Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
91 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
17.04.14, 13:22
Aktualisiert
17.04.14, 13:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.04.2014
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Hl.
Nr. der Ratsdrucksache: 1312-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.04.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 "Kalkar-Friedhof"
hier: Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1312-IX
1. Sachverhalt:
Nachdem die Erweiterungsfläche für den Friedhof in Kalkar nicht mehr erforderlich ist, siehe hierzu Ausführungen in der RD Nr. 1310 - Änderung des Flächennutzungsplanes - ist der betreffende
Bebauungsplan Nr. 59 für den Friedhof aufzuheben.
Nach Aufhebung des Bebauungsplanes liegt das Grundstück im Geltungsbereich einer Satzung
gem. § 34 BauGB für die Ortslage Kalkar. Das Grundstück liegt demnach im Innenbereich und ist
bebaubar im Rahmen der Bestimmungen des § 34 BauGB ( Einfügen in die nähere Umgebung).
Gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 bestehen aus städtebaulicher Sicht keine Bedenken. Die bislang festgesetzte Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof und Friedhofskapelle als Erweiterungsfläche zum bestehenden Friedhof Kalkar wird nicht mehr benötigt und kann,
angelehnt an die umliegende Bebauung einer Wohnbebauung zugänglich gemacht werden.
Im weiteren Verfahren sind nun die Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten der Planverfahren trägt der Eigenbetrieb Forst.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bauleitplanungen sind Verfahren, bei denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie
deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorverfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.
1 BauGB und zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB für die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Kalkar-Friedhof“ durchzuführen.