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Beschlussvorlage (Rahmenkonzept nördliche Vorstadt hier: Bestand und Eckpunkte für eine Diskussion)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
100 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
24.04.14, 17:09
Aktualisiert
24.04.14, 17:09
Beschlussvorlage (Rahmenkonzept nördliche Vorstadt
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 16.04.2014 - Der Bürgermeister Az: S2 Nr. der Ratsdrucksache: 1324-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 29.04.2014 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Rahmenkonzept nördliche Vorstadt hier: Bestand und Eckpunkte für eine Diskussion __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Josef A. Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 1324-IX 1. Sachverhalt: Die Stadt Bad Münstereifel insbesondere ihre Kernstadt befindet sich im Umbruch. Das Stadtzentrum hat wesentliche Versorgungsfunktionen verloren und befand sich in einem Besorgnis erregenden Abwärtstrend. Gerade Geschäfte/Märkte mit Waren zur Deckung des kurzund mittelfristigen Bedarfs schlossen. Durch das Outlet zeichnet sich eine Revitalisierung und nachhaltige Stärkung des Stadtzentrums ab. Die Versorgungsfunktion mit den Waren des kurz- und mittelfristigen Bedarfs wird hauptsächlich durch die Angebote westlich der Kölner und der Josef-Jonas-Str. übernommen. Dieser Bereich der nördliche Vorstadt vom Netto-Markt bis zum Getränkemarkt hinter dem ReweMarkt hat Ergänzungsfunktionen für das Stadtzentrum und damit für den zentralen Versorgungsbereich übernommen und wird dies noch verstärkt übernehmen. Diese, durch den Bebauungsplan Nr. 80a auch aktiv unterstützte Entwicklung, ist vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Revitalisierung des Stadtzentrums durch das Outlet und die damit auch einhergehenden sonstigen Aufwertungen, sinnvoll und sehr wünschenswert. Die Altstadt entwickelt sich wieder zum lebendigen Handels-, Dienstleistungs- und Gastronomiezentrum für Einheimische und Gäste, den es in der Vergangenheit dargestellt hat. Für diese Nutzungen sind insbesondere auch die vielen denkmalgeschützten Häuser errichtet worden, die das historisch wertvolle Ortsbild maßgeblich prägen. Nach Eröffnung des Outlets wird die Nachfrage nach Geschäftsräumen sicherlich weiter zunehmen. Dies ist in ähnlichen Situationen in anderen Städten ablesbar. Der anhaltende Trend zu immer größeren Betriebseinheiten gerade auch bei Geschäften mit Waren des kurz- und mittelfristigen Bedarfs auf der einen Seite und die kleinteiligen Gebäudegrundrisse, die schwierige Anfahrt sowie die unzureichenden Parkmöglichkeiten auf der anderen führte dazu, dass das Stadtzentrum Altstadt ihre diesbezügliche Versorgungsfunktion weitgehend an den Standort nördliche Vorstadt verloren hat. In diesem Bereich ist eine gute Anfahrbarkeit gegeben und ein großzügiges Stellplatzangebot möglich. Hier haben sich auch bereits vielfältige Dienstleister, insbesondere auch Selbstständige angesiedelt. (Siehe dazu beigefügte Anlagen.) So bietet es sich an, in diesem Bereich auch die noch fehlenden Angebote (z.B. Drogeriemarkt) die im Stadtzentrum keinen Platz finden, zu ermöglichen und den gesamten Bereich in diesem Sinne planerisch (unter Beachtung des Schutzes der Funktion des Stadtzentrums) zu ordnen. Für diese Überlegungen ist der Bereich vom ehemaligen Getränkemarkt Zweiffel bis zum Getränkemarkt Rewe gut ausreichend. Weitere Flächen im Bereich der Kernstadt sollten nicht in solche Überlegungen einbezogen werden. Unabhängig davon sind der bestehende Netto-Markt sowie Planungen in anderen Ortsteilen. Dabei sind die Vorgaben des Landes aus dem Landesentwicklungsplan (LEP) zu beachten, die einer allgemeinen Ausweisung von Einzelhandel mit zentrenrelevanten Artikeln entgegenstehen. Zu zentrenrelevanten Kern- und Randsortimenten, zu großflächigen Märkten und Einzelhandelsagglomerationen enthält dieser neue LEP im Kapitel 6.5 ‚Großflächiger Einzelhandel’ – und darum geht es im Wesentlichen - Ziele und Grundsätze mit detaillierten Erläuterungen. Daher sind hierzu intensive Abstimmungen mit der Bezirksregierung erforderlich. Für den Bereich der nördlichen Vorstadt bietet sich folgendes an: - Wohnen vom Netto-Markt bis zum BP 80a und gegenüber bis zum Autohaus - Gewerbe vom Autohaus bis einschließlich der Halle hinter der Tankstelle - SO für Ergänzungsangebote zum Stadtzentrum, die dieses und die der Nachbarkommunen jedoch nicht stören dürfen. Seite 3 von Ratsdrucksache 1324-IX Eine Detailbetrachtung von Gesundheitseinrichtungen, ist für die Diskussion an anderer Stelle erforderlich. Die zu betrachtenden Gesundheitseinrichtungen, wie im Wesentlichen Arzt- und ähnliche Praxen, Sanatorien, Kliniken und klinikähnliche Objekte sowie Labore dieses Bereichs sollten in der Kurstadt Bad Münstereifel in einem adäquaten Umfeld platziert werden. Daher wäre es sinnvoll alle Einrichtungen mit Aufenthalten in entsprechenden Lagen in oder an den Kurparken, oder mit sonstigem Bezug zu Grünflächen zu planen. Hier sollten auch Einrichtungen die dem Wellnessbereich zugeordnet werden platz finden. Labore gehören dagegen in ein Gewerbegebiet. Manche Arztpraxen sind dem Wellnessbereich zuzuordnen, die überwiegende Anzahl jedoch sicherlich nicht. Diese können im Stadtzentrum, im Ergänzungsbereich ‚Nördliche Vorstadt’ oder im Gewerbegebiet (sicherlich nicht im Industriegebiet) untergebracht werden. Hieraus ergibt sich, dass gegen die Zulassung einer Zahnarztpraxis mit Labor im Wohn- und Bürogebäude Kölner Str. 172, das unmittelbar an einen gewerblichen Bereich angrenzt, keine Bedenken aus stadtplanerischer Sicht bestehen. 2. Beschlussvorschlag: Die folgenden Eckpunkte werden für die ‚Nördliche Vorstadt’ beschlossen: - Wohnen vom Netto-Markt bis zum BP 80a und gegenüber bis zum Autohaus - Gewerbe vom Autohaus bis einschließlich der Halle hinter der Tankstelle - SO für Ergänzungsangebote zum Stadtzentrum, die dieses und die der Nachbarkommunen jedoch nicht stören dürfen. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vg. Eckpunkte ein Rahmenkonzept für die nördliche Vorstadt unter Beteiligung der zuständigen Fachbehörden und Institutionen zu entwickeln.