Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
24.04.14, 17:09
Aktualisiert
24.04.14, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Der Landrat
Postanschrift: Kreis Euskirchen 53877 Euskirchen
Stadt Bad Münstereifel
-AbgabenabteilungHerr Rudolf Schmitz
Marktstraße 15
53902 Bad Münstereifel
Abt.
Aktenzeichen:
60.3/67.38.104
bearbeitet von:
Frau Hänfling
Durchwahl:
02251-15-536
Telefax:
02251-15-654
E-Mail:
anne.haenfling@kreis-esukirchen.de
Dienstgebäude:
Jülicher Ring 32
Zimmer:
A 209
Datum:
Servicezeiten:
14. 04. 2014
Mo. – Do.: 8.30 -15.30 Uhr
Fr.:
8.30 -12.30 Uhr
Vermerk
Naturschutz und Landschaftspflege
hier: Naturschutzrechtliche Einschätzung betreffend Aus- und Neubau eines Zubringerweges zum
Friedwald Iversheim
Sehr geehrter Herr Schmitz, gemäß Ihrer Anfrage vom 10. 04. 2014 kann ich Ihnen folgende
Auskünfte erteilen:
Die betreffende Strecke liegt im Landschaftsschutzgebiet 2.2-5 "Wälder im Naturraum
Münstereifeler Wald / Münstereifeler Tal" und im schützenswerten Biotop BK 5406-200
"Iversheimer Wald", ein sehr ausgedehnter Bestand aus z.T. sehr alten Eichen.
Außerdem liegt es in einer Biotopverbundfläche mit besonderer Bedeutung VB-K-5406-011
"Flamersheimer-Muenstereifeler Wald oestlich von Bad Muenstereifel" mit diversen Leitarten der
ungestörten Altwäder (u. a. Bechsteinfledermaus, Schwarzstorch, Wildkatze)
Der Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes umfasst u. a.:
• Lebens- und Rückzugsraum und Vernetzungselement zahlreicher nach der Roten Liste
NRW gefährdeter, in ihrem Bestand bedrohter Tier- und Pflanzenarten und deren
Lebensgemeinschaften
• zur Erhaltung als großflächiges zusammenhängendes störungsarmes und
landschaftsbildprägendes Waldareal, insbesondere in seiner Bedeutung als
Verbreitungsgebiet für die Wildkatze.
• u. v. m.
Telefon: (02251) 15-0
Telefax: (02251) 15-666
mailbox@kreis-euskirchen.de
www.kreis-euskirchen.de
USt-Id Nr. DE 122393798
Gläubiger-ID: DE4020200000003614
Konten der Kreiskasse:
Kreissparkasse Euskirchen
IBAN: DE20 3825 0110 0001 0000 17
SWIFT-BIC: WELADE D1 EUS
VR-Bank Nordeifel eG
IBAN: DE56 3706 9720 0100 1750 29
SWIFT-BIC: GENO DE D1 SLE
ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
-2-
Der Aus- und Neubau von Straßen im Landschaftsschutzgebiet berührt die Verbote nach
Ziffer 2.2-0 des Landschaftsplanes (allgemeine Verbote zu Landschaftsschutzgebieten)
Nr. 1a: "bauliche Anlagen zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern"
Nr. 1b: "Straßen, Wege, Reitwege oder sonstige Verkehrsanlagen zu errichten, zu ändern oder
deren Nutzung zu ändern"
Nr. 7: "den Grundwasserspiegel zu verändern, Bewässerungs-, Entwüsserungs- oder andere den
Wasserhaushalt oder die Wasserchemie verändernde Maßnahmen - auch durch die Verlegung von
Drainageleitungen - vorzunehmen". - betrifft evt. Straßenentwässerung
Nr. 9: "Verfestigungen, Versiegelungen, Aufschüttungen, Verfüllungen, Abgrabungen,
Ausschachtungen, Sprengungen oder sonstige Veränderungen von Fels-, Boden- oder
Geländegestalt vorzunehmen.
Nr. 13: " Wald umzuwandeln (…)
Artenschutzrechtliche Untersuchungen sowie ein Landschaftspflegerischer Begleitplan wären in
jedem Fall auszuarbeiten, um die genauen Auswirkungen des Projektes beurteilen zu können.
Die Untere Landschaftsbehörde kann eine Ausnahme nur zulassen, wenn feststeht, dass die
geplante Maßnahme weder den Charakter des Gebietes verändert noch dem Schutzzweck
zuwiderläuft. Dies ist beim Aus- und Neubau von Wegen durch das relativ ungestörte Gebiet nicht
der Fall.
Hier käme eine Befreiung nach § 69 LG NW in Betracht, die mit Beteiligung des Beirates zu
erfolgen hätte.
Die Befreiung kann erlassen werden, wenn beispielsweise überwiegende Gründe des öffentlichen
Wohls der Allgemeinheit dies erfordern. Ob dies der Fall wäre, kann hier nicht abschließend
geklärt werden. Kritisch zu beurteilen wäre der tatsächliche Entlastungsvorteil, denn ein Teil der
Besucher würde dennoch den örtlichen Weg benutzen. Evt. würde hier sogar ein noch viel stärker
frequentierter "Rundweg" entstehen.
Es sind im Besonderen auch die Belange gem. Landesforstgesetz betroffen (zuständig hier sind die
Forstbehörden)
mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Anne Hänfling