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Mitteilungsvorlage (Antrag gem. § 4 BImSchG für das Flurstück Gem. Arloff, Flur 8, Flurstück 292 - Bad Münstereifel-Arloff, Kirchheimer Straße 9)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
85 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
17.04.14, 13:22
Aktualisiert
17.04.14, 13:22
Mitteilungsvorlage (Antrag gem. § 4 BImSchG für das Flurstück Gem. Arloff, Flur 8, Flurstück 292 - Bad Münstereifel-Arloff, Kirchheimer Straße 9) Mitteilungsvorlage (Antrag gem. § 4 BImSchG für das Flurstück Gem. Arloff, Flur 8, Flurstück 292 - Bad Münstereifel-Arloff, Kirchheimer Straße 9)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 08.04.2014 - Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl Nr. der Ratsdrucksache: 1317-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2014 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Antrag gem. § 4 BImSchG für das Flurstück Gem. Arloff, Flur 8, Flurstück 292 - Bad Münstereifel-Arloff, Kirchheimer Straße 9 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Es liegt ein Antrag gem. § 4 BImSchG für das Flurstück Gem. Arloff, Flur 8, Flurstück Nr. 292 – Bad Münstereifel-Arloff – Kirchheimer Straße 9 vor. Das Flurstück liegt gem. § 34 BauGB im Innenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Gewerbegebietsfläche dargestellt. Zudem liegt es im Wasserschutzgebiet – Zone IIIb. Die Erschließung ist sichergestellt. Beim Antragsteller handelt es sich um eine Firma, die auf dem oben genannten Grundstück eine Anlage zur Herstellung und zum Vertrieb von feuerfesten Fertigbauteilen betreibt. Geplant ist nun die Errichtung einer Sortieranlage und Lagerfläche für ungelastetes recyclingfähiges Schüttgut (Steinmaterial) im nordöstlichen Bereich des Werksgeländes. Diese soll auf einer bereits bestehenden und vollumfänglich betonierten Fläche errichtet werden. Die Größe der Flä- Seite 2 von Ratsdrucksache 1317-IX che zur Errichtung der Lagerbereiche für die einzelnen Materialien beträgt rd. 4.500 m². Hinzu kommt eine Aufbaufläche nebst Freifläche von rd. 1.700 qm für die eigentliche Sortieranlage inmitten der einzelnen Lagerflächen (siehe Lageplan und Bild in der Anlage zur RD). Die entsprechenden immisionsschutzrechtlichen Belange werden zuständigkeitshalber seitens des Kreises Euskirchen geprüft. Aus städtebaulicher Sicht bestehen gegen die geplante Anlage keine Bedenken. Es handelt sich um ein im Flächennutzungsplan dargestelltes Gewerbegebiet. Die beantragte Anlage entspricht dieser Darstellung und ist für die Erweiterung des vorhandenen Gewerbebetriebes erforderlich. Da seitens der Stadt Bad Münstereifel keine Bedenken gegen die beantragte Maßnahme bestehen, wurde verwaltungsseitig des Einvernehmen gem. § 36 BauGB erteilt. 2. Rechtliche Würdigung Das Vorhaben ist gem. den Bestimmungen des BauGB und des BImSchG genehmigungspflichtig. 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine Dem Ausschuss zur Kenntnis.