Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
87 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
17.04.14, 13:22
Aktualisiert
17.04.14, 13:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 16.04.2014
- Der Bürgermeister Az: 84-24-05
Nr. der Ratsdrucksache: 1322-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.04.2014
Rat
13.05.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung der Wirtschaftswege Gemarkung Houverath, Flur 28, Nr. 52 - Ober den Langen Benden - und Gemarkung Houverath, Flur 28, Nr.
66 - Hinter den Langen Benden __________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Malburg
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1322-IX
1. Sachverhalt:
Die Wirtschaftswege Gemarkung Houverath, Flur 28, Nr. 52 - Ober den Langen Benden -, groß
491 m² und Gemarkung Houverath, Flur 28, Nr. 66 - Hinter den Langen Benden -, groß 1.035 m²,
wurden im Flurbereinigungsverfahren Houverath –H. 202- als solche ausgewiesen.
Die Zufahrt- und Erschließungsfunktion ist bei diesen Wegen nicht mehr gegeben. Die angrenzenden Parzellen werden durch die weiteren Wirtschaftswege erschlossen. Eine Notwendigkeit
zur Aufrechterhaltung dieser Wirtschaftswege liegt nicht vor.
Nach Aufhebung der Zweckwidmung ist vorgesehen, die Flächen an die unmittelbar angrenzenden Grundstückseigentümer zu veräußern.
2. Rechtliche Würdigung
Eine privatrechtliche Verpachtung von öffentlichen Wegeflächen ist nicht möglich, so dass zunächst das Entwidmungsverfahren durchzuführen ist.
3. Finanzielle Auswirkungen
Durch die Entwidmung und anschließende Veräußerung entfallen Unterhaltungsarbeiten für diese
Wegeflächen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die Unterhaltungspflicht, die den Stadtwerken, Bereich Tiefbau und Bereich Bauhof, obliegt, entfällt durch die Entwidmung und Veräußerung.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Es wird empfohlen, die Entwidmung gemäß der als Anlage beigefügten Satzung vorzunehmen
und anschließend die Flächen zu veräußern.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Satzung wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.