Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
100 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
24.04.14, 17:09
Aktualisiert
24.04.14, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 16.04.2014
- Der Bürgermeister Az: S2
Nr. der Ratsdrucksache: 1324-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.04.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Rahmenkonzept nördliche Vorstadt
hier: Bestand und Eckpunkte für eine Diskussion
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Berichterstatter: Herr Josef A. Laqua
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1324-IX
1. Sachverhalt:
Die Stadt Bad Münstereifel insbesondere ihre Kernstadt befindet sich im Umbruch.
Das Stadtzentrum hat wesentliche Versorgungsfunktionen verloren und befand sich in einem Besorgnis erregenden Abwärtstrend. Gerade Geschäfte/Märkte mit Waren zur Deckung des kurzund mittelfristigen Bedarfs schlossen.
Durch das Outlet zeichnet sich eine Revitalisierung und nachhaltige Stärkung des Stadtzentrums
ab.
Die Versorgungsfunktion mit den Waren des kurz- und mittelfristigen Bedarfs wird hauptsächlich
durch die Angebote westlich der Kölner und der Josef-Jonas-Str. übernommen.
Dieser Bereich der nördliche Vorstadt vom Netto-Markt bis zum Getränkemarkt hinter dem ReweMarkt hat Ergänzungsfunktionen für das Stadtzentrum und damit für den zentralen Versorgungsbereich übernommen und wird dies noch verstärkt übernehmen.
Diese, durch den Bebauungsplan Nr. 80a auch aktiv unterstützte Entwicklung, ist vor dem Hintergrund der sich abzeichnenden Revitalisierung des Stadtzentrums durch das Outlet und die damit
auch einhergehenden sonstigen Aufwertungen, sinnvoll und sehr wünschenswert.
Die Altstadt entwickelt sich wieder zum lebendigen Handels-, Dienstleistungs- und Gastronomiezentrum für Einheimische und Gäste, den es in der Vergangenheit dargestellt hat. Für diese Nutzungen sind insbesondere auch die vielen denkmalgeschützten Häuser errichtet worden, die das
historisch wertvolle Ortsbild maßgeblich prägen.
Nach Eröffnung des Outlets wird die Nachfrage nach Geschäftsräumen sicherlich weiter zunehmen. Dies ist in ähnlichen Situationen in anderen Städten ablesbar.
Der anhaltende Trend zu immer größeren Betriebseinheiten gerade auch bei Geschäften mit Waren des kurz- und mittelfristigen Bedarfs auf der einen Seite und die kleinteiligen Gebäudegrundrisse, die schwierige Anfahrt sowie die unzureichenden Parkmöglichkeiten auf der anderen führte
dazu, dass das Stadtzentrum Altstadt ihre diesbezügliche Versorgungsfunktion weitgehend an den
Standort nördliche Vorstadt verloren hat.
In diesem Bereich ist eine gute Anfahrbarkeit gegeben und ein großzügiges Stellplatzangebot
möglich. Hier haben sich auch bereits vielfältige Dienstleister, insbesondere auch Selbstständige
angesiedelt. (Siehe dazu beigefügte Anlagen.) So bietet es sich an, in diesem Bereich auch die
noch fehlenden Angebote (z.B. Drogeriemarkt) die im Stadtzentrum keinen Platz finden, zu ermöglichen und den gesamten Bereich in diesem Sinne planerisch (unter Beachtung des Schutzes
der Funktion des Stadtzentrums) zu ordnen.
Für diese Überlegungen ist der Bereich vom ehemaligen Getränkemarkt Zweiffel bis zum Getränkemarkt Rewe gut ausreichend. Weitere Flächen im Bereich der Kernstadt sollten nicht in solche
Überlegungen einbezogen werden.
Unabhängig davon sind der bestehende Netto-Markt sowie Planungen in anderen Ortsteilen.
Dabei sind die Vorgaben des Landes aus dem Landesentwicklungsplan (LEP) zu beachten, die
einer allgemeinen Ausweisung von Einzelhandel mit zentrenrelevanten Artikeln entgegenstehen.
Zu zentrenrelevanten Kern- und Randsortimenten, zu großflächigen Märkten und Einzelhandelsagglomerationen enthält dieser neue LEP im Kapitel 6.5 ‚Großflächiger Einzelhandel’ – und darum
geht es im Wesentlichen - Ziele und Grundsätze mit detaillierten Erläuterungen. Daher sind hierzu
intensive Abstimmungen mit der Bezirksregierung erforderlich.
Für den Bereich der nördlichen Vorstadt bietet sich folgendes an:
- Wohnen vom Netto-Markt bis zum BP 80a und gegenüber bis zum Autohaus
- Gewerbe vom Autohaus bis einschließlich der Halle hinter der Tankstelle
- SO für Ergänzungsangebote zum Stadtzentrum, die dieses und die der Nachbarkommunen jedoch nicht stören dürfen.
Seite 3 von Ratsdrucksache 1324-IX
Eine Detailbetrachtung von Gesundheitseinrichtungen, ist für die Diskussion an anderer Stelle
erforderlich. Die zu betrachtenden Gesundheitseinrichtungen, wie im Wesentlichen Arzt- und ähnliche Praxen, Sanatorien, Kliniken und klinikähnliche Objekte sowie Labore dieses Bereichs sollten
in der Kurstadt Bad Münstereifel in einem adäquaten Umfeld platziert werden. Daher wäre es
sinnvoll alle Einrichtungen mit Aufenthalten in entsprechenden Lagen in oder an den Kurparken,
oder mit sonstigem Bezug zu Grünflächen zu planen. Hier sollten auch Einrichtungen die dem
Wellnessbereich zugeordnet werden platz finden.
Labore gehören dagegen in ein Gewerbegebiet.
Manche Arztpraxen sind dem Wellnessbereich zuzuordnen, die überwiegende Anzahl jedoch sicherlich nicht. Diese können im Stadtzentrum, im Ergänzungsbereich ‚Nördliche Vorstadt’ oder im
Gewerbegebiet (sicherlich nicht im Industriegebiet) untergebracht werden.
Hieraus ergibt sich, dass gegen die Zulassung einer Zahnarztpraxis mit Labor im Wohn- und Bürogebäude Kölner Str. 172, das unmittelbar an einen gewerblichen Bereich angrenzt, keine Bedenken aus stadtplanerischer Sicht bestehen.
2. Beschlussvorschlag:
Die folgenden Eckpunkte werden für die ‚Nördliche Vorstadt’ beschlossen:
- Wohnen vom Netto-Markt bis zum BP 80a und gegenüber bis zum Autohaus
- Gewerbe vom Autohaus bis einschließlich der Halle hinter der Tankstelle
- SO für Ergänzungsangebote zum Stadtzentrum, die dieses und die der Nachbarkommunen jedoch nicht stören dürfen.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der vg. Eckpunkte ein Rahmenkonzept für die
nördliche Vorstadt unter Beteiligung der zuständigen Fachbehörden und Institutionen zu entwickeln.