Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
150 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
17.04.14, 13:22
Aktualisiert
17.04.14, 13:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.04.2014
- Der Bürgermeister Az: 61-20-30 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1311-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.04.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
26. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Parkplatz am Friedwald“
hier: Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
()
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1311-IX
1. Sachverhalt:
Der städtische Friedwald wurde 2006 eröffnet. Dieser umfasst derzeit eine Fläche von 45 ha.
Treffpunkt und Ausgangspunkt der dort stattfindenden Bestattungen ist die St. Antonius-Kapelle in
unmittelbarer Nähe zum Friedwald. Der vorhandene Wanderparkplatz, der über Wirtschaftswege
von Iversheim kommend erreicht wird, ist ca. 1 km von der Ortschaft Iversheim entfernt. Dieser
kann, insbesondere bei größeren Trauerfeiern oder an besonderen Feiertagen nicht alle Besucherfahrzeuge aufnehmen, so dass dann die angrenzende Wiesenfläche Gem. Iversheim, Flur 7,
Flurstück 33 östlich des Wirtschaftsweges als Behelfsparkplatz herhalten muss. Je nach Wetterlage ist dieser aber nicht nutzbar.
Daher wird beabsichtigt, eine Teilfläche dieses Wiesenflurstückes von rd. 1200 qm als Parkplatz
herzurichten. Nach Rücksprache mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen
wäre die Schaffung eines Schotterparkplatzes sinnvoll, der ungefähr 40 zusätzliche Parkplätze
bieten kann. Inklusive einer Eingrünung nach Osten und Norden ergibt sich ein 2.200 qm großer
Bereich, der derzeit im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist. Aufgrund der geringen Größe des Änderungsbereiches ist zur Umsetzung der Planung die Änderung
des Flächennutzungsplanes mit der Darstellung „P“ für Parkflächen geplant.
Diese Maßnahme ist aus städtebaulicher und planungsrechtlicher Sicht unbedingt erforderlich, um
den derzeit stattfindenden Parksuchverkehr in der Ortschaft Iversheim zu reduzieren und die
hiermit verbundene angespannte verkehrliche Situation zu entschärfen. Parkmöglichkeiten an der
Bundesstraße werden aufgrund der Entfernung zum Friedwald nicht angenommen und sind besonders für ältere und bewegungseingeschränkte Personen unpraktikabel bzw. unzumutbar.
Im weiteren Verfahren sind nun die Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren sind auf der Grundlage des BauGB durchzuführen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten des Planverfahrens trägt der Eigenbetrieb Forst.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Der derzeit vorhandene Parkplatz ist in seiner Kapazität begrenzt. Insbesondere bei größeren Beisetzungen oder auch an Feiertage, wenn die Besucherzahl deutlich höher ist, reicht die dort vorhandene Parkplatzkapazität nicht aus. Bei guten und trockenen Witterungsverhältnissen wird dann
eine der Antoniuskapelle gegenüberliegende und in städtischem Eigentum befindliche Wiesenfläche als Ausweich- bzw. Behelfsparkplatz genutzt. Bei schlechtem Wetter bzw. nach längeren Regenperioden ist dies allerdings nicht möglich. Dann kommt es immer wieder dazu, dass die Parkplatzsuchenden in die Ortschaft Iversheim zurückfahren, um dort eine Parkmöglichkeit zu finden.
Dieser Parkplatzsuchverkehr ist für die Anwohner störend und stark belastend.
Durch die Schaffung von zusätzlichen Parkmöglichkeiten in direkter Nähe zum Friedwald könnte
dieser Parksuchverkehr stark reduziert oder sogar ganz eingestellt werden. Die Belastung der
Anwohner würde dadurch stark minimiert, die derzeit teilweise verkehrlich angespannte Situation
könnte deutlich entschärft werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Seite 3 von Ratsdrucksache 1311-IX
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes „Parkplatz am Friedwald“ durchzuführen.