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Beschlussvorlage (Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung der Wirtschaftswege Gemarkung Houverath, Flur 28, Nr. 52 - Ober den Langen Benden - und Gemarkung Houverath, Flur 28, Nr. 66 - Hinter den Langen Benden -)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
87 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
17.04.14, 13:22
Aktualisiert
17.04.14, 13:22
Beschlussvorlage (Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung der Wirtschaftswege Gemarkung Houverath, Flur 28, Nr. 52 - Ober den Langen Benden - und Gemarkung Houverath, Flur 28, Nr. 66 - Hinter den Langen Benden -) Beschlussvorlage (Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung der Wirtschaftswege Gemarkung Houverath, Flur 28, Nr. 52 - Ober den Langen Benden - und Gemarkung Houverath, Flur 28, Nr. 66 - Hinter den Langen Benden -)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 16.04.2014 - Der Bürgermeister Az: 84-24-05 Nr. der Ratsdrucksache: 1322-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2014 Rat 13.05.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung der Wirtschaftswege Gemarkung Houverath, Flur 28, Nr. 52 - Ober den Langen Benden - und Gemarkung Houverath, Flur 28, Nr. 66 - Hinter den Langen Benden __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Malburg __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1322-IX 1. Sachverhalt: Die Wirtschaftswege Gemarkung Houverath, Flur 28, Nr. 52 - Ober den Langen Benden -, groß 491 m² und Gemarkung Houverath, Flur 28, Nr. 66 - Hinter den Langen Benden -, groß 1.035 m², wurden im Flurbereinigungsverfahren Houverath –H. 202- als solche ausgewiesen. Die Zufahrt- und Erschließungsfunktion ist bei diesen Wegen nicht mehr gegeben. Die angrenzenden Parzellen werden durch die weiteren Wirtschaftswege erschlossen. Eine Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung dieser Wirtschaftswege liegt nicht vor. Nach Aufhebung der Zweckwidmung ist vorgesehen, die Flächen an die unmittelbar angrenzenden Grundstückseigentümer zu veräußern. 2. Rechtliche Würdigung Eine privatrechtliche Verpachtung von öffentlichen Wegeflächen ist nicht möglich, so dass zunächst das Entwidmungsverfahren durchzuführen ist. 3. Finanzielle Auswirkungen Durch die Entwidmung und anschließende Veräußerung entfallen Unterhaltungsarbeiten für diese Wegeflächen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Die Unterhaltungspflicht, die den Stadtwerken, Bereich Tiefbau und Bereich Bauhof, obliegt, entfällt durch die Entwidmung und Veräußerung. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Es wird empfohlen, die Entwidmung gemäß der als Anlage beigefügten Satzung vorzunehmen und anschließend die Flächen zu veräußern. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die Satzung wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.