Zweifeldhalle)
Nutzung
städtische Vereine / Nutzer
Komplette Halle
mit
Umkleidebereich
Hallenteil mit
Umkleidebereich
nur Kletterwand
Vorraum
Mehrzweckhalle
Komplette Halle
Arloff- Kirspenich mit
Umkleidebereich
Vorraum
Turnhalle St.
Hallenbereich mit
Michael-Gymnasium Umkleide und
Toilette
Gymnastikhalle
Grundschule Bad
Münstereifel
Hallenbereich mit
Umkleide und
Toilette
auswärtige Vereine / Nutzer
Winter
Oktober März
Entgelt pro
Stunde
Sommer
April September
Entgelt pro
Stunde
Winter
Oktober - März
Entgelt pro
Stunde
Sommer
April September
Entgelt pro
Stunde
6,00 €
5,00 €
30,00 €
25,00 €
3,00 €
2,50 €
20,00 €
15,00 €
1,00 €
1,00 €
3,50 €
0,50 €
0,50 €
3,00 €
5,00 €
5,00 €
15,00 €
4,00 €
4,00 €
12,50 €
1,00
3,50 €
0,50
3,00 €
5,00
15,00 €
4,00
12,50 €
2,00 €
1,50 €
10,00 €
7,50 €
Art. 2
Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt am 01.04.2014 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende, vom Rat der Stadt Bad Münstereifel am __________beschlossene 4. Satzung zur
Änderung der Tarifordnung für die Benutzung der Sportanlagen in der Stadt Bad Münstereifel vom
15.07.1983 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) gegen diese Satzung nach Ablauf
eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn,
Anlage zu RD-Nr. 1.298-IX
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde
nicht durchgeführt,
b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Stadt vorher gerügt und dabei die verletzte
Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.
Bad Münstereifel, den
Der Bürgermeister