Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
17.04.14, 13:22
Aktualisiert
17.04.14, 13:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 09.04.2014
- Der Bürgermeister Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 938-IX/Z-1
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.04.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 6, Flurstück 1394,
Graf-Gottfried-Straße
hier: Abweichung gem. § 73 BauO NRW von den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 "Nöthener Berg"
_________________________________________________________________________
Berichterstatter: Frau Schulz
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 938-IX/Z-1
1. Sachverhalt:
Die o.g. Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses war bereits Gegenstand der Sitzungen am 20.11.2012 sowie am 29.01.2013. Der Antragsteller plant die Hauptfirstrichtung des Daches, entgegen der Festsetzungen des Bebauungsplanes, nicht parallel zum Hang, sondern von
Westen nach Osten verlaufen zu lassen. Problematisch hierbei ist die Höhenentwicklung des Gebäudes.
Gemäß dem Beschluss vom 29.01.2013 wurde der Antragsteller beauftragt, dem Ausschuss zur
Beschlussfassung einen Ansichtsplan vorzulegen, auf dem die Höhenentwicklung des geplanten
Gebäudes im Bezug auf die Nachbarbebauung dargestellt ist.
Entsprechende Pläne liegen der Verwaltung nun vor und können zur Beschlussfassung herangezogen werden. Die Pläne zeigen, dass die Firsthöhe des geplanten Wohngebäudes mit 366,60 m
über NN im Bereich der Höhen der Nachbargebäude liegt. Die Firsthöhen der Nachbargebäude
betragen 370,18 m über NN, 370,50 m über NN und 364,16 m über NN.
Das geplante Gebäude fügt sich somit in die Nachbarbebauung ein. Unter diesen Voraussetzungen kann auch aus städtebaulicher Sicht einer Änderung der Hauptfirstrichtung des Daches zugestimmt werden.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Einer Abweichung von den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes gem. § 73 BauO NRW
für die Änderung der Hauptfirstrichtung des Daches kann zugestimmt werden. Die Bauvoranfrage
ist positiv zu bescheiden.