Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
138 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
24.04.14, 17:09
Aktualisiert
24.04.14, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 22..04.2014
- Der Bürgermeister Az: 84-20-10 Le
Nr. der Ratsdrucksache: 1318-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.04.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Öffentliche Toiletten Parkplatzbereich Goldenes Tal;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 07.04.2014
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Berichterstatter: Ulrich Ley
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1318-IX
1. Sachverhalt:
Mit dem als Anlage beigefügten Schreiben vom 07.04.2014 beantragt die CDU-Fraktion, Möglichkeiten zur Schaffung einer der Öffentlichkeit zugänglichen Toilettenanlage im Einzugsbereich der
Parkplätze im Goldenen Tal zu prüfen:
Die Thematik war in der Vergangenheit bereits mehrfach Gegenstand der Abstimmungsgespräche
mit den Investoren, in denen die Verwaltung wiederholt auf die Notwendigkeit ausreichender Toilettenanlagen hingewiesen hat. Die vormals in den städtischen Ratsgremien vorgestellten Planungen zur Errichtung von 3 Parkhäusern sahen entsprechende Toilettenanlagen nachweislich vor.
Nach Abkehr bzw. Zurückstellung dieser Vorhaben und Konzentration auf die Herstellung neuer
Parkflächen im Goldenen Tal wurde seitens der Investoren per E-Mail vom 06.02.2013 schriftlich
versichert, dass man „die Installation einer angemessen gestalteten WC-Anlage im Umfeld
der südlichen Parkflächen realisieren werde.“ Diese Zusicherung trägt dem Umstand Rechnung, dass der Bedarf an Toilettenanlagen an dieser Stelle ausschließlich auf die BesucherInnen
des City-Outlet mit teilweise langen Anfahrzeiten, nicht aber auf Bedürfnisse der Besucher des
eifelbades, der Sport- und Mehrzweckhallen oder auf hier parkende Beschäftigte kernstädtischer
Betriebe zurückzuführen ist (Verursacherprinzip).
Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Fertigstellung der Parkflächen und dem vorliegenden
Fraktionsantrag hat sich die Verwaltung am 11.04.2014 schriftlich an die Geschäftsführung der
Bad Münstereifel Parkraum GmbH (BMP) gewandt und unter Hinweis auf die v. g. Zusicherung um
kurzfristige Auskunft zur zeitlichen, örtlichen und gestalterischen Umsetzung gebeten. Hierzu gibt
es eine erste Rückmeldung, wonach die BMP ihre konkrete Verantwortlichkeit und Selbstverpflichtung zunächst einmal ablehnt. Diese Sichtweise hält die Verwaltung für befremdlich und vor dem
Hintergrund der vorliegenden Zusicherung für nicht akzeptabel. Letztlich wird die Thematik in den
laufenden monatlichen Abstimmungsgesprächen weiterhin zu besprechen sein. Im Falle konkreter
(Zwischen-)Ergebnisse wird die Verwaltung weiter berichten.
Eine Nutzung von vorhandenen WC-Anlagen in städtischen Einrichtungen (eifelbad, HeinzGerlach-Halle, Mimi-Renno-Halle) als öffentlich ausgeschilderte Toiletten ist aus Sicht der Verwaltung in vielerlei Hinsicht problematisch bis ausgeschlossen. Erhebliche Bedenken ergeben sich
insbesondere hinsichtlich einer notwendigen Abgrenzung (der Hallentoiletten) zum Schul- und
Vereinssport sowie die Aufsicht durch einen ehrenamtlich tätigen Betreiberverein. Das eifelbad
bietet nur sehr begrenzte Kapazitäten für Badbesucher und Gäste der unterverpachteten Gastronomie im Eingangsbereich und eignet sich auch wegen seiner Lage am südlichen Ende des Parkplatzes nicht.
2. Rechtliche Würdigung
Die Errichtung und Betreibung zusätzlicher öffentlicher WC-Anlagen ist keine Pflichtaufgabe der
Stadt Bad Münstereifel.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Errichtung einer neuen bedarfsgerechten Toilettenanlage ist nach einer groben Schätzung mit
einem Kostenaufwand von mindestens 100.000,- € verbunden. Auch wenn die Betriebs- und Folgekosten von den Betreibern des City-Outlet übernommen würden, ist eine haushaltsrechtliche
Ermächtigung für eine solche investive Maßnahme im Doppelhaushalt 2014/2015 nicht enthalten.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Sofern eine Toilettenanlage durch die Stadt errichtet und betrieben werden sollte, ist neben der
Reinigung auch eine Betreuung erforderlich.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1318-IX
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Der von den Betreibern des City-Outlet bereits eingeschlagene Weg zur Beteiligung der örtlichen
Gastronomie mit dem Ziel der Mitbenutzung vorhandener Toilettenanlagen durch Besucher des
City-Outlet („Troisdorfer Modell“) dient deren Bedürfnissen im Bereich der Geschäftslokale, löst
jedoch nicht das Problem im Bereich der hier konzentrierten Parkflächen im Goldenen Tal.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, in den weiteren Gesprächen mit den Investoren auf die Notwendigkeit hinzuwirken, bedarfsgerecht Toilettenanlagen im Bereich des Parkplatzes im Goldenen Tal
zu schaffen und über das Ergebnis zu berichten.