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Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 6, Flurstück 1394, Graf-Gottfried-Straße hier: Abweichung gem. § 73 BauO NRW von den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 "Nöthener Berg")

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
17.04.14, 13:22
Aktualisiert
17.04.14, 13:22
Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 6, Flurstück 1394, Graf-Gottfried-Straße
hier: Abweichung gem. § 73 BauO NRW von den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 "Nöthener Berg") Beschlussvorlage (Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 6, Flurstück 1394, Graf-Gottfried-Straße
hier: Abweichung gem. § 73 BauO NRW von den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 "Nöthener Berg")

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 09.04.2014 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 938-IX/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gemarkung Münstereifel, Flur 6, Flurstück 1394, Graf-Gottfried-Straße hier: Abweichung gem. § 73 BauO NRW von den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 "Nöthener Berg" _________________________________________________________________________ Berichterstatter: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 938-IX/Z-1 1. Sachverhalt: Die o.g. Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses war bereits Gegenstand der Sitzungen am 20.11.2012 sowie am 29.01.2013. Der Antragsteller plant die Hauptfirstrichtung des Daches, entgegen der Festsetzungen des Bebauungsplanes, nicht parallel zum Hang, sondern von Westen nach Osten verlaufen zu lassen. Problematisch hierbei ist die Höhenentwicklung des Gebäudes. Gemäß dem Beschluss vom 29.01.2013 wurde der Antragsteller beauftragt, dem Ausschuss zur Beschlussfassung einen Ansichtsplan vorzulegen, auf dem die Höhenentwicklung des geplanten Gebäudes im Bezug auf die Nachbarbebauung dargestellt ist. Entsprechende Pläne liegen der Verwaltung nun vor und können zur Beschlussfassung herangezogen werden. Die Pläne zeigen, dass die Firsthöhe des geplanten Wohngebäudes mit 366,60 m über NN im Bereich der Höhen der Nachbargebäude liegt. Die Firsthöhen der Nachbargebäude betragen 370,18 m über NN, 370,50 m über NN und 364,16 m über NN. Das geplante Gebäude fügt sich somit in die Nachbarbebauung ein. Unter diesen Voraussetzungen kann auch aus städtebaulicher Sicht einer Änderung der Hauptfirstrichtung des Daches zugestimmt werden. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Einer Abweichung von den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes gem. § 73 BauO NRW für die Änderung der Hauptfirstrichtung des Daches kann zugestimmt werden. Die Bauvoranfrage ist positiv zu bescheiden.