Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
86 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
17.04.14, 13:22
Aktualisiert
17.04.14, 13:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.03.2014
- Der Bürgermeister Az: 32-52-05 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 1309-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.04.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Konzept zur Minderung von Verkehrslärm, im speziellen von Motorrädern;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 25.03.2014
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1309-IX
1. Sachverhalt:
mit dem beigefügten Antrag beantragt die Fraktion der SPD im Rat der Stadt Bad Münstereifel die
Entwicklung eines Konzeptes zur Minderung des Verkehrslärms –insbesondere ausgehend von
Motorrädern– auf den bei Motorradfahrern beliebten Bundes- und Landesstraßen im Stadtgebiet.
Im Rahmen der 2. Stufe der Umgebungslärmkartierung ist der Verlauf der Bundesstraße 51 im
Stadtgebiet wegen der dortigen durchschnittlichen Verkehrsbelastung erfasst worden.
Außerhalb der Umgebungslärmkartierung kann jedoch festgestellt werden, dass auch auf den
Landesstraßen im Stadtgebiet in den Sommermonaten eine besonders intensive Lärmbelästigung
durch Motorräder existiert.
Die Verwaltung hat dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, der Abteilung Straßenverkehr des
Landrates, der Verkehrsdirektion der Kreispolizeibehörde und allen verwaltungsintern beteiligten
Stellen den vorliegenden Antrag zugeleitet, um eine kurze Bewertung aus Sicht dieser Fachbehörden zu erhalten.
2. Rechtliche Würdigung
Im Rahmen der konzeptionellen Prüfung sind Maßnahmen nach der Straßenverkehrsordnung,
dem Straßenverkehrsgesetz und dem Bundesimmissionsschutzgesetz zu prüfen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Sind zurzeit nicht absehbar. Diese sind abhängig von evtl. Maßnahmen und deren Zuständigkeiten.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Die Prüfung und Erarbeitung eines Konzeptes erfolgt durch Mitarbeiter/Innen der Verwaltung im
Rahmen der Aufgabenzuweisungen im Bereich Stadtplanung, Immissionsschutz und Verkehrsangelegenheiten.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Es ist nach Auswertung der Rückmeldungen der Fachbehörden beabsichtigt, zu einem gemeinsamen Gespräch aller beteiligten Fachbehörden einzuladen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Auswertung der Rückmeldungen der Fachbehörden, zu einem gemeinsamen Gespräch aller beteiligten Fachbehörden einzuladen und über das Ergebnis im
Stadtentwicklungsausschuss zu beraten.