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Beschlussvorlage (26. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Parkplatz am Friedwald" hier: Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
150 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
17.04.14, 13:22
Aktualisiert
17.04.14, 13:22
Beschlussvorlage (26. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Parkplatz am Friedwald"
hier: Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (26. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Parkplatz am Friedwald"
hier: Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (26. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Parkplatz am Friedwald"
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.04.2014 - Der Bürgermeister Az: 61-20-30 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 1311-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 26. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Parkplatz am Friedwald“ hier: Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) () Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1311-IX 1. Sachverhalt: Der städtische Friedwald wurde 2006 eröffnet. Dieser umfasst derzeit eine Fläche von 45 ha. Treffpunkt und Ausgangspunkt der dort stattfindenden Bestattungen ist die St. Antonius-Kapelle in unmittelbarer Nähe zum Friedwald. Der vorhandene Wanderparkplatz, der über Wirtschaftswege von Iversheim kommend erreicht wird, ist ca. 1 km von der Ortschaft Iversheim entfernt. Dieser kann, insbesondere bei größeren Trauerfeiern oder an besonderen Feiertagen nicht alle Besucherfahrzeuge aufnehmen, so dass dann die angrenzende Wiesenfläche Gem. Iversheim, Flur 7, Flurstück 33 östlich des Wirtschaftsweges als Behelfsparkplatz herhalten muss. Je nach Wetterlage ist dieser aber nicht nutzbar. Daher wird beabsichtigt, eine Teilfläche dieses Wiesenflurstückes von rd. 1200 qm als Parkplatz herzurichten. Nach Rücksprache mit der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Euskirchen wäre die Schaffung eines Schotterparkplatzes sinnvoll, der ungefähr 40 zusätzliche Parkplätze bieten kann. Inklusive einer Eingrünung nach Osten und Norden ergibt sich ein 2.200 qm großer Bereich, der derzeit im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist. Aufgrund der geringen Größe des Änderungsbereiches ist zur Umsetzung der Planung die Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Darstellung „P“ für Parkflächen geplant. Diese Maßnahme ist aus städtebaulicher und planungsrechtlicher Sicht unbedingt erforderlich, um den derzeit stattfindenden Parksuchverkehr in der Ortschaft Iversheim zu reduzieren und die hiermit verbundene angespannte verkehrliche Situation zu entschärfen. Parkmöglichkeiten an der Bundesstraße werden aufgrund der Entfernung zum Friedwald nicht angenommen und sind besonders für ältere und bewegungseingeschränkte Personen unpraktikabel bzw. unzumutbar. Im weiteren Verfahren sind nun die Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren sind auf der Grundlage des BauGB durchzuführen. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten des Planverfahrens trägt der Eigenbetrieb Forst. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Der derzeit vorhandene Parkplatz ist in seiner Kapazität begrenzt. Insbesondere bei größeren Beisetzungen oder auch an Feiertage, wenn die Besucherzahl deutlich höher ist, reicht die dort vorhandene Parkplatzkapazität nicht aus. Bei guten und trockenen Witterungsverhältnissen wird dann eine der Antoniuskapelle gegenüberliegende und in städtischem Eigentum befindliche Wiesenfläche als Ausweich- bzw. Behelfsparkplatz genutzt. Bei schlechtem Wetter bzw. nach längeren Regenperioden ist dies allerdings nicht möglich. Dann kommt es immer wieder dazu, dass die Parkplatzsuchenden in die Ortschaft Iversheim zurückfahren, um dort eine Parkmöglichkeit zu finden. Dieser Parkplatzsuchverkehr ist für die Anwohner störend und stark belastend. Durch die Schaffung von zusätzlichen Parkmöglichkeiten in direkter Nähe zum Friedwald könnte dieser Parksuchverkehr stark reduziert oder sogar ganz eingestellt werden. Die Belastung der Anwohner würde dadurch stark minimiert, die derzeit teilweise verkehrlich angespannte Situation könnte deutlich entschärft werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Seite 3 von Ratsdrucksache 1311-IX Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB zur 26. Änderung des Flächennutzungsplanes „Parkplatz am Friedwald“ durchzuführen.