Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Satzung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
301 kB
Datum
13.05.2014
Erstellt
17.04.14, 13:22
Aktualisiert
17.04.14, 13:22
Beschlussvorlage (Satzung) Beschlussvorlage (Satzung) Beschlussvorlage (Satzung) Beschlussvorlage (Satzung)

öffnen download melden Dateigröße: 301 kB

Inhalt der Datei

Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung der Wirtschaftswege Gemarkung Houverath, Flur 28, Nr. 52 – Ober den Langen Benden – und Gemarkung Houverath, Flur 28, Nr. 66 – Hinter den Langen Benden - vom Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) und des § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), beide in der z.Zt. geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel am .2014 folgende Aufhebungssatzung beschlossen: §1 Gegenstand dieser Satzung sind die Wirtschaftswege Gemarkung Houverath, Flur 28, Nr. 52 und Gemarkung Houverath, Flur 28, Nr. 66. Die im Flurbereinigungsplan Houverath –H. 202- vom 21.12.1955 (Datum der Schlussfeststellung) festgelegte Zweckbestimmung als Wirtschaftswege wird aufgehoben. §2 Die Lage der aufgehobenen Wegeflurstücke ergibt sich aus den beigefügten Übersichtsplänen, die Bestandteil dieser Satzung sind. §3 Die Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Anlage zur Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung der Wirtschaftswege Gemarkung Houverath, Flur 28, Nr. 52 – Ober den Langen Benden – und Gemarkung Houverath, Flur 28, Nr. 66 – Hinter den Langen Benden Auszug aus der Liegenschaftskarte ca. 1:1.000 Gemarkung Houverath Flur 28, Nr. 52 -Ober den Langen Benden- Anlage zur Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung der Wirtschaftswege Gemarkung Houverath, Flur 28, Nr. 52 – Ober den Langen Benden – und Gemarkung Houverath, Flur 28, Nr. 66 – Hinter den Langen Benden Auszug aus der Liegenschaftskarte ca. 1:1.500 Gemarkung Houverath Flur 28, Nr. 66 -Hinter den Langen Benden- Anlage zur Satzung über die Aufhebung der Zweckbestimmung der Wirtschaftswege Gemarkung Kalkar, Flur 1, Nr. 6 – Auf dem Broich – und Gemarkung Kalkar, Flur 2, Nr. 8 – Büttenbenden – Auszug aus der Liegenschaftskarte ca. 1:4.000 Wald Gemarkung Houverath Flur 28, Nr. 52 Gemarkung Houverath Flur 28, Nr. 66