Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
85 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
17.04.14, 13:22
Aktualisiert
17.04.14, 13:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 08.04.2014
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl
Nr. der Ratsdrucksache: 1317-IX
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.04.2014
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Antrag gem. § 4 BImSchG für das Flurstück Gem. Arloff, Flur 8, Flurstück 292 - Bad Münstereifel-Arloff, Kirchheimer Straße 9
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag gem. § 4 BImSchG für das Flurstück Gem. Arloff, Flur 8, Flurstück Nr. 292 –
Bad Münstereifel-Arloff – Kirchheimer Straße 9 vor.
Das Flurstück liegt gem. § 34 BauGB im Innenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Gewerbegebietsfläche dargestellt. Zudem liegt es im Wasserschutzgebiet – Zone IIIb. Die Erschließung
ist sichergestellt.
Beim Antragsteller handelt es sich um eine Firma, die auf dem oben genannten Grundstück eine
Anlage zur Herstellung und zum Vertrieb von feuerfesten Fertigbauteilen betreibt.
Geplant ist nun die Errichtung einer Sortieranlage und Lagerfläche für ungelastetes recyclingfähiges Schüttgut (Steinmaterial) im nordöstlichen Bereich des Werksgeländes. Diese soll auf einer
bereits bestehenden und vollumfänglich betonierten Fläche errichtet werden. Die Größe der Flä-
Seite 2 von Ratsdrucksache 1317-IX
che zur Errichtung der Lagerbereiche für die einzelnen Materialien beträgt rd. 4.500 m². Hinzu
kommt eine Aufbaufläche nebst Freifläche von rd. 1.700 qm für die eigentliche Sortieranlage inmitten der einzelnen Lagerflächen (siehe Lageplan und Bild in der Anlage zur RD).
Die entsprechenden immisionsschutzrechtlichen Belange werden zuständigkeitshalber seitens des
Kreises Euskirchen geprüft. Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die geplante Anlage keine
Bedenken. Es handelt sich um ein im Flächennutzungsplan dargestelltes Gewerbegebiet. Die beantragte Anlage entspricht dieser Darstellung und ist für die Erweiterung des vorhandenen Gewerbebetriebes erforderlich.
Da seitens der Stadt Bad Münstereifel keine Bedenken gegen die beantragte Maßnahme bestehen, wurde verwaltungsseitig des Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt.
2. Rechtliche Würdigung
Das Vorhaben ist gem. den Bestimmungen des BauGB und des BImSchG genehmigungspflichtig.
3. Finanzielle Auswirkungen
keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
Dem Ausschuss zur Kenntnis.