Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 "Kalkar-Friedhof" hier: Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
17.04.14, 13:22
Aktualisiert
17.04.14, 13:22
Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 "Kalkar-Friedhof"
hier: Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 "Kalkar-Friedhof"
hier: Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 91 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.04.2014 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Hl. Nr. der Ratsdrucksache: 1312-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 "Kalkar-Friedhof" hier: Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1312-IX 1. Sachverhalt: Nachdem die Erweiterungsfläche für den Friedhof in Kalkar nicht mehr erforderlich ist, siehe hierzu Ausführungen in der RD Nr. 1310 - Änderung des Flächennutzungsplanes - ist der betreffende Bebauungsplan Nr. 59 für den Friedhof aufzuheben. Nach Aufhebung des Bebauungsplanes liegt das Grundstück im Geltungsbereich einer Satzung gem. § 34 BauGB für die Ortslage Kalkar. Das Grundstück liegt demnach im Innenbereich und ist bebaubar im Rahmen der Bestimmungen des § 34 BauGB ( Einfügen in die nähere Umgebung). Gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken. Die bislang festgesetzte Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof und Friedhofskapelle als Erweiterungsfläche zum bestehenden Friedhof Kalkar wird nicht mehr benötigt und kann, angelehnt an die umliegende Bebauung einer Wohnbebauung zugänglich gemacht werden. Im weiteren Verfahren sind nun die Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten der Planverfahren trägt der Eigenbetrieb Forst. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bauleitplanungen sind Verfahren, bei denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorverfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Kalkar-Friedhof“ durchzuführen.