Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
174 kB
Datum
29.04.2014
Erstellt
24.04.14, 17:09
Aktualisiert
24.04.14, 17:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 16.04.2014
- Der Bürgermeister Az: 32-52-39 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 1323-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
29.04.2014
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Verbesserungen zur Verkehrssicherheit in der Ortsdurchfahrt Scheuren;
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 16.04.2012
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Reidenbach
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 1323-IX
1. Sachverhalt:
Mit dem beigefügten Antrag beantragt die SPD-Fraktion die Beratung über Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Scheuren im Bereich der Ortsdurchfahrt, Wendelinusstraße,
Landesstraße 113 (L 113).
2. Rechtliche Würdigung
Wie die Antragstellerin selbst ausführt, müssen entsprechende Maßnahmen vom Straßenverkehrsamt des Kreises Euskirchen angeordnet und durch den Straßenbaulastträger –hier der Landesbetrieb Straßenbau NRW– umgesetzt werden. Zuvor ist die Verkehrspolizei zu beteiligen.
Gleichzeitig wird in der Regel die örtliche Ordnungsbehörde angehört.
3. Finanzielle Auswirkungen
Eine der vorgeschlagenen Maßnahmen sieht die Markierung eines Fußgängerüberweges vor.
Dies ist jedoch aufgrund der rechtlichen Bestimmungen nur dann möglich und würde auch nur
dann angeordnet werden können, wenn am Fahrbahnrand eine ausreichend befestigte Aufstellfläche geschaffen würde und auf beiden Straßenseiten ein weiterführender Gehweg vorhanden ist.
Dies müsste zunächst an der vorgeschlagenen Stelle geprüft werden. Ebenfalls ist eine ausreichende Straßenbeleuchtung beidseits am Fußgängerüberweg erforderlich, die zusätzlich errichtet
werden müsste. Sowohl für die bauliche Einrichtung der Aufstellflächen als auch für die ggf. zu
erstellenden weiterführenden Gehwege und die erforderliche Straßenbeleuchtung müsste eine
Kostenkalkulation erstellt werden. Weiterhin wäre dann zu prüfen, in wie fern diese Maßnahmen
für die Anlieger beitragspflichtig wären. Zunächst soll jedoch der Ortstermin mit der Verkehrskommission abgewartet werden.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Von der Antragstellerin vorgeschlagene Maßnahme:
Im Bereich der engen Ortsdurchfahrt soll die Geschwindigkeit mit einem Tempolimit von 30 km/h
gedrosselt werden. Vorgeschlagen wird, im folgenden Streckenabschnitt die Höchstgeschwindigkeit mit Zeichen 274 anzuordnen:
•
Von Rheinbach kommend in Höhe des Mastes mit Gefahrzeichen „Kinder“ (Zeichen 136)
bzw. Hausnummer 11.
•
Von Schuld kommend in Höhe des Mastes mit Gefahrzeichen „Kinder“ bzw. Hausnummer
41.
Auf das Tempolimit soll zusätzlich mit Fahrbahnmarkierungen „30“ hingewiesen werden.
Da am Ortseingang von Rheinbach kommend die Anlage einer Fahrbahnverengung mit verschwenkten Inseln aufgrund der Kurve nicht möglich erscheint, soll hier ergänzend „50“ markiert
werden. Alternativ sind auch optische Markierungen mit Streifen möglich, um die Aufmerksamkeit
der Kraftfahrer zu erhöhen.
Als weitere verkehrsberuhigende Maßnahme wird vorgeschlagen an geeigneten Stellen Parkflächen einzurichten, welche auf der Fahrbahn markiert werden.
Um eine Verkehrsentlastung zusätzlich herbeizuführen, soll die überregionale Wegweisung an der
Einmündung L 113 / L 498 sowie am Kreisverkehr der L 113 / L 234 (nahe Scheuerheck) verändert werden. Aus Rheinbach kommend an der Einmündung L 113 / L 498 wird der Zielverkehr
Richtung Schuld durch Scheuren geleitet. Die Wegweisung am Kreisverkehr L 113 / L 234 zeigt
den Weg zur Autobahn und Rheinbach/Euskirchen über Scheuren an.
Als unwesentlich längere Alternativstrecke bietet sich für die Wegweisung die Route über die
Kombination L 498 / L 234 an, welche durch nahezu unbewohntes Waldgebiet führt. Daher macht
Seite 3 von Ratsdrucksache 1323-IX
es Sinn den Richtungsverkehr Schuld - Rheinbach über diese Variante auszuweisen und damit
eine Umfahrung und Entlastung der Ortsdurchfahrt Scheuren herbeizuführen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Seit Eingang des Antrags am 16.04. hat die Verwaltung in Scheuren mit einem Seitenradargerät
begonnen, die Verkehrsbelastung und die tatsächlichen Geschwindigkeiten in beiden Fahrtrichtungen zu messen. Um ein repräsentatives Messergebnis zu erhalten, soll die Messung nach den
Osterferien bis zum 07.05. (somit für 3 Wochen) fortgesetzt werden.
Das Gerät erfasst differenziert die Art und Anzahl der Fahrzeuge sowie die gefahrenen Geschwindigkeiten. Nach Auswertung der Messungen soll ein Ortstermin mit der Verkehrskommission erfolgen, um die Vorschläge vor Ort zu beraten.
Von der Antragstellerin vorgeschlagene Maßnahme:
Ergänzend soll geprüft werden, ob ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) in Höhe der Einmündung L 113 (Wendelinusstr.) / K 52 (Essigstr.) eingerichtet werden kann. Eine Querungshilfe in
Form einer Mittelinsel scheint nicht praktikabel, da die Straßenbreite nicht ausreichend ist.
Stellungnahme der Verwaltung:
Wie bereits unter Ziffer 2 ausgeführt, ist zunächst auch dieser Vorschlag vor Ort zu prüfen. Sollte
die Einrichtung grundsätzlich ermöglicht werden können, müssen zunächst die rechtlichen Voraussetzung erfüllt werden. Hierzu bedarf es neben den o. a. baulichen Einrichtungen einer ausreichenden Anzahl querender Fußgänger von 50 Personen in der Spitzenstunde.
Ob dieser Wert erreicht werden kann, ist fraglich. Eine Zählung (mittels Videoüberwachung und
anschließender Auswertung) ist jedoch kostenintensiv, so dass zunächst das Votum der Verkehrskommission abgewartet werden sollte.
Von der Antragstellerin vorgeschlagene Maßnahme:
Die Straßenbeleuchtung soll optimiert werden, damit Fußgänger in der Dunkelheit besser erkennbar sind sowie der Straßenverlauf für die Kraftfahrer besser ersichtlich wird. Hierbei sollen die drei
alten aufgesetzten Leuchtkörper mit Leuchtstoffröhren gegen hellere orange-leuchtende Kofferleuchten ausgetauscht werden, wie sie auch im weiteren Straßenverlauf angebracht sind. Diese
Maßnahme kann ohne Beteiligung des Landesbetriebs Straßenbau NRW umgesetzt werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Tiefbauabteilung prüft derzeit die technische Umsetzung und ermittelt die Kosten und die Kostenträger.
Von der Antragstellerin vorgeschlagene Maßnahme:
Schon seit Jahren überfällig ist eine Sanierung der schadhaften Fahrbahndecke in zwei Abschnitten. Die Unebenheiten verursachen stärkere Fahrgeräusche und damit unnötigen zusätzlichen
Lärm. Zudem weichen Kraftfahrer den Löchern aus und befahren dadurch auch die Seitenstreifen,
welche von Fußgängern genutzt werden. Auch für die vielen Motorradfahrer stellen die ständigen
Schäden eine Gefahr dar.
Die Verwaltung soll sich dafür einsetzen, dass eine Sanierung einer Gesamtstrecke von 250 m in
das Erhaltungsprogramm Landesstraßen 2015 des Landesverkehrsministeriums NRW aufgenommen wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach entsprechendem Ausschussvotum wird die Verwaltung sich wie vorgeschlagen beim Landesbetrieb Straßenbau NRW für die Sanierung einsetzen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
Seite 4 von Ratsdrucksache 1323-IX
7. Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beauftragt den Bürgermeister und die Verwaltung:
Nach Auswertung der Verkehrsmessungen, sich für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen einzusetzen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen im Einzelnen hierzu vorliegen.
Sollten bauliche Maßnahmen (insbesondere im Zusammenhang mit der Einrichtung des Fußgängerüberweges) Kosten verursachen, die nicht vom Landesbetrieb Straßenbau NRW als zuständigem Baulastträger übernommen werden müssen, ist der Ausschuss erneut mit der Beratung der
Angelegenheit zu befassen.